SIVBEG-Kasernenverkäufe erzielten bereits über 124 Mio. Euro   

erstellt am
11  05. 10

Schaffung der SIVBEG ist wichtig für optimalen Verkauf von militärischen Liegenschaften
Wien (bmlvs) - Bei einer reformbedingten geplanten Auflassung von rund 40 Prozent der militärischen Liegenschaften mit nachfolgender Verwertung war es zweckmäßig eine eigene, flexible und schlanke Gesellschaft für diese Aufgabe einzurichten. Im Ressort gab es für diesen Umfang der Aufgabenstellung keine Kapazitäten für den Liegenschaftsverkauf größeren Umfanges.

Die Strategische "Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH" (SIVBEG), das für die Abwicklung der Kasernenverkäufe gegründete Unternehmen des Verteidigungsministeriums und der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) konnte durch den Verkauf von über 80 Liegenschaften bis dato über 124 Mio. erzielen. Damit sind nach viereinhalb Geschäftsjahren 30 Prozent der geplanten Erlöse von etwas über 400 Mio. Euro erzielt worden.

Die Schaffung einer Maklergesellschaft SIVBEG mit speziellen Aufgabenbereichen war erforderlich, da es keine sonst geeignete Einrichtung des Bundes gab und gibt. Die Einbindung der BIG als Gesellschafterin sichert nachvollziehbar die Bündelung vorhandenen Know-Hows. Durch die betriebswirtschaftlich günstige Auslagerung des Nicht-Kerngeschäfts an die BIG konnte die SIVBEG sehr klein gehalten und auf die spezielle Unternehmenstätigkeit hin aufgestellt werden. Eine der Hauptaufgaben der SIVBEG ist es, Widmungen für ehemalige Militärliegenschaften durch die Gemeinden zu erhalten, die einen Verkauf zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis erlauben.

Für den Bund und das Verteidigungsministerium besteht durch die SIVBEG die vorteilhafte Möglichkeit, Liegenschaften einzeln und nicht als Gesamtpaket in einem transparenten Verfahren zu verkaufen. Auch bei der Verwertung von Auslandsliegenschaften ist die Kenntnis der jeweiligen nationalen Rechtslage entscheidend. Deshalb wurde eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die Honorare für Gutachter liegen durchwegs unter den üblichen Sätzen. Dies wurde auch durch den RH-Bericht bestätigt. Vor allem die Bestätigung der Gutachten verlangt besondere Kenntnisse in der Bewertung militärischer Liegenschaften. Daraus ergibt sich auch die beschränkte Anzahl der beauftragten Gutachter. Im übrigen sei angemerkt, dass die Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes in allen Bewertungs- und Verkaufsvorgängen eingebunden war.

Abschließend betonte das BMLVS, dass die gewählte Verkaufsstrategie die beste Voraussetzung für die Gewinnung entsprechender Finanzressourcen zur Fortführung der Bundesheerreform ist.
     
zurück