Wien (bmi)
- Die Herkunftslandrecherche der Staatendokumentation des Bundesasylamts ist ein wichtiger Bestandteil des
Asylverfahrens und Säule für die Arbeit des Bundesasylamts und des Asylgerichtshofs.
Die Staatendokumentation wurde mit der Einführung des Asylgesetzes 2005 im Bundesasylamt etabliert, um die
Qualität der österreichischen Asylverfahren zu sichern und weiter zu verbessern. Gemäß dem
gesetzlichen Auftrag ist es Aufgabe der Staatendokumentation, Informationen zur Situation in den Herkunftsländern
von Asylwerbern aufzubereiten. Die gesammelten Informationen werden wissenschaftlich aufbereitet und auf einer
Datenbank im Internet abgelegt. In der Staatendokumentation sind derzeit Absolventen der Geschichtswissenschaften,
Politikwissenschaften, sowie Kultur- und Sozialantrophologie tätig. Die Arbeit der Staatendokumentation wird
von einem Beirat unterstützt, in dem unter anderem das Rote Kreuz und UNHCR vertreten sind.
Die Staatendokumentation im Bundesasylamt sammelt Fakten, die relevant sind
- für die Beurteilung, ob Tatsachen vorliegen, die auf die Gefahr von Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes
in einem bestimmten Staat schließen lassen,
- für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylwerbern und
- für die Entscheidung, ob ein bestimmter Staat ein sicherer Herkunftsstaat oder sicherer Drittstaat im
Sinne des Gesetzes ist.
Zu ihrer Arbeit zieht die Staatendokumentation unterschiedliche Quellen heran – einerseits öffentlich zugängliche
Berichte von Nichtregierungsorganisationen (wie Amnesty International, Human Rights Watch) und internationalen
Organisationen (wie den Vereinten Nationen) und Regierungen, andererseits aber auch Informationen in Herkunftsländern
vor Ort. So werden etwa zu konkreten Themen Anfragen an österreichische Botschaften gestellt und Studienreisen
(Fact Finding Missions) organisiert. Zudem bestehen eine Zusammenarbeit und ein reger Informationsaustausch mit
den Asylbehörden der EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen.
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