Antiterrorgesetz am 20. April im Ministerrat   

erstellt am
20  04. 10

Terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen verhindern
Wien (bmj) -
"Wir müssen unseren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern. Denn wenn ein Attentat verübt wurde, wird der Ruf nach Gesetzesänderung zwar schnell laut, nur dann ist es bereits zu spät" so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Vorfeld der Beschlussfassung des Terrorpräventionsgesetzes im Ministerrat.

Die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus ist unverändert. Auch europäische Staaten sind Ziele für terroristische Anschläge. "Um Leid und Chaos in Österreich nicht Realität werden zu lassen, müssen wir unseren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern. Denn wenn ein Attentat verübt wurde, wird der Ruf nach Gesetzesänderung zwar schnell laut, nur dann ist es bereits zu spät" so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Hinblick auf das neue Terrorpräventionsgesetz, das am 20. April 2010 auf der Tagesordnung des Ministerrates steht und am 1. August 2010 in Kraft treten soll.

Reaktion auf "Terrorcamps"
"Mein Ziel ist es daher sowohl die Ausbildung für terroristische Zwecke, wie auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Tat unter Strafe zu stellen" so die Ministerin, die damit auf die zunehmende Bekanntheit von und das Interesse an "Terrorcamps" reagiert. Dabei geht es nicht nur um das Vermitteln von Kenntnissen, wie eine terroristische Straftat begangen wird, sondern auch um konkrete Vorbereitungshandlungen.

"Der Täter muss wissen, dass die von ihm vermittelten Fähigkeiten zum Zweck der Begehung terroristischer Straftaten eingesetzt werden sollen. Ob es tat-sächlich dazu kommt, ist irrelevant" betont Bandion-Ortner. "Die Teilnahme kann sowohl darin liegen, dass jemand ausbildet, wie auch dass sich jemand ausbilden lässt, um eine Terrortat zu begehen. Beides soll nun erfasst sein, egal ob eine strafbare Handlung im In- oder Ausland begangen wurde."

Problemfeld Internet
Auch dem Internet kommt die immer größere Rolle eines "virtuellen Trainings-camps" zu. "Ich will daher künftig auch das Anbieten von bestimmten Infor-mationen aus dem Internet zum Zwecke der Begehung einer terroristischen Straftat unter Strafe stellen" so die Ministerin, die gleichzeitig klarstellte, dass das bloße Recherchieren oder Surfen im Internet für eine Strafbarkeit alleine nicht ausreiche. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die UNO haben Österreich kritisiert, weil der strafrechtliche Schutz vor Verhetzung zu schwach sei. Bandion-Ortner will der zunehmenden Radikalisierung durch den Aufruf zu Gewalt und Hass besser entgegen wirken und bestimmten Gruppen oder deren Mitglieder wirksameren Schutz vor rassistischer Verhetzung bieten.



Es geht um Hassparolen, nicht um Witze
Schon bisher war es verboten, eine terroristische Straftat gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern. Hasspredigten sind bereits seit 1975 strafbar. "Mir ist es jedoch ein Anliegen künftig auch Einzelpersonen vor Verhetzung schützen, soweit die Verhetzung ausdrücklich wegen der Zuge-hörigkeit zu einer der relevanten Gruppen (Rasse, Hautfarbe, Religion, Kirche, Geschlecht, Alter, sexueller Ausrichtung..) erfolgt. Bloß beleidigende und ver-letzende Äußerungen, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen gegen andere abzielen, sollten zwar im Umgang mit anderen unterlassen werden, lau-fen dieser Bestimmung jedoch nicht zu wider" stellte die Justizministerin klar und weiters: "Das Spotten über Persönlichkeiten öffentlichen Interesses ist da-her nicht umfasst." Herabgesetzt wird auch die Anzahl der Personen, die "Em-pfänger" von Hasstiraden oder -parolen sind. Strafbarkeit setzt derzeit eine Öffentlichkeit von rund 150 Personen voraus. "Da Hasspredigten oft in kleineren Rahmen stattfinden, hat sich diese Regelung als zu zahnlos erwiesen" so die Ministerin, die nunmehr eine Eingrenzung auf rund 30 Personen vornehmen will.
 
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