Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures sieht in der
Einigung der EU- VerkehrsministerInnen am 19.04. auf die Zonen-Regelung im Luftverkehr eine sehr gute Lösung.
"Wir haben klargemacht, dass Sicherheit an oberster Stelle stehen muss. Die Zonen-Regelung, die auf Basis
aller vorliegenden Daten getroffen wird, garantiert die Sicherheit für Passagiere, Crew und Bevölkerung.
Zugleich wird ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um den Luftraum schrittweise wieder zu öffnen", so
Bures, die sich auch stolz zeigte, dass die EU-weite Regelung sich das zuvor in Österreich erarbeitete Modell
als Vorbild genommen hat.
EU-weit herrscht Einigkeit, dass es keine Kompromisse in Sicherheitsfragen geben darf, alle Entscheidungen müssen
entsprechend belegt sein und alle zukünftigen Entscheidungen, die noch zu treffen sind, haben in verstärkt
koordinierter Weise zu erfolgen. Die Zonen-Regelung sieht eine Zone 1 als Hochrisikozone mit einem absoluten Flugverbot
vor. In Zone 2 ist der Flugverkehr unter zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und -auflagen möglich.
Die Zone 3 erlaubt die völlige Öffnung des Flugverkehrs und Rückkehr zum Normalbetrieb. Die genaue
Festlegung der Zonen erfolgt durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaats in enger Abstimmung
mit den jeweils angrenzenden Staaten.
Für die Zone 2 gilt unter anderem, dass nach allen Flügen die Triebwerke auf Beschädigungen untersucht
werden müssen. Außerdem sind die Airlines und Piloten von den Luftfahrtbehörden zu höchster
Aufmerksamkeit angewiesen. Jede Information der Flugsicherung per SIGMET (significant meteorological information)
und NOTAM (notice to airmen) ist genauestens zu beachten.
Seitens der Flugsicherung wird die aktuelle Situation durchgehend beobachtet und in regelmäßigen Intervallen
den Airlines und Piloten mitgeteilt. Sollte sich etwas an der Risikoeinschätzung ändern, können
die Flugsicherungsbehörden ohne Verzögerung reagieren. |