Beschlüsse bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Finanzausschuss (Vorsitz: LAbg. Michael Obermoser, ÖVP) beriet am am Nachmittag
des 12.05. bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages eine Vorlage der Landesregierung, in der es um
die Zustimmung zur Übernahme einer Ausfallshaftung für die Salzburger Osterfestspiele GmbH geht, und
nahm diese mit Stimmen der SPÖ und der ÖVP gegen jene der FPÖ und der Grünen mehrheitlich an.
Als Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Stiftung Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg und dem Verein
der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg einerseits sowie Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg, Salzburger
Tourismusförderungsfonds und Salzburger Land Tourismusgesellschaft andererseits wurde die Beteiligung von
Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg und Salzburger Land Tourismusgesellschaft an der künftigen umfirmierten
"Salzburger Osterfestspiele GmbH" in Aussicht genommen.
Am Stammkapital der Salzburger Osterfestspiele GmbH von 100.000 Euro sollen Land Salzburg, Stadtgemeinde Salzburg
und Salzburger Land Tourismusgesellschaft mit je 20.000 Euro sowie die Stiftung Herbert von Karajan Osterfestspiele
Salzburg mit 25.000 Euro und der Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg mit 15.000 Euro beteiligt
sein. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die öffentliche Veranstaltung von Opern, Konzerten und
künstlerischen Darbietungen zur Osterzeit in Salzburg. Die Schirmherrschaft über diese Gesellschaft soll
von Eliette von Karajan, Witwe von Herbert von Karajan, auf Lebzeiten übernommen werden.
Zwischen der Salzburger Osterfestspiele GmbH einerseits und den Förderungsgebern Land Salzburg, Stadtgemeinde
Salzburg, Salzburger Tourismusförderungsfonds und Verein der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg
andererseits soll eine Förder- und Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden, deren wesentlicher Inhalt
wie folgt lautet: "Die Förder- und Finanzierungsvereinbarung ist erstmalig für das Geschäftsjahr
2012/2013 der Salzburger Osterfestspiele GmbH maßgeblich, sie wird befristet abgeschlossen, und zwar auf
die Dauer von fünf Geschäftsjahren der Salzburger Osterfestspiele GmbH. Die Förder- und Finanzierungsvereinbarung
ist somit letztmalig für das Geschäftsjahr 2016/2017 maßgeblich. Eine Verlängerung dieser
Förder- und Finanzierungsvereinbarung ist mit Zustimmung sämtlicher Vertragsparteien möglich."
Ein unter Berücksichtigung des Förderbeitrages (einschließlich Rücklagenauflösung) des
Vereines der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg allenfalls verbleibender, restlicher Jahresfehlbetrag
der Salzburger Osterfestspiele GmbH ist – maximal bis zu einem Betrag von 999.999 Euro – zu je einem Drittel vom
Land Salzburg, von der Stadtgemeinde Salzburg und vom Salzburger Tourismusförderungsfonds zu decken. Zu diesem
Zweck verpflichten sich das Land Salzburg, die Stadtgemeinde Salzburg und der Salzburger Tourismusförderungsfonds
gegenüber der Salzburger Osterfestspiele GmbH zur Leistung jährlicher Finanzierungsbeiträge (im
Sinn einer Abgangsdeckung) in Höhe von jeweils einem Drittel eines nach Leistung des Förderbeitrages
des Vereines der Förderer der Osterfestspiele in Salzburg allenfalls verbleibenden, restlichen Jahresfehlbetrages,
höchstens jedoch im Betrag von jeweils 333.333 Euro. Eine Solidarhaftung des Landes Salzburg, der Stadtgemeinde
Salzburg und des Salzburger Tourismusförderungsfonds für die vorgenannten Finanzierungsbeiträge
ist ausgeschlossen.
Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller führte aus, dass das Finanzierungsregime ab 2013 umgestellt wird. Bisher
wurde der Abgang vom Verein der Freunde der Osterfestspiele getragen. Bis 2013 ist die Finanzierung sichergestellt.
Ziel sei es, den Betrag der Ausfallshaftung nicht voll auszuschöpfen. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) vermisste
eine Einbindung seiner Fraktion bei der Neukonstruktion der Osterfestspiele. Der Fraktionssprecher der Grünen,
LAbg. Cyriak Schwaighofer, sagte, er tendiere dazu, das Festival nicht öffentlich zu unterstützen, zumal
es ausreichende Rücklagen gebe. LAbg. Mag. Hans Scharfetter (ÖVP) argumentierte, dass die Osterfestpiele
eine hohe Umwegrentabilität aufweisen.
Studienbeihilfe sozial gerechter machen
Der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Vorsitz: LAbg. Heidi Hirschbichler, SPÖ) beschäftigte
sich danach mit einem SPÖ-Antrag zur Neugestaltung der gesetzlichen Studienbeihilfe und nahm diesen leicht
ergänzt und in einen Vierparteienantrag umgewandelt einstimmig an.
Darin wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung und insbesondere die ressortzuständige Bundesministerin
für Wissenschaft und Forschung mit dem Ersuchen heranzutreten, das bestehende System der Studienbeihilfe im
Rahmen des Studienförderungsgesetzes 1992 unter anderem nach den in der Präambel dargestellten Grundsätzen
sozial gerecht zu novellieren und an die geänderten Rahmenbedingungen des neuen Studiensystems und des "lebenslangen
Lernens" anzupassen.
In der Präambel heißt es unter anderem: Im Hinblick auf die stets wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt
und die sich rasch ändernden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sind neben einer fundierten Grundausbildung
weitere, über die Kernkompetenz hinausgehende Fähigkeiten sehr gefragt und sowohl für die Arbeitnehmer,
als auch für die Arbeitgeber von Vorteil. Studierende, die sich bereits zu Studienzeiten auf der Universität
solche Fachkompetenzen durch Zweitstudien aneignen, sind nicht wie derzeit mit einer etwaigen Studienbeitragspflicht
nach Abschluss des Hauptstudiums zu bestrafen, sondern durch eine Anrechnung der im Hauptstudium nicht ausgenützten
Toleranzsemester auf das Zweitstudium zu fördern.
Die Zweite Landtagspräsidentin LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) betonte, das System der
Studienbeihilfe sei in Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit aber auch mit Blick auf internationale Entwicklungen
und Rahmenbedingungen wie dem Bologna-Prozess nicht mehr zeitgemäß und müsse geändert werden.
LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) sagte, das Studiensystem habe sich europaweit gewandelt, eine Anpassung des Stipendiensystems
tue not. Bildungsreferentin Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller hielt fest, das Stipendiensystem befinde sich
schon lange in einer sozialen Schieflage.
Studierende mit Zweitstudium vom Studienbeitrag befreien
Abschließend diskutierte wiederum der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Vorsitz: LAbg.
Heidi Hirschbichler, SPÖ) einen ÖVP-Antrag zur Anrechnung von nicht ausgenützten Toleranzsemestern
bei der Befreiung von der Studienbeitragspflicht für Studierende, die neben ihrem Hauptstudium ein weiteres
Studium inskribiert haben. In dem Antrag, der zu einem Vierparteienantrag umgewandelt und einstimmig angenommen
wurde, wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten mit dem Ersuchen, die im UG 2002
festgelegten Erlassungsgründe für die Studienbeitragspflicht dahingehend zu ergänzen, dass Toleranzsemester,
die für bereits abgeschlossene Studien nicht ausgenützt wurden, auf etwaige weitere Studien angerechnet
werden können.
Für die Antragsteller sagte LAbg. Dr. Josef Sampl, dass besonders fleißige Studierende mit Zweitstudium
durch die bestehende Regelung krass benachteiligt würden. Hofrat Dr. Gerfried Brandstetter von der Fachabteilung
Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen erläuterte, dass Wissenschaftsministerin Dr. Beatrix Karl Anweisung
gegeben habe, bei entsprechendem Leistungsnachweis die Studiengebühren zu refundieren. |