Filmförderungsgesetz  

erstellt am
20  04. 10

Schmied: Novelle passiert den Ministerrat
Neuregelung der Sperrfristen für geförderte Kinofilme
Wien (bmukk) - Die Novelle zum Filmförderungsgesetz (FFG) passierte am 20.04. den Ministerrat. "Der österreichische Film schreibt eine Erfolgsgeschichte. Um die primäre Verwertung von geförderten Filmen im Kino sicherzustellen und die österreichische Kinolandschaft zu stärken, ist eine Mindestsperrfrist von sechs Monaten im Gesetz enthalten", betont Kulturministerin Claudia Schmied.

"Sperrfristen" legen die Verwertungskette eines Films fest. Die Verwertungskette beginnt im Kino und geht dann über DVD, pay TV bis zu free TV. Die Sperrfristen gelten für alle Filme, die auf Basis des Filmförderungsgesetzes gefördert wurden.

Die Novelle wurde notwendig, da im deutschen Filmförderungsgesetz eine Verkürzung der Sperrfristen vorgenommen wurde. Mit der Anpassung des österreichischen Gesetzes sind die Verwertungsmöglichkeiten geförderter Filme in Österreich sowie von Koproduktionen zwischen den beiden Ländern vereinheitlicht worden.

Die wichtigsten Änderungen sehen eine Mindestschutzfrist von 6 Monaten für die Kinoauswertung in der Verwertungskette vor. Alle anderen Detailregelungen der Sperrfristenregelung werden aus dem Filmförderungsgesetz in die Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) verlagert. Damit ist eine flexible und dem Markt entsprechende Vorgangsweise gewährleistet. Die Regierung hat seit 2007 wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die österreichischen Filmschaffenden gesetzt.

"Die internationalen Auszeichnungen und kommerziellen Erfolge sind Beweis für die außergewöhnliche Qualität der heimischen Filmproduktionen. Die Erhöhung des ÖFI-Budgets auf 16,5 Millionen Euro, die Verdoppelung der innovativen Filmförderung, die gesetzliche Absicherung und Aufstockung des Film-/Fernseh-Abkommens sowie die Schaffung des Wirtschaftsfördermodells "Filmstandort Österreich" für Filmproduktionen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen Filmlandschaft in Österreich", so Kulturministerin Claudia Schmied. Diese mit dem Regierungspartner vorbereitete Novellierung des Filmförderungsgesetzes wird von der Filmwirtschaft, den Bundesländern und den Filmschaffenden begrüßt.

 

 Fuhrmann: Vorteil für heimische Filmwirtschaft
Stärkt den Kinofilm sowie dessen Verwertung
Wien (övp-pk)
- "Die Novelle zum Filmförderungsgesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung Dynamisierung des österreichischen Films und stellt eine wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Filmschaffenden dar." Mit diesen Worten begrüßt ÖVP-Kultursprecherin Abg. Mag. Silvia Fuhrmann den Ministerratsbeschluss.

"Die Regelung, dass die Sperrfristen nun nicht mehr im Gesetz, sondern in den Förderrichtlinien des ÖFI festgeschrieben werden, lässt in Zukunft eine flexiblere Gestaltung zu. Dadurch können wir besser auf die Anforderungen des Marktes reagieren und stärken den Kinofilm sowie dessen Verwertung", so Fuhrmann.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
zurück