Abwahl von NationalratspräsidentInnen auch künftig nicht möglich   

erstellt am
21  05. 10

G-Antrag auf Änderung von Verfassung und Geschäftsordnung abgelehnt
Wien (pk) - Ein Antrag der Grünen, der darauf abzielte, Bundesverfassung und Geschäftsordnung des Nationalrats zu ändern, um eine Möglichkeit zur Abwahl von PräsidentInnen des Nationalrats zu schaffen, scheiterte am 20.05. im Nationalratsplenum wie schon im Verfassungsausschuss an der Ablehnung der anderen Fraktionen.

In der Debatte votierte Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) für eine Abwahlmöglichkeit gegenüber NR-PräsidentInnen. Es werde damit schließlich kein Minderheitenrecht auf einen Platz im Präsidium unterminiert, denn ein Mitglied des Nationalratspräsidiums müsse von der Mehrheit gewählt werden, weshalb dieses von selbiger Mehrheit auch wieder abgewählt werden können sollte. Schließlich gehe es hier um hochpolitische Fragen, wo man die Grenze nicht ausschließlich beim Strafgesetzbuch ziehen dürfe. Der Inhaber eines derart hohen Staatsamtes sollte über jeden politischen Zweifel erhaben sein, und dies dürfe nicht eine Frage von Parteitaktik sein.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) meinte, der Diskussionsprozess zu dieser Frage sei noch nicht abgeschlossen. Der vorliegende Vorschlag der Grünen sei zu sehr an der Tagespolitik orientiert, wohingegen der Vorschlag der Präsidentin schon weit eher angemessen sei. Dennoch komme man nicht umhin festzustellen, dass die Haltung des Dritten Präsidenten in der Tat kritikwürdig sei.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) warnte davor, derartige Fragen im Überschwang der Gefühle entscheiden zu wollen. Es gehe darum, ein objektives rechtsstaatliches Instrument zu entwickeln, das klare sachliche Kriterien aufweise.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) sprach von politischer Verbitterung der Grünen, die es nicht verwunden hätten, dass für sie selbst dieses Amt in weite Ferne gerückt sei. Seine Fraktion lasse sich jedenfalls politisch nicht erpressen.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) vertrat die Ansicht, man müsse darauf achten, dass PräsidentInnen nicht zum Spielball ihrer eigenen Parteichefs würden. Daher werde seine Fraktion diesen Antrag nicht unterstützen. Aber man werde auch nicht die Idee der ÖVP unterstützen, dass RichterInnen darüber entscheiden dürften, wer hier im Präsidium sitze oder nicht. Das müsse immer noch der Nationalrat selbst entscheiden.

Abgeordneter Harald WALSER (G) und Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) unterstrichen die Ausführungen ihrer jeweiligen Fraktionskollegen.

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) rekurrierte auf eine Bemerkung der Präsidentin, sie behalte sich vor, von wem sie sich vertreten lasse, und meinte, dies sei so nicht akzeptabel und müsse in der nächsten Präsidiale besprochen werden.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER hielt dazu fest, dass sie es sich vorbehalte, wer ihre Grußworte verlese. Von Vertretung sei hier nicht die Rede.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) meinte, es stehe niemandem zu, jemanden daran zu hindern, seine Amtspflichten, in die er gewählt worden sei, wahrzunehmen. Der Redner erinnerte an die Geschichte der Ersten Republik und warnte davor, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Man habe zu akzeptieren, wenn jemand in eine Funktion gewählt wurde. Hier gehe es um Grundsätze des Verfassungsrechts und der Demokratie, betonte der Redner.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) sprach zum Thema Vertretung der Präsidentin und beharrte auf die dafür geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) stellte fest, dass Präsident Graf am Ende des Spiels abgefahren ist und erst am anderen Tag bei der Siegerehrung der offizielle Anlass durch die Parlamentsbeamtin wahrgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt sei Präsident Graf nicht mehr da gewesen. Brosz vermutete, dass man mit der laufenden Debatte versuche, die Diskussion umzudrehen, anstatt darüber zu reden, dass Graf als Präsident nicht mehr tragbar ist.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) zog es stark in Zweifel, ob der FC- Parlament geeignet ist, über die Vertretung der Präsidentin zu diskutieren. Mit der gegenwärtigen Debatte werde offensichtlich das Ziel verfolgt, der Präsidentin mit Argumenten, die an den Haaren herbei gezogen sind, ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen. Das sei der wahre Skandal, so Silhavy.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte in Richtung ÖVP, man rede nicht über Repräsentationspflichten, sondern über die Krise einer Partei, die zugeben müsse, dass sie Probleme mit den rechten Rändern hat. Präsident Graf sei Mitglied der Burschenschaft Olympia, die einen Naziredner und Nazisänger nach dem anderen einlade. Wenn sich Graf davon nicht distanzieren könne, dann habe das Parlament ein Problem damit, sich von ihm vertreten zu lassen, und dieses Problem bestehe deshalb, weil sich die ÖVP gegen eine Abwahl stellt.

Präsident Martin GRAF (F) stellte fest, dass er gespielt habe und nicht beleidigt abgefahren sei. Bei der Begrüßung der Teilnehmer seien keine Grußworte verlesen worden, sondern Abgeordneter Krist habe die Ehrengäste begrüßt und auch in Vertretung der Präsidentin die Vizedirektorin begrüßt. Seit Krist spiele auch beim FC Parlament die Parteipolitik eine Rolle. Graf kritisierte auch die Tatsache, dass die Nationalratspräsidentin bei der IPU in Bangkok Abgeordnete Silhavy mit der Delegationsleitung betraut hat, obwohl auch er Mitglied der Delegation gewesen sei und obwohl eigentlich der Vorstand diese Entscheidung hätte treffen müssen.


Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER erwiderte, es sei Usance, sich als Präsidentin im Fall einer Verhinderung durch jemanden aus der eigenen Fraktion vertreten zu lassen.

Abgeordneter Josef CAP (S) bedauerte es, dass es keine Abwahlmöglichkeit gibt. Er halte es nicht für akzeptabel, dass man nun versuche, ein politisches Scherbengericht über die Präsidentin zu veranstalten und so zu tun, als ob diese nicht auf dem Boden der Verfassung stünde.

Schließlich las Nationalratspräsidentin Barbara Prammer das Protokoll über ihre erste Darlegung zur Vertretung beim FC-Parlament vor. Demnach habe sie gesagt, sie lasse sich nicht das Recht nehmen, von Personen ihres Vertrauens ihre Grußadressen persönlich verlesen zu lassen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag der Grünen zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes nicht die erforderliche Mehrheit.

In Erste Lesung genommen und von Präsidentin Prammer dem Familienausschuss zugewiesen wurde schließlich FPÖ-Antrag 1020/A auf Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) erläuterte ihren Antrag und wies darauf hin, dass man für den Unterhaltsvorschuss einen Exekutionstitel brauche. Dies dauere oft sehr lange, was für die Betroffenen zu einem enormen finanziellen Nachteil führe. Gartelgruber sah daher einen dringenden Handlungsbedarf, auch vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der Working Poor. Sie begrüßte jedoch die geplante Enquete zum Thema Obsorge und Unterhalt.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) räumte ein, dass zu diesem Thema etwas geschehen müsse. Ein Vorbild könnte ihrer Ansicht nach das schwedische Modell des bedarfsbezogenen Unterhalts sein.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) zeigte sich auch bereit, über den Antrag weiter zu diskutieren. Sie wies aber auf das Familienrechtsänderungsgesetz 2009 hin, wo diesbezüglich schon Änderungen vorgenommen wurden.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) hielt den Antrag für berechtigt, da die Verfahren zu lange dauern und eine große Anzahl von AlleinerzieherInnen armutsgefährdet sind. Die Grünen treten für eine einstweilige Verfügung ein, sie können sich aber laut Steinhauser auch vorstellen, dem Antrag der Abgeordneten Gartelgruber beizutreten.
     
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