Schaffung der SIVBEG ist wichtig für optimalen Verkauf von militärischen Liegenschaften
Wien (bmlvs) - Bei einer reformbedingten geplanten Auflassung von rund 40 Prozent der militärischen
Liegenschaften mit nachfolgender Verwertung war es zweckmäßig eine eigene, flexible und schlanke Gesellschaft
für diese Aufgabe einzurichten. Im Ressort gab es für diesen Umfang der Aufgabenstellung keine Kapazitäten
für den Liegenschaftsverkauf größeren Umfanges.
Die Strategische "Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH"
(SIVBEG), das für die Abwicklung der Kasernenverkäufe gegründete Unternehmen des Verteidigungsministeriums
und der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) konnte durch den Verkauf von über 80 Liegenschaften bis dato über
124 Mio. erzielen. Damit sind nach viereinhalb Geschäftsjahren 30 Prozent der geplanten Erlöse von etwas
über 400 Mio. Euro erzielt worden.
Die Schaffung einer Maklergesellschaft SIVBEG mit speziellen Aufgabenbereichen war erforderlich, da es keine sonst
geeignete Einrichtung des Bundes gab und gibt. Die Einbindung der BIG als Gesellschafterin sichert nachvollziehbar
die Bündelung vorhandenen Know-Hows. Durch die betriebswirtschaftlich günstige Auslagerung des Nicht-Kerngeschäfts
an die BIG konnte die SIVBEG sehr klein gehalten und auf die spezielle Unternehmenstätigkeit hin aufgestellt
werden. Eine der Hauptaufgaben der SIVBEG ist es, Widmungen für ehemalige Militärliegenschaften durch
die Gemeinden zu erhalten, die einen Verkauf zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis erlauben.
Für den Bund und das Verteidigungsministerium besteht durch die SIVBEG die vorteilhafte Möglichkeit,
Liegenschaften einzeln und nicht als Gesamtpaket in einem transparenten Verfahren zu verkaufen. Auch bei der Verwertung
von Auslandsliegenschaften ist die Kenntnis der jeweiligen nationalen Rechtslage entscheidend. Deshalb wurde eine
international tätige Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die Honorare für Gutachter liegen durchwegs unter
den üblichen Sätzen. Dies wurde auch durch den RH-Bericht bestätigt. Vor allem die Bestätigung
der Gutachten verlangt besondere Kenntnisse in der Bewertung militärischer Liegenschaften. Daraus ergibt sich
auch die beschränkte Anzahl der beauftragten Gutachter. Im übrigen sei angemerkt, dass die Finanzprokuratur
als Anwalt des Bundes in allen Bewertungs- und Verkaufsvorgängen eingebunden war.
Abschließend betonte das BMLVS, dass die gewählte Verkaufsstrategie die beste Voraussetzung für
die Gewinnung entsprechender Finanzressourcen zur Fortführung der Bundesheerreform ist. |