Neue EU-Verordnungen bringen Verbesserungen für "WanderarbeitnehmerInnen"   

erstellt am
30  04. 10

Mit 1. Mai 2010 werden soziale Ungleichheiten beseitigt
Wien (bmask) - Auf europäischer Ebene wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der sozialen Rechte gesetzt. Neue Verordnungen, die mit 1. Mai 2010 in Kraft treten, verbessern die Rechte von BürgerInnen, die in mehreren Staaten arbeiten, sowie von GrenzgängerInnen. "Mit den neuen Verordnungen ist sichergestellt, dass WanderarbeitnehmerInnen, also Menschen, die in mehreren Mitgliedstaaten der Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz arbeiten oder wohnen, in ihren sozialen Rechten keinen Nachteil erleiden, wenn sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit am Arbeitsmarkt Gebrauch machen", erläutert Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neuen Bestimmungen.

"Österreich hat sich in jeder Phase der Arbeiten immer aktiv um ein gutes Ergebnis bemüht und mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die jeweilige Präsidentschaft unterstützt, um die Rechte der mobilen BürgerInnen zu verbessern. Rückblickend sind wir sehr froh, dass sich die von uns vorgeschlagene Struktur in den Verhandlungen zur neuen Durchführungsverordnung bis zuletzt als Ziel führend erwiesen hat", streicht Hundstorfer die Rolle Österreichs hervor.

Beschleunigung der Verfahren in Versicherungsfällen
Ein Kernstück der Neuregelung ist die Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Versicherungsfällen. Diese Maßnahme wird zu einer wesentlichen Beschleunigung der Verfahren beitragen und damit für die BürgerInnen aber auch für die Sozialversicherungsträger einen beachtlichen Mehrwert haben. Selbstverständlich gelten dabei die strengen Datenschutzbestimmungen im europäischen und im nationalen Recht.

Verbesserungen bei Sozialleistungen
Ferner wird unter anderem die Situation von GrenzgängerInnen verbessert. Diese Gruppe kann beispielsweise in Hinkunft eine Behandlung auch im Ruhestand im ehemaligen Beschäftigungsstaat in Anspruch nehmen. Dazu wurde überdies das Verfahren der Kostenerstattung zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, verbessert. Weiters bringen die neuen Bestimmungen eine gerechtere Anrechnung von Kinderziehungszeiten in der Pensionsversicherung und erstmals auch Regelungen über die Eintreibung von Beiträgen in einem anderen Mitgliedstaat, sowie über die Rückforderung von ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen.

"Ich freue mich, dass mit den neuen Verordnungen entscheidende Verbesserungen im Sozialrecht für EU-Bürger erzielt werden konnten, die eine Vielzahl wichtiger Klarstellungen für mobile BürgerInnen, insbesondere für GrenzgängerInnen, enthalten. Sie sind ein wesentlicher Baustein zur Sicherstellung der Rechte der europäischen BürgerInnen", erklärt der Sozialminister.
     
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