Abzüge für Familien und Alleinerziehende gehen besonders stark
zurück
Paris/Berlin (oecd) - Die Steuer- und Abgabenlast für Arbeitnehmer ist in Österreich im
vergangenen Jahr erstmals seit dem Jahr 2005 wieder gesunken. Besonders stark gingen die Belastungen für Alleinerziehende
und für Familien mit Kindern zurück. Allerdings bleibt die Abgabenlast für Arbeitnehmer weiterhin
deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Dies geht aus den jüngsten Berechnungen der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Steuer- und Abgabenlast hervor, die heute in Paris veröffentlicht
wurden.
In vielen OECD-Ländern wurde im vergangenen Jahr im Rahmen von Konjunkturprogrammen die Steuer- und Abgabenlast
gesenkt. In Österreich ging die Belastung noch deutlicher zurück als im OECD-Schnitt. Für einen
verheirateten Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern (Partner arbeitet nicht) sanken Steuern und Sozialabgaben
im vergangenen Jahr um 1,9 Prozentpunkte auf 36,6 Prozent der Arbeitskosten (Bruttoeinkommen plus Sozialbeiträge
Arbeitgeber).
Für Alleinerziehende (zwei Kindern und 2/3 des Durchschnittsverdienstes) verringerte sich die Abgabenlast
im gleichen Zeitraum von 28,9 auf 26,4 Prozent. Für einen unverheirateten Durchschnittsverdiener ging die
Steuer- und Abgabenquote dagegen nur um 0,9 Prozentpunkte auf 47,9 Prozent der Arbeitskosten zurück. Für
einen Spitzenverdiender ohne Kinder mit 167 Prozent des Durchschnittsgehalts verringerte sich die Belastung nur
um 0,7 Prozent auf 50,1 Prozent der Arbeitskosten.
Insgesamt liegen jedoch die Abzüge durch Steuern und Abgaben vor allem für alleinstehende Gering- und
Durchschnittsverdiener weiter deutlich über dem OECD-Schnitt. Für diese Haushaltstypen sind innerhalb
der OECD die Belastungen des Faktors Arbeit nur in Belgien, Ungarn, Deutschland und Frankreich höher. Etwas
näher am OECD-Schnitt liegt die Abgabenlast für Alleinerziehende sowie für Familien mit Kindern.
Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf das Bruttoeinkommen berechnet sich aus Einkommenssteuer plus Sozialversicherungsbeiträge
des Arbeitnehmers abzüglich Bartransfers (z.B. Kindertransfers). Bei der Berechnung für die Arbeitskosten
werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und lohnbezogene Steuerzahlungen berücksichtigt.
Pauschale Absetzungen von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls
berücksichtigt.
Nicht enthalten in der Berechnung sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Kapital,
selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.), Steuerabschläge, die an bestimmte Voraussetzungen
gebunden sind (z.B. für Berufspendler oder Kinderbetreuung) und Transfers, die ausschließlich für
Bezieher geringer Einkommen gezahlt werden (z.B. Wohngeld). Für detaillierte Angaben zu Österreich siehe
S. 175ff Taxing Wages.
Als Durchschnittslohn wird der durchschnittliche Jahresbruttoverdienst eines Vollzeitarbeitnehmer in der Privatwirtschaft
herangezogen (Österreich 2009: 39.856 Euro). Ausgedrückt in US-Dollar zu Kaufkraftparitäten (US-Dollar
PPP) entspricht das 44.626 US-Dollar PPP. Im OECD-Schnitt lag das durchschnittliche Jahresbrutto bei 35.887 US-Dollar
PPP (ungewichtetes Mittel). Siehe auch S. 122/123 Taxing Wages. |