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AdR hält Kommissionsvorschlag zur Bürgerinitiative für zu kompliziert |
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Brüssel (cor.europa) - Damit die Bürgerinitiative von den europäischen
Bürgern, für die sie ja in erster Linie bestimmt ist, auch verstanden und angenommen wird, muss das Verfahren
so klar wie möglich gestaltet sein. In Anbetracht der lebendigen Demokratie in den Kommunen und Regionen Europas
haben Rat und Europäisches Parlament den Ausschuss der Regionen um Stellungnahme und Ideen für die bestmögliche
Umsetzung dieser mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Initiative gebeten. Der AdR unterstützt das
neue Instrument zwar nachdrücklich, möchte es jedoch für die Bürger benutzerfreundlicher machen
als im derzeitigen Kommissionsvorschlag, damit die Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union Realität
wird. Der AdR befürchtet, dass das aufwändige Antragsverfahren die Bürgerinitiative unpopulär machen könnte, und fordert daher weniger strenge Voraussetzungen für das Einreichen eines EU-Bürgerbegehrens. AdR-Berichterstatterin Sonia Masini, Präsidentin der Provinz Reggio Emilia (IT/SPE), schätzt ein, dass die erforderliche "erhebliche" Anzahl von Mitgliedstaaten nicht wie von der Kommission vorgeschlagen auf ein Drittel, sondern auf ein Viertel der Mitgliedstaaten festgelegt werden sollte. "Die vorgeschlagene Schwelle ist zu hoch und trägt nicht zur Förderung dieses neuen Rechts auf direkte Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union bei. Der AdR möchte, dass die Kommission einen dem Potenzial dieses neuen Instruments angemessenen Rahmen vorschlägt. Diese Meinung teile ich im Übrigen mit zahlreichen Europaabgeordneten", erklärte die Berichterstatterin. Sonia Masini nutzte ihren Arbeitsaufenthalt in Brüssel auch zu einer Zusammenkunft mit Zita Gurmai (HU/S&D), Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zu diesem Thema, die Frau Masini einlud, ihre Vorschläge in der Sitzung des AFCO-Ausschusses des Europäischen Parlaments am 12. Juli zu erläutern. Damit die Bürgerinitiative kein Instrument im Verborgenen bleibt, fordert Sonia Masini die Schaffung eines interinstitutionellen Info-Schalters zur Unterstützung der Organisatoren solcher Initiativen sowie zur Bekanntmachung laufender Initiativen. Dabei muss vor allem für die Übersetzung der angestrengten Initiativen gesorgt werden, damit diese nicht an Sprachbarrieren scheitern. Hier könnten insbesondere die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ein Bürgerbegehren logistisch unterstützen und diese Neuerung bei den Bürgern propagieren. Der Ausschuss der Regionen Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden. |
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Informationen: http://www.cor.europa.eu | ||
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