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Einkommenstransparenz |
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erstellt am
02.06. 10
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Heinisch-Hosek:
Das Versteckspiel mit dem Einkommen hat ein Ende
Einkommenstransparenz wird im Gesetz verankert - 2014 sind 40 Prozent der Beschäftigten
erfasst
Wien (sk) - "Heute ist ein wichtiger, ein großer Tag für die Frauen in Österreich.
Das Versteckspiel mit dem Einkommen hat ein Ende", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am 02.06.
bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer zur Einigung zur gesetzlichen Verankerung
der Einkommenstransparenz. "Vor einigen Tagen haben wir den Frauenbericht präsentiert, der offenbarte,
dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen größer statt kleiner werden. Umso mehr
freut es mich, dass zwischen den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung eine Einigung erzielt wurde, die
Einkommenstransparenz im Gleichbehandlungsgesetz zu verankern", so Heinisch-Hosek. Sie führte weiter
aus, dass diese Einigung "einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung" darstelle.
"Es geht darum, den Frauen nicht 'großzügig' etwas zuzugestehen, sondern ihnen das zukommen zu
lassen, was ihnen zusteht", betonte die Frauenministerin. "Mein Respekt und Dank gilt den Sozialpartnern
und der Industriellenvereinigung, die den vorliegenden Entwurf zur Verankerung der Einkommenstransparenz in vielen
Sitzungen verhandelt haben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Einkommensunterschiede zwischen Männern
und Frauen zu verkleinern", so Heinisch-Hosek. Der Entwurf orientiert sich am schwedischen Modell. "Wir
lernen also von den Besten. In Schweden machen die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede 6 Prozent aus,
in Österreich sind es bis zu 18 Prozent", betonte Heinisch-Hosek.
Die Unternehmen werden den durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen
betriebsintern anonymisiert veröffentlichen. Bis 2014 wird in einem Stufenplan fast die Hälfte aller
österreichischen ArbeitnehmerInnen erfasst sein; den Anfang machen ab 2011 Großbetriebe mit mehr als
1.000 Mitarbeitern. Im Jahr 2014 werden dann mittelständische Betriebe mit mehr als 150 MitarbeiterInnen Einkommensberichte
erstellen. Die Gehaltsinformationen stehen der Belegschaftsvertretung zur Verfügung und gelten vor Gericht
auch als Beweismittel. "Das setzt einen Schneeballeffekt in Gang, und in einigen Jahren werden die Frauen,
die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft die Früchte ernten", so die Frauenministerin.
Mit dem Koalitionspartner - im Konkreten mit Wirtschaftsminister Mitterlehner - sei akkordiert, dass diese Einigung
der Sozialpartner und Industriellenvereinigung in die geplante Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes eingearbeitet
werde und dann in Begutachtung geschickt werde. Im Herbst soll das Gesetz im Sozialausschuss beschlossen und ab
1. Jänner 2011 in Kraft treten. |
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Mitterlehner begrüßt Lösungskompetenz der Sozialpartner
Wirtschaftsminister: Sozialpartner-Einigung ist Grundlage für Gesetzesentwurf - Positiv,
dass kleine Betriebe ausgenommen sind und Einkommensbericht nur im Betrieb bleibt
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt, dass die Sozialpartner
mit dem jetzt vorgelegten Papier zur Einkommenstransparenz ihre Lösungskompetenz in der Lohnpolitik unterstrichen
haben. "Die vorliegende Einigung der Sozialpartner ist die Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Schaffung
von mehr Einkommenstransparenz", betont Mitterlehner.
Die Einkommensberichte werden nach einem Stufenplan zunächst für Großbetriebe mit mehr als 1.000
Arbeitnehmern erstellt und sollen erst ab 2014 für Betriebe ab 150 Arbeitnehmern eingeführt werden. "Indem
auf die Unternehmensgröße Rücksicht genommen wird, können überbordende Verwaltungslasten
für kleine und kleinste Betriebe vermieden werden", so Mitterlehner.
Zudem sei positiv, dass die Einkommensberichte entgegen den ursprünglichen Ankündigungen nicht an externe
öffentliche Stellen gehen, sondern im Betrieb bleiben. "Eine Veröffentlichung der Löhne ist
laut dem Sozialpartner-Papier nicht geplant. Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen, sollen
nicht in die Einkommensberichte aufgenommen werden. So wird der Datenschutz für die Mitarbeiter gewahrt",
bekräftigt Mitterlehner. |
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Schenk: Hoffentlich rasche Umsetzung
Jetzt geht es nur um die Veröffentlichung der Gehälter
Wien (bzö) - "Es ist gut und schön zu hören, dass es überhaupt eine Einigung
zur Einkommenstransparenz gegeben hat", erklärte BZÖ-Frauensprecherin Abg. Martina Schenk. "Hoffentlich
geht die Umsetzung nicht ähnlich schleppend von statten wie bei anderen Themen", so Schenk. Allerdings
bedeute diese Einigung nicht, dass es künftig gleiches Geld für gleiche Arbeit geben werde, "jetzt
geht es nur um die Veröffentlichung der Gehälter", gab die BZÖ-Frauensprecherin zu bedenken.
Schenk verlangte Änderungen, die sofort echte Vorteile für schlecht verdienende Frauen bringen: "Das
Abschaffen der Zuverdienstgrenze bringt eine unmittelbare Erleichterung!" Schenk erneuerte auch die BZÖ-Forderung
eines Mindestlohns von 1300 Euro brutto, "das sind echte 1000 Euro netto!" |
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Schwentner: Kiesel statt Meilenstein bei Einkommensgerechtigkeit
Grüne zeigen sich enttäuscht über Regelung zur Gehaltsoffenlegung
Wien (grüne) - Die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, zeigt sich über
die Einigung zur Einkommenstransparenz mehr als enttäuscht: "Die männlich dominierten Interessensvertretungen
haben sich mit dem vorliegenden Vorschlag auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt. Es handelt sich
um keinen Meilenstein zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, sondern bestenfalls um einen Anstoß
zur Sensibilisierung." Der von Frauenministerin Heinisch-Hosek und Sozialminister Hundstorfer präsentierte
Vorschlag ändere im Grunde nichts am Status quo, weil bereits jetzt der Betriebsrat Einblick in die innerbetrieblichen
Gehaltsstrukturen habe. Es sei nichts anderes als eine bequeme Alibiregelung für die Wirtschaft.
"Außerdem birgt der Vorschlag für ein sanktionsloses Gesetz wie dieses, die Gefahr zu totem Recht
zu werden", meint Schwentner. Schwentner ist weiters der Meinung, dass die SPÖ beim Einkommenstransparenz-Modell
nicht gut genug verhandelt hat: "In Österreich hat nur ein Prozent aller Unternehmen 150 oder mehr MitarbeiterInnen.
Frauen sind überwiegend in Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt. Die SPÖ hat einem Modell zugestimmt,
das für den Großteil der Frauen keine Verbesserungen ihrer Einkommenssituation bringen wird." Unklar
bleibt, wie die Umsetzung der Einkommenstransparenz kontrolliert werden soll.
Positiv zu erwähnen wären allerdings manche der begleitenden Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensschere
wie die Angabe des Kollektivvertrages in den Stelleninseraten und die Planung eines Lohn- und Gehaltsrechners.
"Doch auch hier bleibt die konkrete Umsetzung, mitunter auch die Finanzierung offen. Hier werden viele Kieselsteine
aufgewirbelt, jedoch sicherlich keine Meilensteine gesetzt", meint Judith Schwentner. |
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Stein: Höchste Zeit für Einkommenstransparenz!
GPA-djp fordert weitere Maßnahmen, um Benachteiligung von Frauen zu beseitigen
Wien (ögb) - "Unsere jahrelangen Bemühungen, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen
und Männern zu reduzieren, zeigen Erfolge. Die Kollektivvertragsverhandlungen, in denen es gelungen ist, vor
allem geringe Einkommen anzuheben, kommen ja zu einem Großteil Frauen als Bezieherinnen niedriger Einkommen
zugute. Wie groß der Handlungsbedarf trotzdem noch ist, das beweist der aktuelle Frauenbericht: Österreich
rangiert, was die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern betrifft, auf dem vorletzten Platz in
der Europäischen Union. Höchste Zeit also für das Vorhaben, die Einkommenstransparenz gesetzlich
zu verankern", begrüßt die Geschäftsführerin der GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier) die heute präsentierte Einigung der Sozialpartner.
Die GPA-djp werde sich weiterhin dafür einsetzen, der Benachteilung von Frauen ein Ende zu setzen, so Stein
abschließend: "Wir fordern eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die sich nach der Dauer der Dienstverhältnisse
richtet, eine Besserstellung von Teilzeitbeschäftigten, was die Abrechnung ihrer Mehrstunden betrifft, sowie
die gesetzliche Verankerung einer Geschlechter-Quote in Vorständen und Aufsichtsräten." |
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