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Hundstorfer: Kosten für Kredite leichter vergleichbar |
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Effektivzinssatz als Vergleichsinstrument Wien (bmask) - Das morgen in Kraft tretende neue Verbraucherkreditgesetz bringt eine bessere Vergleichbarkeit der tatsächlich anfallenden Kosten für einen Kredit. Möglich wird dies durch den "Effektivzinssatz", der durch Einbeziehung aller Kostenelemente, also einerseits des Sollzinssatzes, aber auch der Bearbeitungsgebühren, der Kontokosten oder der Kosten von für den Vertrag notwendigen Versicherungen, eine echte Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Anboten möglich macht. "Ich empfehle allen KonsumentInnen daher immer mehrere Angebote im Falle einer beabsichtigten Aufnahme eines Kredits einzuholen und anhand des Effektivzinssatzes die Anbote zu vergleichen", rät Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer. Die konsumentenfreundliche Neuregelung gilt nicht nur für typische Bankkredite sondern auch für Ratenkäufe ab einer Höhe von 200 Euro Nicht nur Banken müssen diesen Zinssatz auszeichnen, sondern auch Kreditvermittler, und zwar unter Einbeziehung der durch ihre Vermittlung verursachten Provisionen. Damit wird das komplette Ausmaß der Belastungen offen gelegt. Ist im Kreditvertrag der effektive Zinssatz zu niedrig angegeben, so gilt ein Sollzinssatz vereinbart, der dieser Angabe unter Berücksichtigung der sonstigen Vertragsinhalte entspricht. Anders gesagt: werden unrichtige niedrige Effektivzinssätze bekannt gegeben, damit man im Vergleich zur Konkurrenz besser dasteht, hat der Unternehmer in der Folge für diesen niedrigen Zinssatz auch einzustehen. "Wenn ich mir anschaue, wie oft der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der Vergangenheit unrichtige Effektivzinssätze bei den verschiedenen Angeboten entdeckt hat", resümiert Minister Hundstorfer, " erscheint mir das die einzige wirkungsvolle Methode zur Kostenwahrheit zu sein". Kreditkosten EU-weit vergleichbar Um den Vergleich noch einfacher zu machen, bekommen die Verbraucher ab sofort zudem auch ein in der ganzen Europäischen Union einheitlich gestaltetes Informationsblatt, das in immer gleichbleibender Reihenfolge alle wichtigen Elemente des Kreditvertrags anführt. "Theoretisch könnte man damit einen Kredit in allen in der EU verwendeten Sprachen vergleichen", weist Konsumentenschutzminister Hundstorfer abschließend auf diese positive Neuerung hin. |
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Informationen: http://www.bmask.gv.at | ||
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