Schweiz liegt mit Erweiterungsbeitrag im Zeitplan   

erstellt am
10  05. 10

Bern (eda/evd) - Vertreter der EU-Kommission haben sich am 07.05. in Bern über den Stand der Umsetzung der Projekte informiert, die die Schweiz im Rahmen ihres Erweite-rungsbeitrags unterstützt. Nach etwas mehr als der Hälfte der Verpflichtungs-periode sind 61 % des Projektbudgets zugunsten der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-10), provisorisch oder definitiv zugesprochen.

Vertreter der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sowie des Integrationsbüros EDA/EVD haben die EU-Kommission heute über den Stand der Umsetzung, die Auswahlverfahren sowie künftige Schritte informiert. Bis Ende März 2010 wurden 61 Projektvorschläge für 346 Millionen Franken und 51 definitive Projektgesuche für 235 Millionen Franken gutgeheissen, die die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags in Mittel- und Osteuropa unterstützt. Das heisst, insgesamt wurden Projekte für einen Betrag von 581 Millionen Franken bzw. 61 % des Projektbudgets für die EU-10 provisorisch eingestellt oder definitiv bewilligt. Aus Sicht der Schweiz verläuft die Um-setzung des Beitrags insgesamt zufriedenstellend und kann voraussichtlich wie geplant ab-geschlossen werden. Zahlreiche positive Rückmeldungen aus den Partnerstaaten bezeugen, dass die Zusammenarbeit geschätzt wird.

Die Schweiz unterstützt die Entwicklung der zehn Staaten, die 2004 im Rahmen der Oster-weiterung der EU beigetreten sind, mit einer Milliarde Franken. Den entsprechenden Rah-menkredit hat das Parlament im Juni 2007 gutgeheissen. In der Folge hat die Schweiz mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und
Zypern bilaterale Rahmenabkommen ausgehandelt, welche am 20. Dezember 2007 unter-zeichnet wurden. Der Beitrag an die EU-10 wird in Form von Projekten und Programmen umgesetzt, die die Schweiz in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern vor Ort auswählt und durchführt.

Grundlage für die heutige Überprüfung durch Vertreter des Bundes und der EU-Kommission ist eine Erklärung zwischen Schweiz und der EU, laut der nach zwei und nach vier Jahren die tatsächliche Verwendung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags überprüft wird. Die nächste gemeinsame Überprüfung der Verwendung des Beitrags soll Ende 2011 stattfinden und alle zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten, also auch Bulgarien und Rumänien, umfassen. Die Umsetzung eines separaten Beitrags über 257 Millionen Franken zugunsten dieser beiden neusten EU-Mitglieder kann an die Hand genommen werden, sobald die entsprechenden
bilateralen Rahmenverträge vorliegen.
     
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