Für den Schutz der Menschenrechte von Soldatinnen und Soldaten   

erstellt am
28  04. 10

Schlusserklärung der militärischen Ombuds-Institutionen
Wien (pk) - Mit einer Schlusserklärung ist am 28.04. im Parlament die 2. Konferenz der Ombudsinstitutionen für die Streitkräfte abgeschlossen worden. In diesem "Wiener Memorandum" erklären die KonferenzteilnehmerInnen die Förderung des Schutzes von Menschenrechten von Soldatinnen und Soldaten im Frieden und im Einsatz zu ihrem zentralen Anliegen. Seit 26.04. hatten TeilnehmerInnen aus mehr als 20 Staaten bei der Konferenz über ihre Arbeit und Möglichkeiten einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit beraten.

Als "besonderer Schwerpunkt" wird im "Wiener Memorandum" der "respektvolle Umgang mit der Vielfalt in Streitkräften hinsichtlich Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit und Religion" genannt. Große Bedeutung komme auch der Unterstützung und Betreuung für Familien von Mitgliedern von Streitkräften zu, heißt es in der Erklärung weiter. Die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der Ombudsinstitutionen für die Streitkräfte sollen gestärkt werden. Es ist geplant, dazu ein Handbuch zu erarbeiten und eine Website einzurichten. Der Kooperationsprozess zwischen diesen Institutionen soll fortgesetzt und verbessert werden, auch bei weiteren Konferenzen wie 2011 in Serbien, 2012 in Kanada und 2013 in Norwegen.

Der Kontrolle der Streitkräfte komme in demokratisch verfassten Staaten eine wichtige Funktion zu, mit der u.a. Transparenz hergestellt werde, stellen die KonferenzteilnehmerInnen in dem Memorandum fest. Langfristiges Ziel sei es, die unterschiedlichen rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der Einrichtungen zur Kontrolle der Streitkräfte zu verbessern. Die Bandbreite dieser Institutionen reicht derzeit von parlamentarischen Ombudsinstitutionen (wie in Österreich) bis zu Einrichtungen, die im Militär eingebettet sind.
     
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