Finanzausschuss für Änderungen im Bankwesengesetz
Wien (pk) - Am 12.05. wandte sich der Finanzausschuss im Parlament Gesetzesänderungen zur Schließung
von Regelungslücken und Defiziten beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu. Anlass boten Feststellungen
der Financial Action Task Force (FATF) in Berichten über Österreich vom Vorjahr. Ein neues Bundesgesetz
zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen wird das – bisher im Devisengesetz normierte - Einfrieren
von Vermögenswerten mit Auslandsbezug regeln. Die Regierungsvorlage erhielt S-V-G-B-Mehrheit.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) bezeichnete die Forderungen des FATF als "Zumutung" und meinte, angesichts
des Umstandes, dass Österreich in der Griechenland-Krise einmal mehr wieder der Musterschüler der EU
gewesen sei, dürfe man sich Erpressungen seitens der Union nicht gefallen lassen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wies diese Argumentation scharf zurück und stellte klar, das vorliegende
Gesetz diene der Rechtssicherheit aller Beteiligten und habe nichts mit Erpressung zu tun. Die Sanktionen würden
Österreich in jedem Fall binden – mit und ohne Gesetz.
Abgeordneter Walter Kogler (G) der die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte, sah nach wie vor höchsten
Nachholbedarf im Kampf gegen Geldwäsche und merkte an, mit diesem Gesetz werde gerade das Notwendigste getan,
mehr wäre aber wünschenswert gewesen.
Der Beseitigung von Defiziten im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie sie die FATF im Vorjahr
in Österreich identifizierte, dient ein Transparenzpaket der Bundesminister für Finanzen, Inneres, Justiz,
Wirtschaft und Äußeres. Zur Umsetzung dieses Pakets empfahlen die Ausschussmitglieder auf Initiative
der Regierung Änderungen im Bankwesengesetz mit S-V-G-Mehrheit.
Darin wird die Verpflichtung der Finanzinstitute erweitert, beim Verdacht, eine Transaktion diene der Geldwäsche
oder der Finanzierung terroristischer Akte, zu melden. Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle und Zuständigkeiten
der FMA werden ausgedehnt, die Befugnisse der Geldwäschebeauftragten in Kredit- und Finanzinstituten genauer
definiert und die Geldwäschevorbeugung im Glücksspiel verstärkt. Die Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche-
und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen wird auf den Geldverkehr der Post ausgedehnt. Im Bankwesengesetz wird
die Identifizierungspflicht auch bei Vorlage eines Losungswortsparbuchs mit einem Guthaben unter 15.000 € eingeführt.
Auch in diesem Bereich brachte Abgeordneter Alois Gradauer (F) die Ablehnung seiner Fraktion zum Ausdruck, wobei
er vor allem von einer weiteren Aushöhlung des Bankgeheimnisses sprach und überdies auf ein "Unbehagen"
seitens der Rechtsanwaltschaft hinwies.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sah noch Diskussionsbedarf insbesondere angesichts von Bedenken des Abgeordneten
Peter Michael Ikrath (V) gegen das Erfordernis der Bestellung eines eigenen Geldwäschebeauftragten für
jedes einzelne Geldinstitut. Sein Vertagungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.
Katastrophenfonds, Produktpiraterie – Ressortberichte enderledigt
Vor seinen Beschlüssen für eine schärfere Vorgangsweise im Kampf gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung behandelte der Finanzausschuss Ressortberichte über die Gebarung des Katastrophenfonds
in den Jahren 2008 und 2009 sowie über aktuelle Entwicklungen in der Produktpiraterie. Kenntnisnahme und Enderledigung
erfolgte mit den Stimmen der Regierungsparteien bzw. mit S-V-F-G-Mehrheit.
Beim Thema Markenfälschung brachten Abgeordnete Johann Maier (S), Ruperta Lichtenecker (G) und Bernhard Vock
(F) ihre Sorge über die enormen Gefahren zum Ausdruck, die vor allem von gefälschten Medikamenten ausgehen.
So wies Johann Maier auf die Dringlichkeit einer Novelle zum Arzneiwareneinfuhrgesetz hin, um gegen den Handel
via Internet vorzugehen, und sah im Übrigen auch Handlungsbedarf bei der EU, zumal, wie er zu bedenken gab,
Produktpiraterie nur international bekämpft werden könne.
Abgabenänderungsgesetz auf dem Weg ins Plenum
Zahlreiche administrative und technische Änderungen, Vereinfachungen, Klarstellungen und EU-Anpassungen
in Steuergesetzen hat die Regierung dem Finanzausschuss unter dem Titel "Abgabenänderungsgesetz 2010"
vorgelegt. Die Empfehlung an das Plenum, die Vorlage anzunehmen, erfolgte mit S-V-Mehrheit.
Künftig soll demnach eine neuer, weiter gefasster Begriff für "öffentliche Mittel" gelten.
Die Steuerbefreiung für Freitabak in tabakverarbeitenden Betrieben wird gestrichen und die Berücksichtigung
von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses neu geregelt.
Im Körperschaftsteuergesetz entfallen Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene und die Zugehörigkeit
zu mehreren Unternehmensgruppen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Privatstiftungen müssen künftig
ihre Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde sowie verdeckte Treuhandschaften offenlegen. Im Umsatzsteuergesetz
wird das Reverse Charge-System für Treibhausemissionszertifikate eingeführt. Das Grundsteuergesetz wird
im Sinne einer effizienteren Verwaltung umgestaltet und das überholte Bundesgesetz über eine Abgabe vom
Bodenwert aufgehoben. Im Gebührengesetz wird für Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten
eine Pauschalgebühr eingeführt. In der Bundesabgabenordnung wird die Planungssicherheit für Unternehmen
bei den Verrechnungspreisen, bei der Umgründungs- und bei der Gruppenbesteuerung verbessert. Die zu erwartende
Entlastung der Unternehmen durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden von Seiten der Regierung mit
mit 12 Mio. € beziffert.
Im Rahmen der Debatte brachten die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) einen Antrag
nach § 27 GOG ein, der auf die Aufhebung der Mindestpreise für Zigaretten reagiert und die betreffenden
Handelsspannen erhöht, um ein Absinken der Kleinverkaufspreise unter das Niveau des bislang geltenden Mindestpreises
zu verhindern oder zumindest wirtschaftlich zu erschweren. Auch dieser Antrag erhielt die Stimmen der Regierungsparteien,
nachdem vor allem seitens der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) gesundheitspolitische Einwände gegen die
Aufhebung der Mindestpreise vorgebracht wurden.
Vertagung bzw. Ablehnung von Entschließungsanträgen der Opposition
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurden letztendlich Anträge der Grünen gegen die steuerliche Förderung
privater Pensionsvorsorge und des BZÖ für Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Finanzkrisen
(Banken(straf)steuer samt Abwälzungsverbot, Transaktionssteuer, gesetzliche Obergrenzen für Managergehälter,
Bemessungssysteme, die langfristige Geschäftspolitiken und Rückführung der Banken zu ihrem Kerngeschäft)
vertagt.
Abgelehnt wurde hingegen ein Vorstoß der FPÖ zur Beibehaltung von Fremdwährungskrediten, wobei
die Abgeordneten Johann Maier (S) und Gabriele Tamandl (V) vor allem mit konsumentenschutzrechtlichen Bedenken
argumentierten, auf die Rückzahlungsprobleme zahlreicher Kunden hinwiesen und den Spekulationscharakter von
Fremdwährungskrediten zur Sprache brachten. |