Wien (grüne) - Im Verfassungsausschuss des Parlamentes werden heute im Beisein der Präsidenten
Dr. Holzinger (Verfassungsgerichtshof/VfGH) und Dr. Jabloner (Verwaltungsgerichtshof/VwGH) die Berichte aus dem
Jahr 2008 behandelt. Diese Berichte sprechen eine eindeutige Sprache: Beide Gerichtshöfe sind überlastet.
Dies erklärt sich beim VfGH damit, dass seit Einrichtung des Asylgerichtshofes der Weg zum VwGH abgeschnitten
ist, sodass alle Asylangelegenheiten zum VfGH gehen müssen.
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit dringlich
„Es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt unsere Verfassungsprecherin Daniela Musiol. „Was wir seit
Langem fordern, bestätigen die Präsidenten explizit, nämlich die Dringlichkeit einer Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der diesbezügliche Entwurf scheint – wie so viele andere Reform-Angelegenheiten
- in den Mühlen des Föderalismus stecken geblieben zu sein“, ergänzt sie. Wochen nach Ende der
Begutachtunsfrist liege immer noch kein Minsterratsbeschluss vor.
Auch der VwGH stellt in seinem Bericht fest, dass trotz Wegfall der Asylangelegenheiten nichts an der „dauernden
strukturellen Überlastung“ verändert hat. Der Bericht hält explizit fest: „Dies hat gravierende
Folgen für den Rechtsschutz der Bürger, das Funktionieren der Verwaltung und die Rahmenbedingungen des
Wirtschaftsstandortes“.
"Einschränkung von Rechtsschutz nicht tolerierbar"
„Ich erwarte von der Regierung Taten“, stellt Daniela Musiol fest und ergänzt: „Wir haben unsere Vorschläge
eingebracht, und es gibt einen fertigen Entwurf des Bundeskanzleramtes. Man kann sich nicht dauernd auf die Länder
ausreden. Der Einschränkung von Rechtsschutz ist im Sinne unserer Demokratie nicht tolerierbar. Ich erwarte
mir eine konkrete Lösung.“ |