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Ungleichbehandlung wird beseitigt: Ausländische Pensionen werden künftig beitragspflichtig |
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120.000 Pensionsbezieher sind davon betroffen und erhalten demnächst entsprechende Post von
der Krankenversicherung Wien (sv) - Erstmals werden ausländische Pensionen aus dem EU-Raum in Österreicher krankenversicherungspflichtig. Rund zwei Millionen österreichische Pensionisten zahlen für ihre gesetzliche Krankenversicherung 5,1 Prozent Ihrer Bruttopension. Im Gegensatz dazu haben Pensionisten, die einen Teil ihrer Pension aus dem Ausland beziehen, keine Krankenversicherungsbeiträge für den ausländischen Teil ihrer Pension zu bezahlen, die Leistungen der Krankenversicherung werden aber sehr wohl in Österreich in Anspruch genommen. "Es ist ungerecht, wenn jemand den Krankenversicherungs-Beitrag von einer kleinen österreichischen Pension zahlt, aber für die gleichzeitig bezogene oft höhere öffentliche Pension aus dem Ausland kein Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist und trotzdem die komplette Leistungspalette der sozialen Krankenversicherung in Anspruch genommen wird", so der Vorsitzende im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling. Davon betroffen sind in Österreich rund 120.000 Pensionisten, die vorwiegend aus EU-Staaten - und da vor allem aus Deutschland - eine staatliche Pension beziehen. Ab 1. Mai 2010 werden aufgrund einer Verordnung der EU die Krankenversicherungsbeiträge für Auslandspensionen, vorläufig beschränkt auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgeschrieben. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR und die Schweiz wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres erfolgen. Die Vorschreibung erfolgt in jenen Fällen, in denen Österreich für die Erbringung von Krankenversicherungs-Leistungen zuständig ist. Der tatsächliche Wohnsitz ist dabei nicht relevant. Nicht betroffen davon sind jedoch Privatpensionen, Betriebspensionen sowie Waisenpensionen. Die Mehreinnahmen für die Krankenkassen von geschätzten 23 Mio. Euro pro Jahr für ganz Österreich sichern unter anderem die Leistungen der Versicherten. Die Betroffenen erhalten von ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger im Juni ein entsprechendes allgemeines Informationsschreiben, nach dem Sommer erfolgt nochmals ein österreichweit einheitliches Verständigungsschreiben an die Betroffenen, mit der Aufforderung, den vollständigen und aktuellen Stand und die Höhe der bezogenen ausländischen Pensionen bekannt zu geben und durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu bescheinigen. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. |
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Informationen: http://www.sozialversicherung.at/ | ||
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