Landtag stimmte Ausfallshaftung für Salzburger Osterfestspiele zu   

erstellt am
14  05. 10

Beschlüsse bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Finanzausschuss (Vorsitz: LAbg. Michael Obermoser, ÖVP) beriet am am Nachmittag des 12.05. bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages eine Vorlage der Landesregierung, in der es um die Zustimmung zur Übernahme einer Ausfallshaftung für die Salzburger Osterfestspiele GmbH geht, und nahm diese mit Stimmen der SPÖ und der ÖVP gegen jene der FPÖ und der Grünen mehrheitlich an.

Als Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Stiftung Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg und dem Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg einerseits sowie Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg, Salzburger Tourismusförderungsfonds und Salzburger Land Tourismusgesellschaft andererseits wurde die Beteiligung von Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg und Salzburger Land Tourismusgesellschaft an der künftigen umfirmierten "Salzburger Osterfestspiele GmbH" in Aussicht genommen.

Am Stammkapital der Salzburger Osterfestspiele GmbH von 100.000 Euro sollen Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg und Salzburger Land Tourismusgesellschaft mit je 20.000 Euro sowie die Stiftung Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg mit 25.000 Euro und der Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg mit 15.000 Euro beteiligt sein. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die öffentliche Veranstaltung von Opern, Konzerten und künstlerischen Darbietungen zur Osterzeit in Salzburg. Die Schirmherrschaft über diese Gesellschaft soll von Eliette von Karajan, Witwe von Herbert von Karajan, auf Lebzeiten übernommen werden.

Zwischen der Salzburger Osterfestspiele GmbH einerseits und den Förderungsgebern Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg, Salzburger Tourismusförderungsfonds und Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg andererseits soll eine Förder- und Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden, deren wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: "Die Förder- und Finanzierungsvereinbarung ist erstmalig für das Geschäftsjahr 2012/2013 der Salzburger Osterfestspiele GmbH maßgeblich, sie wird befristet abgeschlossen, und zwar auf die Dauer von fünf Geschäftsjahren der Salzburger Osterfestspiele GmbH. Die Förder- und Finanzierungsvereinbarung ist somit letztmalig für das Geschäftsjahr 2016/2017 maßgeblich. Eine Verlängerung dieser Förder- und Finanzierungsvereinbarung ist mit Zustimmung sämtlicher Vertragsparteien möglich."

Ein unter Berücksichtigung des Förderbeitrages (einschließlich Rücklagenauflösung) des Vereines der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg allenfalls verbleibender, restlicher Jahresfehlbetrag der Salzburger Osterfestspiele GmbH ist – maximal bis zu einem Betrag von 999.999 Euro – zu je einem Drittel vom Land Salzburg, von der Stadtgemeinde Salzburg und vom Salzburger Tourismusförderungsfonds zu decken. Zu diesem Zweck verpflichten sich das Land Salzburg, die Stadtgemeinde Salzburg und der Salzburger Tourismusförderungsfonds gegenüber der Salzburger Osterfestspiele GmbH zur Leistung jährlicher Finanzierungsbeiträge (im Sinn einer Abgangsdeckung) in Höhe von jeweils einem Drittel eines nach Leistung des Förderbeitrages des Vereines der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg allenfalls verbleibenden, restlichen Jahresfehlbetrages, höchstens jedoch im Betrag von jeweils 333.333 Euro. Eine Solidarhaftung des Landes Salzburg, der Stadtgemeinde Salzburg und des Salzburger Tourismusförderungsfonds für die vorgenannten Finanzierungsbeiträge ist ausgeschlossen.

Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller führte aus, dass das Finanzierungsregime ab 2013 umgestellt wird. Bisher wurde der Abgang vom Verein der Freunde der Osterfestspiele getragen. Bis 2013 ist die Finanzierung sichergestellt. Ziel sei es, den Betrag der Ausfallshaftung nicht voll auszuschöpfen. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) vermisste eine Einbindung seiner Fraktion bei der Neukonstruktion der Osterfestspiele. Der Fraktionssprecher der Grünen, LAbg. Cyriak Schwaighofer, sagte, er tendiere dazu, das Festival nicht öffentlich zu unterstützen, zumal es ausreichende Rücklagen gebe. LAbg. Mag. Hans Scharfetter (ÖVP) argumentierte, dass die Osterfestpiele eine hohe Umwegrentabilität aufweisen.

Studienbeihilfe sozial gerechter machen
Der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Vorsitz: LAbg. Heidi Hirschbichler, SPÖ) beschäftigte sich danach mit einem SPÖ-Antrag zur Neugestaltung der gesetzlichen Studienbeihilfe und nahm diesen leicht ergänzt und in einen Vierparteienantrag umgewandelt einstimmig an.

Darin wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung und insbesondere die ressortzuständige Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung mit dem Ersuchen heranzutreten, das bestehende System der Studienbeihilfe im Rahmen des Studienförderungsgesetzes 1992 unter anderem nach den in der Präambel dargestellten Grundsätzen sozial gerecht zu novellieren und an die geänderten Rahmenbedingungen des neuen Studiensystems und des "lebenslangen Lernens" anzupassen.

In der Präambel heißt es unter anderem: Im Hinblick auf die stets wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt und die sich rasch ändernden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sind neben einer fundierten Grundausbildung weitere, über die Kernkompetenz hinausgehende Fähigkeiten sehr gefragt und sowohl für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber von Vorteil. Studierende, die sich bereits zu Studienzeiten auf der Universität solche Fachkompetenzen durch Zweitstudien aneignen, sind nicht wie derzeit mit einer etwaigen Studienbeitragspflicht nach Abschluss des Hauptstudiums zu bestrafen, sondern durch eine Anrechnung der im Hauptstudium nicht ausgenützten Toleranzsemester auf das Zweitstudium zu fördern.

Die Zweite Landtagspräsidentin LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) betonte, das System der Studienbeihilfe sei in Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit aber auch mit Blick auf internationale Entwicklungen und Rahmenbedingungen wie dem Bologna-Prozess nicht mehr zeitgemäß und müsse geändert werden. LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) sagte, das Studiensystem habe sich europaweit gewandelt, eine Anpassung des Stipendiensystems tue not. Bildungsreferentin Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller hielt fest, das Stipendiensystem befinde sich schon lange in einer sozialen Schieflage.

Studierende mit Zweitstudium vom Studienbeitrag befreien
Abschließend diskutierte wiederum der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Vorsitz: LAbg. Heidi Hirschbichler, SPÖ) einen ÖVP-Antrag zur Anrechnung von nicht ausgenützten Toleranzsemestern bei der Befreiung von der Studienbeitragspflicht für Studierende, die neben ihrem Hauptstudium ein weiteres Studium inskribiert haben. In dem Antrag, der zu einem Vierparteienantrag umgewandelt und einstimmig angenommen wurde, wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten mit dem Ersuchen, die im UG 2002 festgelegten Erlassungsgründe für die Studienbeitragspflicht dahingehend zu ergänzen, dass Toleranzsemester, die für bereits abgeschlossene Studien nicht ausgenützt wurden, auf etwaige weitere Studien angerechnet werden können.

Für die Antragsteller sagte LAbg. Dr. Josef Sampl, dass besonders fleißige Studierende mit Zweitstudium durch die bestehende Regelung krass benachteiligt würden. Hofrat Dr. Gerfried Brandstetter von der Fachabteilung Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen erläuterte, dass Wissenschaftsministerin Dr. Beatrix Karl Anweisung gegeben habe, bei entsprechendem Leistungsnachweis die Studiengebühren zu refundieren.
 
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