Straßburg (europarl) - Das Europäische Parlament hat die Zulassung von "Fleischkleber"-
Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff gestoppt. Das Enzym, das von Schweinen oder Rindern stammen kann, wird dazu
verwendet, um aus mehreren Fleischresten ein einzelnes Fleischprodukt zu formen. Solche wiederhergestellten Fleischerzeugnisse
trügen ein unvertretbar hohes Risiko einer Irreführung der Verbraucher, so die Abgeordneten.
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, Schweine- bzw. Rinderthrombin auf die Liste der zugelassenen
Zusatzstoffe hinzufügen. Das EP hat sich jedoch mit knapper Mehrheit (370 Ja-Stimmen, 262 Nein-Stimmen und
32 Enthaltungen) gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Eine Mindestanzahl an 369 Ja-Stimmen war nötig, sodass
das Parlament sein Recht auf Veto im Rahmen des sogenannten "Regelungsverfahren mit Kontrolle" ausüben
konnte.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Jo Leinen (SPD, Deutschland) sagte im Plenum: "Die Verbraucher in Europa
sollten in der Lage sein, darauf zu vertrauen, dass sie ein echtes Steak oder einen echten Schinken kaufen und
nicht Fleischstücke, die zusammengeklebt wurden.". Pilar Ayuso (EVP, ES) argumentierte hingegen, dass
der Klebeprozess als sicher erklärt wurde und dies bereits in einigen Ländern praktiziert werde.
Die Entscheidung, ob Thrombin als "Verarbeitungshilfsstoff" in Lebensmitteln verwendet wird, obliegt
derzeit den nationalen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Kommission sollte abklären,
ob Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff der Regulierung auf EU-Ebene unterliege. Nach EU-Recht kann ein Zusatzstoff
nur in der Europäischen Union zugelassen werden, wenn es zum Nutzen der Verbraucher ist und sie nicht in die
Irre führt.
Nach dem Vorschlag der Kommission wäre eine Kennzeichnung der mit Thrombin wiederhergestellten Fleischerzeugnisse
erforderlich. Außerdem wäre ihre Verwendung in Restaurants ausgeschlossen. Jedoch sind die Abgeordneten
der Auffassung, dass diese Maßnahmen keinen angemessenen Schutz gegen die Irreführung der Verbraucher
dargestellt hätten.
Das Parlament betonte, dass "die Gefahr eines Befalls mit krankheitserregenden Bakterien besonders groß
ist, weil das Zusammenfügen in kaltem Zustand, ohne Zugabe von Salz und ohne eine anschließende Erhitzung
durchgeführt werden kann und daher die Sicherheit des Endprodukts nicht garantiert werden kann" |