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Doppelbesteuerung in der EU – Kommission startet öffentliche Konsultation |
erstellt am |
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Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat heute eine
öffentliche Online-Konsultation eingeleitet, um Privatpersonen, Unternehmen und Steuerberater zum Problem
der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der EU zu befragen. Die Konsultation läuft
bis zum 30. Juni 2010. Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Doppelbesteuerung kann Bürger und Unternehmen von grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der EU abhalten und damit das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Ich bin fest entschlossen, diesem Problem zu Leibe zu rücken. Die Konsultation hilft uns dabei, ein Bild vom wahren Ausmaß der Doppelbesteuerung und ihren finanziellen Auswirkungen für Bürger und Unternehmen zu gewinnen. Anschließend richten wir unsere Arbeit darauf aus, die am besten geeigneten und wirksamten Lösungen zu finden.“ Durch die öffentliche Konsultation soll festgestellt werden, mit welchen konkreten Problemen die Steuerzahler in der EU konfrontiert sind, und in welchem Ausmaß Privatpersonen und Unternehmen für dieselben Einkünfte oder dieselben Gewinne in zwei oder mehr Mitgliedstaaten besteuert werden. Wenn Privatpersonen und Unternehmen innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, werden sie gegebenenfalls in mehr als einem Mitgliedstaat steuerpflichtig. So können Privatpersonen, die auf ihrem täglichen Weg zur Arbeit eine Grenze überqueren, in ein anderes Land umziehen oder in einem anderen Land Einkünfte erzielen oder eine Erbschaft machen, sowohl in ihrem Wohnsitzland als auch in dem anderen Land, in dem sie tätig sind oder aus dem die Einkünfte stammen, der Besteuerung unterliegen. Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, dürften ähnliche Erfahrungen machen. Bürger stehen etwa dann vor Schwierigkeiten, wenn sie von zwei Staaten für denselben Gewinn, dasselbe Einkommen oder denselben Ertrag besteuert werden oder wenn zwei Steuerpflichtige, die in unterschiedlichen Staaten ansässig sind, für dieselbe Ware besteuert werden. Es gibt Mechanismen, die diese internationale Doppelbesteuerung verhindern oder verringern sollen, wie Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Steuervergünstigungen. Allerdings ist nicht klar, wie gut diese Mechanismen in der Praxis funktionieren und ob die Doppelbesteuerung dadurch wirklich beseitigt wird. Die Konsultation betrifft alle direkten Steuern – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Die Kommission bittet auch um Vorschläge, wie der Doppelbesteuerung in den berichteten Fällen rasch und wirksam abzuhelfen ist. Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission alle eingegangenen Beiträge in einer Zusammenfassung veröffentlichen. Sie wird die Antworten gründlich analysieren und zur Ausarbeitung möglicher EU-Initiativen im Bereich der direkten Steuern verwenden. Privatpersonen, Unternehmen und Steuerberater sind gebeten, bis spätestens 30. Juni 2010 an der Konsultation teilzunehmen. Sie können entweder den Online-Fragebogen ausfüllen http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm oder ihre Antwort per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse senden: TAXUD-E1-Consultation@ec.europa.eu Postanschrift: Europäische Kommission Generaldirektion für Steuern und Zollunion Rue de Spa/Spastraat 3 – Büro 8/007 B-1049 Bruxelles/Brussel Telefax: +32-2-29 56377 |
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Informationen: http:// | ||
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