Vollversammlung der AK Wien  

erstellt am
29  04. 10

Tumpel: Soziale Gerechtigkeit und soziale Verantwortung berücksichtigen
Budgetkonsolidierung muss Wachstum sichern und Beschäftigung schaffen
Wien (ak) - "Die Budgetkonsolidierung muss Rücksicht auf soziale Verantwortung, soziale Gerechtigkeit sowie auf Wachstum und Beschäftigung nehmen", sagt AK Präsident Herbert Tumpel bei der Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 28.04., "die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Krise nicht verursacht. Sie haben aber bereits mehrfach für sie bezahlt - durch geringere Einkommenszuwächse, gestiegene Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste durch die Kurzarbeit. Es darf also jetzt nicht davon gesprochen werden, dass nun alle die Kosten für die Budgetkonsolidierung tragen müssen. Die ArbeitnehmerInnen haben sie bereits getragen. Stattdessen müssen nun endlich jene einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, die sie maßgeblich mitverschuldet haben."

Eine Konsolidierung des Budgets kann nur gelingen, wenn zwei wichtige Faktoren gegeben sind: Steigende Beschäftigung und Wirtschaftwachstum. "Nichts kommt dem Staat teurer als Arbeitslosigkeit. Der Schwerpunkt muss sein, Beschäftigung zu schaffen und zu sichern und Wirtschaftswachstum zu gewährleisten", so Tumpel. Ein Prozent mehr Wirtschaftswachstum hat positive Auswirkungen auf das öffentliche Budget im Ausmaß von 0,4 bis 0,5 Prozent des BIP. Alle Budgetmaßnahmen müssen sich also an diesen Faktoren orientieren und dürfen nicht zu früh gesetzt werden. Tumpel verlangt bei der Budgetkonsolidierung einen Konjunkturvorbehalt, denn noch weiß man nicht wie sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Jetzt zu rigorose Einsparungen festzulegen ist daher der falsche Weg. Vielmehr muss auf die Wirtschaftsentwicklung 2011 und 2012 Bedacht genommen werden.

"Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben mit ihren Steuergeldern die Banken gerettet, profitiert hat der gesamten Bankensektor. Es ist daher nur recht und billig, dass die Banken nun auch einen Beitrag leisten müssen", betont Tumpel. Darüber hinaus sollte eine Transaktionssteuer eingeführt werden. "Natürlich wäre eine welt- oder europaweite Einführung der Transaktionssteuer wünschenswert, es ist aber auch eine Einfühung in Österreich sinnvoll", sagt Tumpel. Immerhin gibt es bereits in sieben Ländern Europas schon ähnliche Abgaben. Außerdem würde eine solche Abgabe den Durchschnittsbürger kaum belasten. Auch das Schließen bestehender Steuerlücken ist Gebot der Stunde - etwa im Bereich der Privatstiftungen, denn in kaum einem anderen Land gibt es derartig viele Privilegien für Stifter wie in Österreich. Bei der Verteilung der Steuerlast besteht in Österreich ebenfalls eine eklatante Schieflage, denn im internationalen Vergleich ist Arbeit sehr hoch und Kapital sehr gering belastet.

"Jetzt alle zahlen zu lassen wie oft argumentiert ist aus Gerechtigkeitsgründen und aus Wachstumsgründen abzulehnen. Die Erhöhung von Massensteuern, wie beispielsweise der Mineralölsteuer, würde ganz normale ÖsterreicherInnen zur Kasse bitten. Das würde der Kaufkraft und damit dem Konsum massiv schaden und den Aufschwung abwürgen", erklärt Tumpel. Weiters spricht sich der AK Präsident für den konsequenten Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aus und gegen zu rigorose Einsparungen. "Die geplanten Einsparungen sind zu hoch und hätten fatale Auswirkungen. Für wichtige Zukunftsbereiche wie etwa Bildung, Gesundheit und Soziales müssen die Mittel da sein", sagt Tumpel.

 

Arbeitsmarktpaket für Ältere schnüren
Seit mehreren Monaten ist die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50jährigen ArbeitnehmerInnen deutlich über dem ohnehin schon erheblichen durchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gewachsen. Ältere Arbeitsuchende haben nach wie vor ein deutlich überdurchschnittliches Risiko, langzeitarbeitslos zu werden, und Ältere werden bei Neueinstellungen von den Betrieben diskriminiert. Das Arbeitsmarktservice muss daher erhebliche Fördermittel einsetzen, um seine Ziele bei der Arbeitsaufnahme von älteren Arbeit Suchenden überhaupt erreichen zu können. Für die Vollversammlung der AK Wien ist es notwendig, Altersarbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Tritt sie dennoch ein, müssen die Betroffenen so rasch und zielgerichtet wie möglich und so umfangreich wie notwendig unterstützt. Außerdem muss in der Arbeitsmarktpolitik rechtzeitig auf die durch die laufende Diskussion um eine Veränderung der Langzeitversichertenregelung, der Schwerarbeitspension sowie bei der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension zu erwartenden geänderten Rahmenbedingungen für die Position älterer ArbeitnehmerInnen reagiert werden.
Erfolgreiche internationale Beispiele, wie etwa die finnische Arbeitsmarktpolitik zugunsten Älterer zeigen, dass dem Risiko Altersarbeitslosigkeit am besten mit einem Mix aus kurz-, mittel- und längerfristig wirksamen Maßnahmen entgegengetreten wird, die sich auf die berufliche Qualifikation der älteren ArbeitnehmerInnen, auf ihre gesundheitliche Situation und auf die Arbeitsorganisations- und Managementmethoden in den Unternehmen konzentrieren. Das verlangt die Vollversammlung der AK Wien auch für Österreich:

  • Aufrechterhaltung von effektiven Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen wie etwa der Kurzarbeit oder der Altersteilzeit. Bei der Altersteilzeit muss das Antrittsalter von 53 (Frauen) bzw 58 (Männer) im Dauerrecht abgesichert werden. Die Differenzierung beim Altersteilzeitgeld zwischen den sogenannten Blockmodellen und Modellen mit kontinuierlicher Arbeitszeitverringerung soll zurückgenommen werden.
  • Bereitstellung von zielgruppenadäquaten Maßnahmen der Beschäftigungsförderung als kurzfristig wirkendem Ansatz.
  • Ausbau von qualitativ hochstehenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeit Suchende ab dem vierzigsten Lebensjahr.
  • Konsequenter Einbau von nachhaltig wirkenden Maßnahmen der Gesundheitsförderung unter entsprechender Beteiligung insbesondere des Fonds Gesundes Österreich an der Finanzierung dieser Elemente.
  • Rasche Umsetzung der im Regierungsübereinkommen getroffenen Festlegung zum Aufbau eines flächendeckenden Netzes niederschwelliger Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für gesundheitlich beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung sowie zur Verhinderung weiterer Gesundheitsverschlechterung.
  • Flächendeckende Ermöglichung von Maßnahmen beruflicher Rehabilitation für gesundheitlich stark beeinträchtigte beschäftigte und Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen unter entsprechender finanzieller Beteiligung der Pensionsversicherung.

 

Sozial verträgliche, wachstumsfördernde Budgetkonsolidierung

Wien () - Eine Konsolidierung der Staatsfinanzen ist mittelfristig notwendig, doch darf sie nicht bedingungslos erfolgen. Insbesondere muss gewährleistet werden, dass den ArbeitnehmerInnen, die keinerlei Schuld an der Finanzkrise tragen, nicht die Kosten aufgebürdet werden. Das Konsolidierungsprogramm der Regierung enthält keinen Konjunkturvorbehalt, obwohl auch das derzeit für die kommenden Jahre prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum keineswegs gesichert erscheint. Die Krise kann derzeit noch nicht als überwunden angesehen werden. Unter diesen Umständen sind von einer Konsolidierung im Ausmaß von ein Prozent des BIP 2011 fühlbare negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung zu erwarten. Insbesondere warnt die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien vor einer Kürzung der Ausgaben im Bereich Soziales um fast eine Milliarde Euro bereits 2011, was den privaten Konsum fühlbar dämpfen und damit das Wirtschaftswachstum hemmen würde. Der gesamte Konsolidierungspfad bis 2013 ist angesichts der weiterhin auf Rekordniveau befindlichen Arbeitslosigkeit kritisch zu sehen und verträgt sich nicht mit den im Stabilitätsprogramm der Bundesregierung enthaltenen Ankündigungen, dass diese "gezielt Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung" bzw "weitere Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation" setzen wird.
Daher fordert die Vollversammlung der Arbeiterkammer, dass die Konsolidierung

  • hauptsächlich von Wachstum getragen werden muss (Konjunkturvorbehalt)
  • gerade in der ersten Konsolidierungsphase bei den Krisenverursachern ansetzen und damit der Schwerpunkt auf der Einnahmenseite gelegt werden soll
  • die Wirkung auf Wachstum, Beschäftigung und Verteilung berücksichtigt werden muss
  • Spielräume für eine Belebung des Arbeitsmarkts und Verbesserungen des Sozialstaats eröffnen muss und
  • verhindern muss, dass die ArbeitnehmerInnen, die diese Krise nicht verursacht haben, aber bereits unter ihr leiden, auch noch maßgeblich für ihre budgetären Folgen aufkommen.

Da eine Besteuerung von Vermögen die geringsten Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung hat, sollte gerade in der ersten Phase der Konsolidierung dort der Schwerpunkt gesetzt werden. Eine Erhöhung der Mineralölsteuer bzw anderer Verbrauchssteuern (Energiesteuer) würde die Kosten der Fahrt zur Arbeit und des Wohnens verteuern und ebenso wie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer den Konsum dämpfen. Konkret fordert die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien folgende steuerliche Maßnahmen:

  • Bankenabgabe
  • Vermögenszuwachssteuer
  • Eine globale bzw zumindest europäische Finanztransaktionssteuer.


Als Zwischenschritt soll national die Börsenumsatzsteuer wieder eingeführt werden.

  • Begrenzung der Absetzbarkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro pro Jahr
  • Einschränkung der Gruppenbesteuerung
  • Abschaffung der Stiftungsprivilegien
  • Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

 

Qualität von Schule und Lehre verbessern
Eine Schule mit mehr Chancen bis zum Ende der Schulpflicht - und dann Verbesserungen in der weiteren Ausbildung: Das fordert die Vollversammlung der AK Wien in mehreren Anträgen. Die Mitglieder der Vollversammlung wollen, dass nach der überwältigenden Zustimmung zur flächendeckenden ganztägigen Schule bei der Volksbefragung in Wien rasch Taten gesetzt werden. In der Berufsausbildung wollen sie eine Reihe von Verbesserungen - von kürzerer Probezeit für Lehrlinge über bessere Entschädigung für unerlaubte Überstunden bis hin zur verpflichtenden Anrechnung der Abschlüsse von berufsbildenden Schulen als Ersatz der Lehrabschlussprüfung.

  • In Wien gibt es bereits eine große Anzahl ganztägiger Schulen, so die Mitglieder der Vollversammlung. Das Angebot soll rasch erweitert werden: Neu gebaute Schulen sollen in ganztägiger Form starten, bestehende Bauten im Rahmen des Schulsanierungspakets adaptiert werden. Mit den Ganztagsschulen soll dicht gedrängter Unterricht in aneinandergereihten Schulstunden durch Unterricht, Freizeit und Üben über den ganzen Tag abgelöst werden. Das bringt mehr Chancengleichheit.
  • Für Lehrlinge will die AK Vollversammlung viele Verbesserungen: Die Regierung soll für die Ausbildung Standards festlegen und dafür Qualitätssicherungssysteme einführen. Für die Überwachung und Förderung der Lehrausbildung soll eine neue Stelle der Sozialpartner und des zuständigen Ministeriums sorgen, nicht mehr, wie bisher, die Wirtschaftskammer. Damit Lehrlinge nicht als billige Hilfskräfte ausgenutzt werden können, soll die Probezeit von drei Monaten auf ein Monat verkürzt und die Behaltefrist nach Abschluss auf sechs Monate verlängert werden. Vor der Lehrabschlussprüfung sollen Lehrlinge bezahlte Vorbereitungszeit bekommen, und Mädchen in nicht traditionellen Berufen sollen von Prüfungskommissionen nicht diskriminiert werden können.
  • Bei verbotenen Überstunden bekommen Lehrlinge unter 18 Jahren derzeit nur die anteilige Lehrlingsentschädigung als Ausgleich. Dadurch werden Überstunden von Jugendlichen zum Kavaliersdelikt. Die Vollversammlung fordert einen höheren Ausgleich.
  • Abgeschafft werden soll auch die Benachteiligung von AbsolventInnen berufsbildender Schulen beim Berufseinstieg. Die Unternehmen müssen ihren Abschluss verpflichtend als Fachqualifikation anerkennen, sollen sie nicht, wie derzeit oft, nur als Lehrlinge einstellen dürfen. Umgekehrt sollen LehrabsolventInnen den gleichen Zugang zu weiterführenden Aufbaulehrgängen oder Kollegs haben wie derzeit die AbsolventInnen von Fachschulen.

 

Lohn- und Sozialdumping wirksam bekämpfen
Ab 1.Mai 2011 besteht für alle 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten ungehinderter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Dies wird auf Grund des nach wie vor bestehenden hohen Lohngefälles zu einem verstärkten Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen und zu Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt führen. Mittelbar wirkt sich Lohn- und Sozialdumping auch negativ auf das Sozialversicherungssystem aus und führt zu einer Unterminierung der Sozialstaatsfinanzierung. Diese Auswirkungen sollten unbedingt verhindert bzw hintangehalten werden. Auf Grund der derzeitigen Rechtslage ist dies aber nur äußerst eingeschränkt möglich.

Insbesondere gibt es keine Lohnkontrolle. Ausländische Arbeitergeber gehen daher kein Risiko ein, wenn sie ArbeitnehmerInnen zu den Löhnen des Herkunftslandes bzw unter dem österreichischen Kollektivvertragsniveau einsetzen. Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, dass raschest wirksame Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in der österreichischen Gesetzgebung und Vollziehung ergriffen werden und dass alle Anstrengungen unternommen werden, die erforderlichen flankierenden Maßnahmen auf der europäischen Ebene zu treffen. Notwendig sind insbesondere:

  • Die behördliche Kontrolle der Einhaltung österreichischer Mindestlöhne, Auskunfts-, Einsichts- und Sicherstellungsrechte der Kontrollbehörden. Diese werden sinnvollerweise in erster Linie "Vor-Ort-Kontrollen" sein, welche im Rahmen der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitenhemrbeschäftigung) durchgeführt werden sollen.
  • Aus Gründen der Prävention müssen abschreckende Sanktionen vorgesehen werden und es soll zu einer Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils kommen. Zwecks allfälliger Verbandsklagen sollen Verstöße an die Interessenvertretungen übermittelt werden.
  • Bei Vergabe öffentlicher Aufträge ist vor allem hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr Transparenz zu gewährleisten. Insbesondere eine Beschränkung der Subvergaben bzw der Subunternehmerkette würde dazu wesentlich beitragen.
  • Auf europäischer Ebene muss die Möglichkeit der Behörden und Gerichte abgesichert werden, grenzüberschreitend tätig zu sein. Zu diesem Zweck und damit auch die effektive innerstaatliche Kontrolle nicht durch Vorgaben der EU und die Rechtssprechung des EuGH eingeschränkt werden kann, sollten entsprechende Änderungen der Entsenderichtlinie vorgenommen werden.

 

Gegen unbezahlte Praktika
Die Vollversammlung spricht sich im Interesse von SchülerInnen, Studierenden und AbsolventInnen gegen eine missbräuchliche Nutzung von Praktika aus. Auch fordert sie die Abschaffung von unbezahlten Praktika sowohl in Bezug auf die - in vielen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen - Pflichtpraktika als auch für Praktika, die dem Berufseinstieg nach einer abgeschlossenen Schul- oder Hochschulausbildung dienen. Darüber hinaus verlangt die Vollversammlung überprüfbare Qualitätsstandards für Ausbildungspraktika in Lehr- und Studienplänen sowie die Absicherung von Praktika durch sozial- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards Nach Schätzungen absolvieren in Österreich allein jährlich etwa 130.000 SchülerInnen in den Ferien ein Pflicht- oder fakultatives Praktikum bzw einen Ferienjob. In den letzten Jahren sind
Pflichtpraktika zunehmend in die Studienpläne der Hochschulen aufgenommen worden. Darüber hinaus werden Praktika immer mehr zur "Regel", wenn es für Schul- oder HochschulabsolventInnen darum geht, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Für viele hochqualifizierte MaturantInnen und AkademikerInnen in bestimmten Feldern (zB kreative und soziale Berufe, Medien, NGOs) ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über ein- oder sogar mehrere unbezahlte Praktika möglich.
Bei den Praktika steht nicht immer die Ausbildung oder die Einarbeitung im Vordergrund, sondern die PraktikantInnen übernehmen Hilfstätigkeiten und zum Teil auch qualifizierte Tätigkeiten. Sie erhalten dafür mitunter nicht einmal ein Entgelt oder lediglich ein "Taschengeld" und es fehlen die arbeits- und sozialrechtlichen Absicherungen. Bei den in den Ausbildungen vorgesehenen Praktika mangelt es zusätzlich häufig an einer angemessenen Vor- und Nachbereitung seitens der Bildungsinstitutionen sowie an einer adäquaten Betreuung seitens der Praktikumsanbieter.

Deshalb fordert die Vollversammlung der AK Wien:

  • Volle arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung der PraktikantInnen,
  • Klare Definition von Praktika, (Pflichtpraktikum während der Ausbildung, Praktika nach der Ausbildung sowie die konkreten Inhalte dazu)
  • Festlegung von Standards sowie ein kollektivvertraglicher Mindestlohn und die volle Sozialversicherungspflicht
  • Regelungen in den ausbildungsrechtlichen Vorschriften (Lehrplänen), wonach die hier vorgesehenen Praktika entsprechend vor- und nachbereitet werden
  • Zuständigkeit der Bildungseinrichtungen für die Unterstützung der PraktikantInnen während des Praktikums
  • Klare Regelungen für den Ersatz des Praktikums und Angebot von Ersatzmöglichkeiten an den Bildungsinstitutionen, wenn kein Praktikumsplatz gefunden wird bzw. wenn die arbeits- und sozialrechtlichen Mindeststandards im Rahmen des Praktikums vom Betrieb nicht eingehalten werden.
  • Die Verankerung von arbeits- und sozialrechtlichen Grundwissen in den Ausbildungsplänen der entsprechenden Bildungsformen
  • + Das Verbot von unbezahlten Praktika nach einer erfolgreichen facheinschlägigen Ausbildung

 

Sozial- und Qualitätsstandards im Öffentlichen Verkehr verankern
Sozial- und Qualitätsstandards im öffentlichen Verkehr müssen bei der der Anpassung der österreichischen Gesetze an die EU-Verordnung über den Personenverkehr auf Straße und Schiene verpflichtend verankert werden, fordert die Vollversammlung der AK Wien. Wegen des Inkrafttretens der EU-Verordnung über den Personenverkehr auf Schiene und Straße (1370/2007/EG) muss die nationale österreichische Gesetzgebung angepasst werden - sowohl beim Kraftfahrlinien-Gesetz als auch beim Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999. Diese beiden Novellen sollten zum Anlass genommen werden, Sozial- und Qualitätskriterien im Öffentlichen Personenverkehr in Österreich verpflichtend zu verankern, fordert die Vollversammlung der AK Wien.

Das wichtigste Ziel aus Sicht der Arbeitnehmer-Interessensvertretungen ist es, Wettbewerb auf Kosten der Löhne zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Das ist nur möglich, wenn konkurrierende Unternehmen gleiche Sozial- und Qualitätskriterien erfüllen müssen. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert daher:

  • Bei der nationalen Anpassung der EU-Verordnung 1370/2007/EG muss in Österreich die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit genutzt werden, Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze zu schützen und Sozial- und Qualitätsstandards bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen verpflichtend im Kraftfahrlinien-Gesetz und im ÖPNRV-G zu verankern.

 

ArbeitnehmerInnen-Interessen bei Stadtentwicklungsprojekten berücksichtigen
Schon bei den Planungen zu den Zielgebieten der Stadtentwicklung müssen die Grundlagen für attraktive Arbeitsplätze, qualitativ hochwertige Arbeitsumfelder und attraktive Verkehrsanbindungen geschaffen werden, fordert die Vollversammlung der AK Wien. Durch Einbeziehung der bereits jetzt dort beschäftigen ArbeitnehmerInnen und BewohnerInnen sind wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Zielgebiete zu erwarten.
Die Stadt Wien hat wegen des anhaltendem Bevölkerungszuwachses und wegen wirtschaftlicher Erfordernisse, im Stadtentwicklungsplan für Wien (STEP 05) insgesamt 13 Zielgebiete definiert, die für die Stadtentwicklung Wiens von substanzieller Bedeutung sind.
Beispielsweise sind in der Seestadt Aspern oder am Hauptbahnhof Wien die Errichtung von tausenden Wohnungen und Arbeitsplätzen geplant. Die Arbeiterkammer Wien fordert:

  • Die Bedürfnisse der jetzt und in Zukunft in den neuen Stadteilen beschäftigten ArbeitnehmerInnen müssen bei der Planung und Entwicklung berücksichtigt werden. Die Entwicklung von monofunktionalen Stadtteilen ist hintanzuhalten.
  • Erfordernisse der bestehenden Betriebe und die Anforderungen, Wünsche und Vorschläge der jetzt schon dort Beschäftigen müssen ausreichend berücksichtigt werden
  • Eine attraktive Anbindung der neuen Stadtteile an den öffentlichen Verkehr ist sicherzustellen. Neben dem weiteren U-Bahn- und Straßenbahnausbau ist auch der S-Bahn Ausbau voranzutreiben. Die Optimierung der Verknüpfung S-Bahn und U-Bahn birgt großes Potential.
  • Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf Stadtrandbereiche ist für viele Beschäftigte aus dem Umland mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. Um das notwendige Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr sicherzustellen, sind kostengünstige Umsteigemöglichkeiten zu schaffen (vergünstigte Tarife bei Park & Ride Anlagen, attraktive Kombitickets.
  • In den neuen Zielgebieten sind darüber hinaus die Mindeststandards laut Masterplan Verkehr einzuhalten wie etwa durchgängig angeordnete Gehsteige mit Mindestbreiten, durchgängige Radfahrinfrastruktur.
 
zurück