Konsumentenschutzministerium tritt für neue gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der VerbraucherInnen
ein
Wien (bmask) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer sieht hinsichtlich des Problems des sogenannten
"Cold Callings" dringenden gesetzlichen Regelungsbedarf. "Die Ergebnisse der KonsumentInnenumfrage,
die mein Ressort im Rahmen des Fraud Prevention Month durchgeführt hat, sind erschütternd. Nach wie vor
werden außerordentlich viele Menschen unerwünscht angerufen. Diese Zahlen bestärken mich in meiner
Forderung, das Regierungsprogramm, welches eine wirksamere Regelung, die KonsumentInnen vor solchen Vertragsfallen
schützt vorsieht,möglichst rasch umzusetzen. Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen
werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam
sein", fordert Konsumentenschutzminister Hundstorfer am 19.05. in einer Aussendung.
Über 900 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich im Zeitraum zwischen 1. und 12. März bei der Konsumentenschutzhotline
des BMASK gemeldet und den Expertinnen und Experten des Ressorts ihre Erfahrungen mit unerbetenen Werbeanrufen
mitgeteilt. Im Fokus der Anrufer und Anruferinnen standen vor allem Firmen, die Gewinnversprechungen oder Glücksspiele
(z.B. Lotto- und Totogemeinschaften) anbieten, aber auch Telefongesellschaften, die diesen Vertriebsweg nutzen.
Genannt wird meist nur der Firmenname, wichtige Informationen wie die Anschrift, Telefonnummer oder der Sitz des
Unternehmens werden den VerbraucherInnen meist vorenthalten. Nur die Hälfte der angerufenen Personen wurde
über die Dauer der Bindung eines möglichen Vertrages informiert. 88% der Befragten gaben an, nie über
ein Rücktrittsrecht aufgeklärt worden zu sein. Besonders begehrlich sind Telefonkeiler auf Daten - meist
Name und Anschrift - der Angerufenen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes besonders besorgniserregend ist der Umstand,
dass über die Hälfte aller KonsumentInnen am Telefon nach ihren Kontodaten befragt werden und viele von
ihnen sie auch bekannt geben.
"Zwar sind unerbetene Telefonanrufe bereits nach Telekommunikationsrecht untersagt. Dies schützt allerdings
nicht den Verbraucher vor nachteiligen Vertragsabschlüssen mit Telefonkeilern. Das Konsumentenschutzministerium
strebt daher eine zivilrechtliche Lösung im Konsumentenschutzgesetz an wie dies bereits im Regierungsübereinkommen
vorgesehen ist. Die Gespräche mit dem Koalitionspartner laufen bereits. Wesentlich ist außerdem, dass
Anrufer aus der Anonymität heraustreten und damit verfolgbar werden. Ich fordere daher ein Verbot der Unterdrückung
der Rufnummer. Überdies wäre es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Einwilligung für
Anrufe zu Werbezwecken in Hinkunft bewusst geben und diese nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt wird. Dabei
hoffe ich auf die tatkräftige Unterstützung meiner RegierungskollegInnen", so Hundstorfer abschließend. |