Wien (pk) - Der Bericht der Justizministerin betreffend die Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ-
und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2010 sowie des Achtzehnmonateprogramms des spanischen,
belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes listet insgesamt 37 Maßnahmen auf. Diese Maßnahmen werden,
unterteilt in die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht und Sonstiges, hinsichtlich deren Zielsetzung, des aktuellen
Stands und der österreichischen Position dazu vorgestellt und erläutert. Der Bericht liegt seit kurzem
dem Parlament vor.
Einleitend wird für alle diese Rechtsakte und Maßnahmen eine gründliche Vorbereitung eingemahnt
und die Wahrung der Kohärenz eingefordert. Die Rechtsetzung müsse verbessert, vereinfacht und beschleunigt
werden. Einzelne Maßnahmen – vor allem jene, bei denen Österreich initiativ war – werden vorbehaltlos
begrüßt, viele andere "grundsätzlich". Vielfach wird eine abwartende Haltung manifest,
weil es noch keine konkret bewertbaren Vorschläge und Vorlagen gebe. In einem einzigen Punkt wird allerdings
deutlich Kritik geübt: Die im EU-Vorschlag der Richtlinie über die Rechte der VerbraucherInnen vorgesehene
umfassende Vollharmonisierung hätte nicht nur ein "vielgliedriges Regelungsdickicht" zur Folge,
sondern berge außerdem die Gefahr einer Verminderung des hohen Verbraucherschutzniveaus in Österreich
in sich. Die Auswirkungen einer derartigen Maßnahme wird daher als "äußerst problematisch"
eingestuft. Mit dieser Kritik verbindet der Bericht aber auch einen Änderungsvorschlag, nämlich eine
"differenzierte Vollharmonisierung", bei der danach unterschieden werden soll, in welchen Regelungsbereichen
ein europaweit harmonisiertes Regime sinnvoll sei.
Die beiden in der Rubrik "Sonstiges" angeführten Maßnahmen sind das Stockholmer Programm für
ein offenes und sicheres Europa – das vom Justizministerium nachdrücklich begrüßt wird – und E-Justice.
Bei letzterem ist Österreich Vorreiter mit großer internationaler Erfahrung. Österreich tritt dafür
ein, zunächst die beschlossenen Prioritäten zu bearbeiten. In Zukunft sollten aber die Mitgliedstaaten
frühzeitig in europäische IT-Vorhaben auf dem Feld der Justiz eingebunden werden. |