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Arigona Zogaj wird ausgewiesen |
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erstellt am
14. 06. 10
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Ausweisungsentscheidung gegen Arigona Zogaj nicht verfassungswidrig
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde von Arigona Zogaj gegen die Entscheidung
des Asylgerichtshofes, mit der kein internationaler Schutz gewährt und die Ausweisung ausgesprochen wurde,
als unbegründet abgewiesen. Dem Asylgerichtshof sind bei der Beurteilung keine Fehler unterlaufen, die seine
Entscheidung verfassungswidrig machen würden.
Zur Frage der Asylgründe für Arigona Zogaj stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass "keine konkrete,
die Beschwerdeführerin individuell betreffende Bedrohungssituation geltend gemacht worden ist". Die Frage,
ob vor dem Hintergrund des Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) angesichts
der Integration Arigona Zogajs eine Ausweisung zulässig ist oder nicht, hat der Asylgerichtshof ebenfalls
verfassungskonform entschieden. Es ist - auch für den Verfassungsgerichtshof - unbestritten, dass von einem
hohen Maß an Integration auszugehen ist. Allerdings ist dieses hohe Maß an Integration auch nur deshalb
möglich geworden, weil sich die im Jahr 2002 eingereiste Beschwerdeführerin im Jahr 2004 einer von ihr
nicht bekämpften und daher rechtskräftigen Ausweisung widersetzt hat. Arigona Zogaj hätte also -
bei gesetzmäßigem Verhalten - bereits 2004 Österreich verlassen müssen.
Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter teilen die Ansicht des Asylgerichtshofes, dass ein alleine
durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt keinen
Rechtsanspruch aus dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben)
bewirken kann. "Eine andere Auffassung würde sogar zu einer Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber
den sich rechtstreu Verhaltenden führen", so der VfGH in seiner Entscheidung.
Der Verfassungsgerichtshof hat daher die Entscheidung des Asylgerichtshofes bestätigt. In diesem Sinne wurden
auch die Beschwerden der Mutter Arigona Zogajs sowie der Geschwister abgewiesen bzw. abgelehnt.
Fragen und Antworten zu diesem VfGH-Verfahren
Was prüft der VfGH bei Asylgerichtshof-Entscheidungen überhaupt?
Der Verfassungsgerichtshof darf bei Asylgerichtshof- Entscheidungen nur einschreiten, wenn es zu Fehlern gekommen
ist, die die Asylgerichtshof-Entscheidung verfassungswidrig machen, also bei nur wirklich "schweren Fehlern".
Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für Arigona Zogaj?
Nachdem die Entscheidung des Asylgerichtshofes, mit der die Ausweisung verfügt wurde, nicht verfassungswidrig
ist, gilt diese Ausweisungsentscheidung. Es gibt nun eine rechtliche Grundlage dafür, dass Arigona Zogaj abgeschoben
werden kann, sollte sie Österreich nicht von sich aus verlassen.
Wie geht es nun weiter? Wurde vom VfGH ein Datum für die Abschiebung festgelegt?
Für den Verfassungsgerichtshof ist dieses Verfahren abgeschlossen. Alle weiteren Schritte, also etwa:
ob eine Abschiebung tatsächlich durchgeführt wird, wann eine solche Abschiebung durchgeführt wird,
etc. sind nicht die Angelegenheit des Verfassungsgerichtshofes. Dies hat die zuständige Fremdenpolizei bzw.
das Innenministerium zu entscheiden.
Kann die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bekämpft werden?
Arigona Zogaj kann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen. Allerdings ändert
dies nichts daran, dass eine Ausweisung rechtlich zulässig ist.
Darf Arigona Zogaj unter allen Umständen abgeschoben werden?
Sollte Arigona Zogaj das Land nicht freiwillig verlassen, kann die Fremdenpolizei eine Abschiebung durchführen.
"Einsprüche" dagegen sind nun nicht mehr möglich. Allerdings muss die Fremdenpolizei in der
konkreten Situation stets prüfen, ob es möglich ist, die Abschiebung tatsächlich auch durchzuführen
oder ob es gravierende Gründe gibt, die eine Abschiebung etwa an einem gewissen Tag oder aufgrund konkreter
Umstände (etwa: eine plötzliche schwere Erkrankung) nicht durchführbar erscheinen lassen.
Arigona Zogaj ist doch bestens integriert. Warum wurde das nicht berücksichtigt?
Dem Verfassungsgerichtshof ist bewusst, dass Arigona Zogaj integriert ist. Dies hat - vor dem Artikel 8 der
Menschenrechtskonvention - auch Gewicht. Betrachtet man jedoch alle Umstände, ist die Ausweisung trotzdem
nicht verfassungswidrig, weil der langjährige Aufenthalt auf einem "unsicheren Aufenthaltsstatus"
basierte. Das heißt: Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann.
Außerdem hätte sie eine frühere Ausweisungsentscheidung befolgen müssen.
Ist es Arigona Zogaj nun für immer verboten, in Österreich zu leben?
Zunächst muss Arigona Zogaj das Land verlassen. Allerdings hält der Verfassungsgerichtshof in seiner
Entscheidung ausdrücklich fest, dass Arigona Zogaj "wieder in das Bundesgebiet zurückkehren kann",
wenn die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Sollte sie also einen Aufenthaltstitel
erlangen, kann Arigona Zogaj wieder nach Österreich einreisen und hier leben.
Warum erteilt der Verfassungsgerichtshof keinen solchen Aufenthaltstitel?
Dazu ist er nicht befugt. Dafür sind die Behörden, nicht aber der Verfassungsgerichtshof, zuständig.
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Fekter: Zogaj muss Österreich verlassen
Innenministerium steht für Rechtsstaat und die Einhaltung der Gesetze
Wien (bmi) - "Das Bundesasylamt und der Asylgerichtshof beim Bundeskanzleramt haben korrekt
gearbeitet, das wurde durch die obersten Verfassungshüter bestätigt", sagte Innenministerin Dr.
Maria Fekter, am 14.06. zum Fall Zogaj. "Das Innenministerium steht für Rechtsstaat und die Einhaltung
der Gesetze."
Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. "Arigona Zogaj muss Österreich
verlassen", betonte die Innenministerin. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen,
jedoch: "Wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben." |
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Moitzi: Ausweisung von Arigona Zogaj ist absolut unwürdig für Österreich
Menschliches Leid und Raub an Zukunftschancen sind Resultate einer permanenten Verschärfung
in der Asylpolitik
Wien (sk) - "Es ist beschämend und unwürdig für einen Rechtsstaat, dass sich
voll integrierte Familien mit jahrelangen Asylbescheidsverfahren herumschlagen müssen, um nach Jahren der
Integration weggeschickt zu werden", kommentiert SJ-Vorsitzender Wolfgang Moitzi die Meldungen zur Ausweisung
Arigona Zogajs. "Arigona lebt hier, will hier arbeiten und hat ihr soziales Umfeld hier - es gibt keinen nachvollziehbaren
Grund, eine junge Frau ihrer Zukunftschancen in Österreich zu berauben."
Als zynisch und realitätsfern bezeichnet Moitzi die Begründungen des Verfassungsgerichtshofs, der nicht
davon ausgeht, dass der Familie Zogaj im Kosovo "ihre Existenzgrundlagen entzogen" seien. Die permanente
Verschärfung des Fremden- und Asylrechts in Österreich, die in den letzten Jahrzehnten vorangetrieben
wurde, stelle kühnste Forderungen des "Ausländervolksbegehrens" der FPÖ vor 17 Jahren
in den Schatten. "Wohin die rigorose, restriktive und menschenfeindliche Asylpolitik führt, wird am Beispiel
Arigonas mehr als sichtbar", schlussfolgert Moitzi. |
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Vilimsky: Fekter soll nun Abschiebung von Zogaj rasch in die Wege leiten!
Jahrelanges Verwirrspiel mit dem Rechtsstaat endlich beendet - Schwerer Schlag für
Asyllobby!
Wien (fpd) - Nachdem nun auch höchstgerichtlich die Abschiebung von Arigona Zogaj bestätigt
wurde, steht einer raschen Abschiebung nichts im Wege. Innenministerin Fekter sei aufgefordert, diese rasch in
die Wege zu leiten, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky.
Damit habe ein jahrelanges Verwirrspiel ein rechtsstaatlich ordnungsgemäßes Ende gefunden. Offen bleibe
die Frage, wer die Kosten für sämtliche Instanzen sowie Rechtsvertretung der Zogajs übernommen habe.
Bis heute habe Anwalt Blum nicht offen gelegt, von wem er seine Honorare für die Vertretung erhalten habe.
Die nun bevorstehende Abschiebung von Arigona Zogaj sei jedenfalls ein schwerer Schlag gegen die Asyllobby, die
mit der Betreuung tausender Scheinasylanten gutes Geld gemacht habe. Österreich habe nun endlich ein Signal
gesetzt, mit dem hoffentlich weitere Scheinasylanten nicht mehr ihr Glück bei uns versuchen werden, zeigt
sich Vilimsky erfreut. |
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Ebner: Arigona Zogaj endlich abschieben
Es sei höchst an der Zeit für die endgültige Familienzusammenführung
im Kosovo
Wien (bzö) - "Nachdem sogar der Verfassungsgerichtshof bestätigt hat, dass die geplante Abschiebung
von Arigona Zogaj völlig rechtskonform ist, muss Innenministerin Maria Fekter endlich handeln und die sofortige
Abschiebung einleiten", so BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner. Es sei höchst an der Zeit für
die endgültige Familienzusammenführung im Kosovo.
"Mittlerweile ist die Zahl der Behördenverfahren rund um die Familie Zogaj schon dreistellig, wie aus
dem Innenministerium zu erfahren ist. Hier entstehen der Republik und damit dem Steuerzahler unglaubliche Verfahrenskosten
und das in einem sonnenklaren Fall. Jetzt muss Schluss sein mit dieser Verzögerungstaktik und die Abschiebung
eingeleitet werden", bekräftigt Ebner. |
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Glawischnig: Humanitäres Bleiberecht für Arigona Zogaj und ihre Familie!
Jetzt sind Bundespräsident und Bundeskanzler gefordert
Wien (grüne) - Bundespräsident Heinz Fischer, Bundeskanzler Werner Faymann (am 18.7.2008)
haben in der Vergangenheit ein Bleiberecht für Arigona Zogaj und ihre Familie gefordert. "Heute, nach
dem enttäuschenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes, sind der Bundespräsident und der Bundeskanzler
gefordert: Arigona Zogaj und ihre Familien müssen ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Dafür müssen
sich die Spitzen des Staates gegen das eiskalte Verhalten von Innenministerin Fekter stellen, die die sofortige
Abschiebung anordnen will", so Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen.
"Die angebliche Familienpartei ÖVP hat mit der Familie Zogaj ein grausames Spiel getrieben. Es war die
ÖVP, die Pfarrer Friedl aufgefordert hat, Arigona Unterkunft zu gewähren. Das ist politischer Missbrauch
von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe. In der Folge hat sie aus parteipolitischem Kalkül mutwillig
diese Familie und deren Existenzgrundlage zerstört. Die ÖVP soll die Kompetenzen für Asyl und Integration
endlich abgeben, da sie jegliches menschliche Maß verloren hat", so Glawischnig.
Die SPÖ soll sich erinnern, dass sie eine humanitäre Tradition hat. "Werner Faymann soll daher nicht
nur an Parteitagen Werte predigen. Heute, wo eine verzweifelte Oberösterreicherin Hilfe notwendig braucht,
soll er als Bundeskanzler Führungsstärke zeigen und Fekter in die Schranken weisen", so Glawischnig. |
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