Berlakovich: Geld raschest an Bauern weitergeben
Wien (bmlfuw/aiz) - Die Europäische Kommission hat nun eine österreichische Beihilferegelung
im Gesamtvolumen von etwa 1,2 Mio. Euro genehmigt, mit der Landwirte unterstützt werden sollen, die durch
die derzeitige Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gekommen sind. Beihilfen im Rahmen dessen können bis zum
31.12.2010 in Form von direkten Zuschüssen, Zinszuschüssen, zinsbegünstigten Darlehen und subventionierten
Bürgschaften gewährt werden.
"Ich freue mich, dass diese von uns angestrebte Maßnahme so schnell akzeptiert worden ist, und werde
mich bemühen, dass das Geld nun schnellstmöglich auch bei den Bäuerinnen und Bauern ankommt",
so Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich am 22.04. anlässlich des Beschlusses der Kommission.
Diese Regelung ist eine weitere Anwendung des Befristeten Rahmens der Kommission für staatliche Beihilfen
zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Dieser
Rahmen ist Ende Oktober 2009 geändert worden, damit die Mitgliedstaaten den Erzeugern landwirtschaftlicher
Grunderzeugnisse Beihilfen in begrenzter Höhe gewähren können. Die Kommission hat den Spielraum
der Länder für nationale Unterstützungen auf bis zu 15.000,- Euro pro Landwirt erweitert.
Die Regelung steht den Landwirten in allen Teilsektoren der landwirtschaftlichen Primärerzeugung offen, vorausgesetzt,
sie befanden sind nicht bereits vor dem 01.07.2008, also vor Beginn der Krise, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Sie ist bis zum 31.12.2010 befristet und ergänzt andere Maßnahmen zur Bewältigung der Lage, die
die österreichischen Behörden in Anwendung des Befristeten Gemeinschaftsrahmens bereits eingeführt
haben. Die Beihilfen werden vom Bund und von den Ländern gewährt.
Die neue österreichische Regelung erfüllt laut EU-Kommission alle Bedingungen des Befristeten Beihilferahmens
in seiner geänderten Fassung. Die Behörden der Alpenrepublik haben insbesondere nachgewiesen, dass die
Regelung zur Behebung einer gravierenden Störung des Wirtschaftslebens erforderlich, angemessen und geeignet
ist. Die Europäische Kommission ist daher der Auffassung, dass die Regelung gemäß Vertrag über
die Arbeitsweise der Europäischen Union genehmigt werden kann. Der vollständige Wortlaut des Brüsseler
Beschlusses wird im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer N 118/10
veröffentlicht. |