Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat am 26.05. Pläne bekannt gegeben,
nach denen die Europäische Union ein EU-weites Netz von Bankenrettungsfonds einrichten soll, um bei Bankausfällen
künftig eine Belastung der Steuerzahler und eine Destabilisierung des Finanzsystems zu verhindern. Nach Gesprächen
beim anstehenden Treffen des Europäischen Rats wird die Europäische Kommission ihre Vorstellungen auf
dem G20-Gipfel am 26. und 27. Juni in Toronto näher erläutern. Die Fonds sollen als Teil eines Gesamtrahmens
dazu beitragen, Finanzkrisen zu verhindern und das Finanzsystem zu stärken. Nach Ansicht der Kommission könnte
dies durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten erreicht werden, nach gemeinsamen Bestimmungen Fonds einzurichten,
die von den Banken finanziert werden müssen. Die Fonds sollen nicht zur Sanierung oder zum vollständigen
Auffangen von Banken genutzt werden, sondern ausschließlich dazu dienen, beim Ausfall einer Bank ein geordnetes
Vorgehen zu gewährleisten und eine Destabilisierung des Finanzsystems zu vermeiden.
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier erklärte dazu: „Es ist nicht akzeptabel, dass die
Steuerzahler weiter die enormen Kosten von Bankenrettungen tragen. Sie sollten nicht in vorderster Front stehen,
sondern es sollte das Verursacherprinzip gelten. Wir müssen ein System einrichten, das sicherstellt, dass
der Finanzsektor die Kosten von Bankenkrisen künftig selbst trägt. Die Banken sollten daher in Fonds
einzahlen, um ein geordnetes Vorgehen bei Bankausfällen sicherzustellen, die Finanzmarktstabilität zu
schützen und die Ansteckungsgefahr zu verringern. Die Fonds sollen jedoch nicht dazu verwendet werden, Banken
zu sanieren. Europa muss bei der Entwicklung gemeinsamer Vorgehensweisen eine Führungsrolle übernehmen
und sollte ein System erarbeiten, das auch in anderen Teilen der Welt angewandt werden könnte.“
Warum Bankenrettungsfonds erforderlich sind
Im Zuge der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen enorme Summen von Steuergeldern eingesetzt, um ihren Finanzsektor
zu stützen, die Finanzmarktstabilität zu erhalten und Einleger zu schützen. Jetzt ist daran zu arbeiten,
solche Situationen künftig zu vermeiden. Die Kommission hat bereits Präventivmaßnahmen ergriffen,
um die Wahrscheinlichkeit von Bankausfällen zu verringern, arbeitet jedoch auch daran, dass die Folgen möglicher
Bankausfälle künftig durch robuste Mechanismen aufgefangen werden können, die durch Gelder aus dem
Privatsektor gestützt werden.
Im Oktober 2009 erklärte die Kommission, dass sie die Einrichtung eines neuen Rechtsrahmens für das Krisenmanagement
auf EU-Ebene befürwortet. Dieser neue Rahmen wird mehrere harmonisierte Befugnisse und Bestimmungen umfassen,
die es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, Bankausfälle im Vorfeld zu verhindern und Maßnahmen
zu ergreifen, die eine geordnete Abwicklung insolventer Banken ermöglichen und gleichzeitig die Kosten für
die Steuerzahler möglichst gering halten ((IP/09/1549). Als Ergänzung dieses neuen Rahmens schlägt
die Kommission nun die Einrichtung von Rettungsfonds vor. Deren Höhe und Umfang würde selbstverständlich
von der Effizienz einer verbesserten Aufsicht und Regulierung abhängen.
Einige Reihe von EU-Mitgliedstaaten haben bereits Abgaben für den Bankensektor eingeführt oder beabsichtigen
dies. Da es jedoch an einem koordinierten Ansatz dafür fehlt, wie hoch die Abgaben sein und wofür sie
verwendet werden sollten, besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten
und der Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Krisenzeiten.
Was schlägt die Kommission vor? Ein EU-Netz bankfinanzierter Rettungsmechanismen
Nach Ansicht der Kommission wäre der Aufbau eines EU-weiten Netzes vorfinanzierter Rettungsmechanismen mit
eng definierten Mandaten die beste Verwendung für Bankabgaben. Diese Mittel wären für die Finanzierung
der in der Mitteilung zum Krisenmanagement vom Oktober 2009 genannten Arten von Maßnahmen bestimmt. Dazu
zählen: Bereitstellung von Finanzmitteln für Transaktionen von ‚Überbrückungsbanken’, vollständige
oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten und die Finanzierung einer
Aufteilung in ‚good bank' und ‚bad bank'.
Durch die Errichtung von Rettungsfonds würden der Bankensektor krisenfester gemacht und der Rückgriff
auf das Geld der Steuerzahler vermieden. Die Kommission erkennt außerdem an, dass umfangreiche bankenfinanzierte
Mechanismen auch ernste Fragen bezüglich des Fehlverhaltens („moral hazard“) aufwerfen, falls der Eindruck
entsteht, dass solche Fonds dem Schutz der Banken vor künftigen Ausfällen dienen. Dieser Besorgnis muss
entgegengewirkt werden, indem unmissverständlich klar gestellt wird, dass Aktionäre und nicht versicherte
Gläubiger als Erste die Folgen eines Bankzusammenbruchs tragen müssen, und dass Rettungsfonds keine Versicherungspolice
darstellen, mit deren Hilfe zusammenbrechende Banken saniert werden, sondern dass sie vielmehr einer ordnungsgemäßen
Abwicklung dienen.
Mögliches Volumen und Tätigkeit
Bankenrettungsfonds müssten sukzessive eingerichtet werden und die von den Banken erhobenen Abgaben könnten
so ausgestaltet werden, dass sie Anreize für angemessenes Verhalten bieten und das Abwicklungsrisiko mildern.
Die Kommission beabsichtigt derzeit jedoch nicht, in allen Einzelheiten festzulegen, wie die Rettungsfonds arbeiten
sollen und welches Volumen sie haben müssen. Die Kommission erkennt an, dass unbedingt Klarheit über
die kumulativen Auswirkungen des breiten Spektrums von Reformen in Zusammenhang mit Abgaben und Bankenkapital herrschen
muss und diese sorgfältig bewertet werden müssen. Auch muss sichergestellt werden, dass diese Kosten
so ausgewogen sind, dass das Wirtschaftswachstum nicht wieder im Keim erstickt wird und die Kreditkosten für
die Realwirtschaft nicht erhöht werden.
Die nächsten Schritte
Die Kommission wird ihre Überlegungen im Juni 2010 den EU-Finanzministern, den Staats- und Regierungschefs
und den G20 präsentieren. Sie wird auf breites Einvernehmen über die allgemeinen Grundsätze und
Leitlinien drängen.
Im Oktober 2010 wird die Kommission detailliertere Vorschläge zu ihren Plänen für den Aufbau eines
neuen Rahmens für das Krisenmanagement und die geplante Annahme von Legislativvorschlägen unterbreiten.
Die Kommission wird die Auswirkungen ihrer Vorschläge für Rettungsfonds im Rahmen der begleitenden Folgenabschätzung
sorgfältig prüfen.
Mit dem Ziel, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten, will die Kommission in Bezug auf die
Anstrengungen der G20 zur Entwicklung eines globalen Konzepts für Bankenrettungsfonds, das auf den Grundgedanken
dieser Mitteilung basiert, eine führende Rolle übernehmen. |