Wien (rk) - Die Wiener Mindestsicherung wird mit 1. September 2010 kommen. In ihrer Sitzung vom 17.05. votierte
die Wiener Landesregierung einstimmig für die entsprechende 15a-Vereinbarung über eine bundesweite Einführung
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Diese Vereinbarung wurde seitens des Bundes am 16.05. von Sozialminister
Rudolf Hundstorfer, seitens des Landes Wien am 06.04.2010 von Landeshauptmann Dr. Michael Häupl unterzeichnet.
Ziele sind die verstärkte Bekämpfung und Vermeidung von Armut sowie die österreichweite Einführung
von Wiener Sozialstandards. Die Mindestsicherung umfasst ein Bündel von Maßnahmen in den Bereichen Sozialhilfe,
Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung. Neben der finanziellen Unterstützung ist ein Hauptanliegen
der Mindestsicherung die Förderung einer dauerhaften Eingliederung der BezieherInnen in das Erwerbsleben.
Auch die Einbeziehung nicht krankenversicherter BezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung wird maßgeblich
zur Verbesserung der Lebenssituation dieses Personenkreises beitragen, da fortan medizinische Leistungen ohne Stigmatisierung
in Anspruch genommen werden können. |