EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie  

erstellt am
21  04. 10

 Eberl warnt vor Ansteigen von Sozialdumping und Scheinselbständigkeit
vida übergibt Forderungspapier an den Arbeitsminister
Wien (ögb) - Lkw-LenkerInnen könnten schon bald mit einer Arbeitszeit von bis zu 86 Stunden pro Woche die Sicherheit auf den Straßen eklatant gefährden. Dies könnte durch die kommende Abstimmung am 28. April 2010 im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments über den Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie für die Beschäftigten im Straßentransport zur Realität werden. "Das Ansteigen von Sozialdumping und der Scheinselbständigkeit wären die Folgen", warnt Georg Eberl, Bundessekretär der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida, im Rahmen der Übergabe eines Forderungspapiers an Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

In einem am 21.04. stellvertretend für tausende österreichische KraftfahrerInnen von einer Gewerkschaftsdelegation übergebenen Forderungspapier an die europäischen Arbeits- und SozialministerInnen warnen neben der Gewerkschaft vida, die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF), die Arbeiterkammer sowie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) vor drohenden Verschlechterungen für die Beschäftigten im Straßenverkehrssektor: Illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen, Scheinselbständigkeit und Wettbewerbsverzerrung müssten ein Riegel vorgeschoben werden, wollen die Organisationen im Vorfeld der Abstimmung bei den EU-ParlamentarierInnen für Bewusstseinsbildung sorgen. Arbeitsminister Hundstorfer hat der Delegation in allen diesen Anliegen seine volle Unterstützung zugesichert.

 

Bures: Verständnis für Proteste gegen geplante Anhebung der Arbeitzeit für selbständige Berufskraftfahrer
Für höchste Sicherheit für die Beschäftigten im Straßentransport und für alle VerkehrsteilnehmerInnen
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures zeigt Verständnis für die Proteste der Gewerkschaft gegen eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union (EU) für selbständige Berufskraftfahrerinnen und -fahrer. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass selbständige Lastkraftwagen- (Lkw-) Fahrerinnen und -fahrer aus der Höchst-Arbeitsgrenze von 48 Stunden hinausfallen sollen - damit wäre eine Höchstarbeitszeit von 86 Stunden möglich. "Bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Straßentransport sind auch ein wichtiger Faktor für die Verkehrssicherheit. Es ist im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, dass die Lkw-Lenkerinnen und -Lenker ausgeruht am Steuer sitzen", so Bures.

Die österreichische Verkehrsministerin hat bereits im März 2009 dem damaligen Entwurf der EU-Kommission nicht zugestimmt und ihre Bedenken deponiert. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten gefährden nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Berufskraftfahrer und -fahrer, sondern erhöhen auch die Unfallgefahr im Straßenverkehr. Rund 16 Prozent der tödlichen Unfälle auf Österreichs Autobahnen- und Schnellstraßen sind auf Übermüdung zurückzuführen. Schätzungen und internationale Untersuchungen gehen sogar von rund 30 Prozent aus. Studien belegen, wer nachts nur vier Stunden Schlaf bekommt, reagiert danach im Auto als habe er 0,5 Promille im Blut. Schläft man eine ganze Nacht nicht, entspricht das 0,8 Promille.

"Lkw sind nicht unverhältnismäßig häufiger in Unfälle verwickelt. Aber die Unfallfolgen sind bei Lkw viel fataler als bei einem Personenkraftwagen (Pkw)", machte die Ministerin deutlich. So sind in 18 Prozent der Unfälle im Schnellstraßen- und Autobahnnetz Lkw involviert, bei denen ein Drittel aller Getöteten zu verzeichnen ist. Um die Sicherheit zu erhöhen, werden in Österreich daher 1.000 zusätzliche Lkw-Stellplätze zur Verfügung gestellt, damit die Lenkerinnen und Lenker ausreichend Gelegenheit zur Einhaltung ihrer Ruhezeiten haben. Zudem werden künftig auch an jedem Korridor (in beiden Fahrtrichtungen) Verkehrskontrollplätze vorhanden sein, auf denen Lenk- und Ruhezeiten, technischer Zustand und Beladung der Lkw kontrolliert werden. "Das ist wichtig, denn nur ausgeruht und erholt können die Fahrerinnen und Fahrer auch sicher unterwegs sein", so Bures.

 

Transporteure und vida zu Abstimmung über EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie
EU-Parlamentsabstimmung über Lenkerarbeitszeitrichtlinie als Chance nutzen - gemeinsame Regeln schaffen Wettbewerbsgleichheit und mehr Verkehrssicherheit
Wien (pwk) -Die kommende Woche im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments anstehende Abstimmung über die EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie sei eine Chance, um illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen in anderen Ländern den Garaus zu machen, betonen der Fachverband Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft vida in einer gemeinsamen Stellungnahme.

"Wir lehnen jegliche Form illegaler Praktiken Straßentransportgewerbe ab, egal ob national oder im EU-Ausland. Dazu stehen wir und das haben wir auch bereits mehrfach betont", betont Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung.

Georg Eberl von der Gewerkschaft vida betont: "Die kommende Abstimmung des Europäischen Parlaments über die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Lenker im Straßenverkehr bietet die Gelegenheit, auf europäischer Ebene allen ehrlichen Transportunternehmern und deren Beschäftigten den Rücken zu stärken und illegalen Praktiken wie 'Scheinselbstständigkeit' EU-weit den Kampf anzusagen."

Österreich habe "sehr strenge Gesetze, was die Formen und die Einhaltung der Selbstständigkeit im Straßengüterverkehr betrifft und das ist gut so", stellen Gewerkschaft und Fachverband Güterbeförderung gemeinsam fest. Jedoch seien diese strengen Regeln leider nicht überall der Fall.

"Uns geht es einzig und allein darum, illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen im Straßengüterverkehr in anderen EU-Ländern einen Riegel vorzuschieben. Diese Praktiken, die letztendlich zu Scheinselbständigkeit führen, gehen zu Lasten aller redlichen und ehrlichen Transportunternehmer und Lenker, die dadurch einen gravierenden Wettbewerbsnachteil haben. Gleiche Regeln für alle in der Branche sind ein Gebot der Stunde für mehr Wettbewerbsgleichheit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit", halten Fachverband Güterbeförderung und vida abschließend fest.

 

AK unterstützt Kritik an EU-Arbeitszeitrichtlinie für LKW-Lenker
Längere Arbeitszeiten für selbständige Lenker machen Verkehr unsicherer und die Arbeit am Steuer unzumutbar
Wien (ak) - Den ehrlichen Transportunternehmern und ihren Arbeitnehmern muss der Rücken gestärkt werden, fordert die AK anläßlich der geplanten Abstimmung im EU-Parlament zur EU-Arbeitszeitrichtlinie. "Es kann nicht sein, dass für Selbständige 86 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit am Lenkrad eines LKW rechtlich möglich werden. Das würde die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer massiv gefährden. Und es würde die Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen schwächen, die sinnvolle Ruhezeiten einhalten", so Richard Rusiczka, Verkehrsexperte der AK.

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur Abänderung der EG-RL 2002/15 sieht den Ausschluss selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich der Richtlinie vor, für die dann wöchentliche Arbeitszeiten bis zu 86 Stunden möglich wären. Lediglich die Einbeziehung von "scheinselbständigen" Kraftfahrern in den Anwendungsbereich der Richtlinie ist vorgesehen. Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft eine Verschlechterung der Nachtarbeitsregelung für Lenker. Die AK fordert das EU-Parlament auf, dieser Verschärfung der Arbeitsbedingungen auf unseren Straßen Einhalt zu gebieten und unterstützt die Aktion der europäischen Gewerkschaften.

 

Thann: Neue Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer gefährdet Verkehrssicherheit
Intendierte Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 ermöglicht wesentlich längere Arbeitszeiten für selbständige LKW-Lenker.
Wien (kfv) - Ende April soll im Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments eine Änderung zur Richtlinie 2002/15, die die Arbeitszeiten von im Straßentransport tätigen Personen regelt, diskutiert werden. Die dadurch mögliche Verlängerung der Wochenarbeitszeit für selbständige LKW-Fahrer birgt aus Sicht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ein hohes Gefahrenpotenzial für die Verkehrssicherheit. ?Schon heute ist die mangelnde Aufmerksamkeit der Grund für jeden dritten, von einem LKW-Lenker verursachten Unfall mit Personenschaden und damit eine der Hauptursachen für LKW-Unfälle auf Autobahnen und Schnellstraßen. Durch eine weitere Ausdehnung der möglichen Arbeitszeit für LKW-Fahrer auf bis zu 86 Stunden wöchentlich würden sich die durch Übermüdung, stressbedingte Fehlreaktionen und Unaufmerksamkeit ausgelösten Probleme noch verschärfen. Ein solcher Effekt kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Verkehrsteilnehmer sein?, betont Othmar Thann, Direktor des KfV.

Die Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 sieht den Ausschluss selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich der Richtlinie vor, die die Arbeitszeiten regelt. Zwar bleiben alle LKW-Fahrer nach wie vor von der EG-VO 561/2006 erfasst, die die maximalen Lenkzeiten, die Lenkpausen und die Mindestruhezeiten der Fahrer umfasst. Eine Beschränkung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt über die EG-VO 561/2006 jedoch nicht. Die erst vor kurzem präsentierte Unfallbilanz 2009 weist bei den Unfallzahlen auf Österreichs Straßen einen positiven Trend aus, und auch die Zahl der LKW-Unfälle in Österreich hat sich in den letzten Jahren durchaus verbessert: Die Unfälle mit LKW-Beteiligung (über 3,5t Gesamtgewicht) sind zwischen 2003 und 2009 um mehr fast 29 Prozent zurückgegangen. ?Diese erfreuliche Entwicklung sollte nicht durch eine Änderung in den Arbeitszeitvorschriften für LKW-Lenker konterkariert werden. Schließlich gefährdet jeder übermüdete Lenker nicht nur sich selbst, sondern auch alle viele andere Straßenverkehrsteilnehmer?, so Thann.  
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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