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Filmförderungsgesetz |
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erstellt am
20 04. 10
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Schmied:
Novelle passiert den Ministerrat
Neuregelung der Sperrfristen für geförderte Kinofilme
Wien (bmukk) - Die Novelle zum Filmförderungsgesetz (FFG) passierte am 20.04. den Ministerrat.
"Der österreichische Film schreibt eine Erfolgsgeschichte. Um die primäre Verwertung von geförderten
Filmen im Kino sicherzustellen und die österreichische Kinolandschaft zu stärken, ist eine Mindestsperrfrist
von sechs Monaten im Gesetz enthalten", betont Kulturministerin Claudia Schmied.
"Sperrfristen" legen die Verwertungskette eines Films fest. Die Verwertungskette beginnt im Kino und
geht dann über DVD, pay TV bis zu free TV. Die Sperrfristen gelten für alle Filme, die auf Basis des
Filmförderungsgesetzes gefördert wurden.
Die Novelle wurde notwendig, da im deutschen Filmförderungsgesetz eine Verkürzung der Sperrfristen vorgenommen
wurde. Mit der Anpassung des österreichischen Gesetzes sind die Verwertungsmöglichkeiten geförderter
Filme in Österreich sowie von Koproduktionen zwischen den beiden Ländern vereinheitlicht worden.
Die wichtigsten Änderungen sehen eine Mindestschutzfrist von 6 Monaten für die Kinoauswertung in der
Verwertungskette vor. Alle anderen Detailregelungen der Sperrfristenregelung werden aus dem Filmförderungsgesetz
in die Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) verlagert. Damit ist eine
flexible und dem Markt entsprechende Vorgangsweise gewährleistet. Die Regierung hat seit 2007 wichtige Schritte
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die österreichischen Filmschaffenden gesetzt.
"Die internationalen Auszeichnungen und kommerziellen Erfolge sind Beweis für die außergewöhnliche
Qualität der heimischen Filmproduktionen. Die Erhöhung des ÖFI-Budgets auf 16,5 Millionen Euro,
die Verdoppelung der innovativen Filmförderung, die gesetzliche Absicherung und Aufstockung des Film-/Fernseh-Abkommens
sowie die Schaffung des Wirtschaftsfördermodells "Filmstandort Österreich" für Filmproduktionen
leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen Filmlandschaft in Österreich", so Kulturministerin
Claudia Schmied. Diese mit dem Regierungspartner vorbereitete Novellierung des Filmförderungsgesetzes wird
von der Filmwirtschaft, den Bundesländern und den Filmschaffenden begrüßt. |
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Fuhrmann: Vorteil für heimische Filmwirtschaft
Stärkt den Kinofilm sowie dessen Verwertung
Wien (övp-pk) - "Die Novelle zum Filmförderungsgesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung
Dynamisierung des österreichischen Films und stellt eine wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für
unsere Filmschaffenden dar." Mit diesen Worten begrüßt ÖVP-Kultursprecherin Abg. Mag. Silvia
Fuhrmann den Ministerratsbeschluss.
"Die Regelung, dass die Sperrfristen nun nicht mehr im Gesetz, sondern in den Förderrichtlinien des ÖFI
festgeschrieben werden, lässt in Zukunft eine flexiblere Gestaltung zu. Dadurch können wir besser auf
die Anforderungen des Marktes reagieren und stärken den Kinofilm sowie dessen Verwertung", so Fuhrmann. |
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