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EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie |
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erstellt am
21 04. 10
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Eberl
warnt vor Ansteigen von Sozialdumping und Scheinselbständigkeit
vida übergibt Forderungspapier an den Arbeitsminister
Wien (ögb) - Lkw-LenkerInnen könnten schon bald mit einer Arbeitszeit von bis zu 86 Stunden
pro Woche die Sicherheit auf den Straßen eklatant gefährden. Dies könnte durch die kommende Abstimmung
am 28. April 2010 im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments
über den Entwurf der EU-Kommission zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie für die Beschäftigten
im Straßentransport zur Realität werden. "Das Ansteigen von Sozialdumping und der Scheinselbständigkeit
wären die Folgen", warnt Georg Eberl, Bundessekretär der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida,
im Rahmen der Übergabe eines Forderungspapiers an Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
In einem am 21.04. stellvertretend für tausende österreichische KraftfahrerInnen von einer Gewerkschaftsdelegation
übergebenen Forderungspapier an die europäischen Arbeits- und SozialministerInnen warnen neben der Gewerkschaft
vida, die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF), die Arbeiterkammer sowie das Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV) vor drohenden Verschlechterungen für die Beschäftigten im Straßenverkehrssektor:
Illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen, Scheinselbständigkeit und Wettbewerbsverzerrung müssten
ein Riegel vorgeschoben werden, wollen die Organisationen im Vorfeld der Abstimmung bei den EU-ParlamentarierInnen
für Bewusstseinsbildung sorgen. Arbeitsminister Hundstorfer hat der Delegation in allen diesen Anliegen seine
volle Unterstützung zugesichert. |
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Bures: Verständnis für Proteste gegen geplante Anhebung der Arbeitzeit für selbständige
Berufskraftfahrer
Für höchste Sicherheit für die Beschäftigten im Straßentransport
und für alle VerkehrsteilnehmerInnen
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures zeigt Verständnis für die Proteste der Gewerkschaft
gegen eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union (EU) für selbständige
Berufskraftfahrerinnen und -fahrer. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass selbständige Lastkraftwagen-
(Lkw-) Fahrerinnen und -fahrer aus der Höchst-Arbeitsgrenze von 48 Stunden hinausfallen sollen - damit wäre
eine Höchstarbeitszeit von 86 Stunden möglich. "Bestmögliche Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten im Straßentransport sind auch ein wichtiger Faktor für die Verkehrssicherheit. Es
ist im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, dass die Lkw-Lenkerinnen und -Lenker ausgeruht
am Steuer sitzen", so Bures.
Die österreichische Verkehrsministerin hat bereits im März 2009 dem damaligen Entwurf der EU-Kommission
nicht zugestimmt und ihre Bedenken deponiert. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten gefährden nicht
nur die Gesundheit und Sicherheit der Berufskraftfahrer und -fahrer, sondern erhöhen auch die Unfallgefahr
im Straßenverkehr. Rund 16 Prozent der tödlichen Unfälle auf Österreichs Autobahnen- und Schnellstraßen
sind auf Übermüdung zurückzuführen. Schätzungen und internationale Untersuchungen gehen
sogar von rund 30 Prozent aus. Studien belegen, wer nachts nur vier Stunden Schlaf bekommt, reagiert danach im
Auto als habe er 0,5 Promille im Blut. Schläft man eine ganze Nacht nicht, entspricht das 0,8 Promille.
"Lkw sind nicht unverhältnismäßig häufiger in Unfälle verwickelt. Aber die Unfallfolgen
sind bei Lkw viel fataler als bei einem Personenkraftwagen (Pkw)", machte die Ministerin deutlich. So sind
in 18 Prozent der Unfälle im Schnellstraßen- und Autobahnnetz Lkw involviert, bei denen ein Drittel
aller Getöteten zu verzeichnen ist. Um die Sicherheit zu erhöhen, werden in Österreich daher 1.000
zusätzliche Lkw-Stellplätze zur Verfügung gestellt, damit die Lenkerinnen und Lenker ausreichend
Gelegenheit zur Einhaltung ihrer Ruhezeiten haben. Zudem werden künftig auch an jedem Korridor (in beiden
Fahrtrichtungen) Verkehrskontrollplätze vorhanden sein, auf denen Lenk- und Ruhezeiten, technischer Zustand
und Beladung der Lkw kontrolliert werden. "Das ist wichtig, denn nur ausgeruht und erholt können die
Fahrerinnen und Fahrer auch sicher unterwegs sein", so Bures. |
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Transporteure und vida zu Abstimmung über EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie
EU-Parlamentsabstimmung über Lenkerarbeitszeitrichtlinie als Chance nutzen - gemeinsame
Regeln schaffen Wettbewerbsgleichheit und mehr Verkehrssicherheit
Wien (pwk) -Die kommende Woche im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments anstehende
Abstimmung über die EU-Lenkerarbeitszeitrichtlinie sei eine Chance, um illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen
in anderen Ländern den Garaus zu machen, betonen der Fachverband Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft vida in einer gemeinsamen Stellungnahme.
"Wir lehnen jegliche Form illegaler Praktiken Straßentransportgewerbe ab, egal ob national oder im EU-Ausland.
Dazu stehen wir und das haben wir auch bereits mehrfach betont", betont Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes
Güterbeförderung.
Georg Eberl von der Gewerkschaft vida betont: "Die kommende Abstimmung des Europäischen Parlaments über
die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Lenker im Straßenverkehr bietet die Gelegenheit, auf europäischer
Ebene allen ehrlichen Transportunternehmern und deren Beschäftigten den Rücken zu stärken und illegalen
Praktiken wie 'Scheinselbstständigkeit' EU-weit den Kampf anzusagen."
Österreich habe "sehr strenge Gesetze, was die Formen und die Einhaltung der Selbstständigkeit im
Straßengüterverkehr betrifft und das ist gut so", stellen Gewerkschaft und Fachverband Güterbeförderung
gemeinsam fest. Jedoch seien diese strengen Regeln leider nicht überall der Fall.
"Uns geht es einzig und allein darum, illegalen Praktiken und Gewerbeausübungen im Straßengüterverkehr
in anderen EU-Ländern einen Riegel vorzuschieben. Diese Praktiken, die letztendlich zu Scheinselbständigkeit
führen, gehen zu Lasten aller redlichen und ehrlichen Transportunternehmer und Lenker, die dadurch einen gravierenden
Wettbewerbsnachteil haben. Gleiche Regeln für alle in der Branche sind ein Gebot der Stunde für mehr
Wettbewerbsgleichheit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit", halten Fachverband Güterbeförderung
und vida abschließend fest. |
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AK unterstützt Kritik an EU-Arbeitszeitrichtlinie für LKW-Lenker
Längere Arbeitszeiten für selbständige Lenker machen Verkehr unsicherer
und die Arbeit am Steuer unzumutbar
Wien (ak) - Den ehrlichen Transportunternehmern und ihren Arbeitnehmern muss der Rücken gestärkt
werden, fordert die AK anläßlich der geplanten Abstimmung im EU-Parlament zur EU-Arbeitszeitrichtlinie.
"Es kann nicht sein, dass für Selbständige 86 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit am Lenkrad
eines LKW rechtlich möglich werden. Das würde die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer massiv
gefährden. Und es würde die Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen schwächen, die sinnvolle Ruhezeiten
einhalten", so Richard Rusiczka, Verkehrsexperte der AK.
Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur Abänderung der EG-RL 2002/15 sieht den Ausschluss
selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich der Richtlinie vor, für die dann wöchentliche Arbeitszeiten
bis zu 86 Stunden möglich wären. Lediglich die Einbeziehung von "scheinselbständigen"
Kraftfahrern in den Anwendungsbereich der Richtlinie ist vorgesehen. Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft
eine Verschlechterung der Nachtarbeitsregelung für Lenker. Die AK fordert das EU-Parlament auf, dieser Verschärfung
der Arbeitsbedingungen auf unseren Straßen Einhalt zu gebieten und unterstützt die Aktion der europäischen
Gewerkschaften. |
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Thann: Neue Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer gefährdet
Verkehrssicherheit
Intendierte Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 ermöglicht wesentlich längere
Arbeitszeiten für selbständige LKW-Lenker.
Wien (kfv) - Ende April soll im Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments eine Änderung zur Richtlinie 2002/15, die die Arbeitszeiten von im Straßentransport tätigen
Personen regelt, diskutiert werden. Die dadurch mögliche Verlängerung der Wochenarbeitszeit für
selbständige LKW-Fahrer birgt aus Sicht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ein hohes Gefahrenpotenzial
für die Verkehrssicherheit. ?Schon heute ist die mangelnde Aufmerksamkeit der Grund für jeden dritten,
von einem LKW-Lenker verursachten Unfall mit Personenschaden und damit eine der Hauptursachen für LKW-Unfälle
auf Autobahnen und Schnellstraßen. Durch eine weitere Ausdehnung der möglichen Arbeitszeit für
LKW-Fahrer auf bis zu 86 Stunden wöchentlich würden sich die durch Übermüdung, stressbedingte
Fehlreaktionen und Unaufmerksamkeit ausgelösten Probleme noch verschärfen. Ein solcher Effekt kann nicht
im Sinne des Gesetzgebers und der Verkehrsteilnehmer sein?, betont Othmar Thann, Direktor des KfV.
Die Änderung zur EU-Richtlinie 2002/15 sieht den Ausschluss selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich
der Richtlinie vor, die die Arbeitszeiten regelt. Zwar bleiben alle LKW-Fahrer nach wie vor von der EG-VO 561/2006
erfasst, die die maximalen Lenkzeiten, die Lenkpausen und die Mindestruhezeiten der Fahrer umfasst. Eine Beschränkung
der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt über die EG-VO 561/2006 jedoch nicht. Die erst vor kurzem
präsentierte Unfallbilanz 2009 weist bei den Unfallzahlen auf Österreichs Straßen einen positiven
Trend aus, und auch die Zahl der LKW-Unfälle in Österreich hat sich in den letzten Jahren durchaus verbessert:
Die Unfälle mit LKW-Beteiligung (über 3,5t Gesamtgewicht) sind zwischen 2003 und 2009 um mehr fast 29
Prozent zurückgegangen. ?Diese erfreuliche Entwicklung sollte nicht durch eine Änderung in den Arbeitszeitvorschriften
für LKW-Lenker konterkariert werden. Schließlich gefährdet jeder übermüdete Lenker nicht
nur sich selbst, sondern auch alle viele andere Straßenverkehrsteilnehmer?, so Thann. |
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Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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