|
Breiter Konsens bei ORF-Gesetz |
|
erstellt am
10.06. 10
|
Ostermayer: 5-Parteien- Einigung im Verfassungsausschuss
Anerkennung der Arbeit der Verhandlerinnen und Verhandler sowie der beteiligten Juristen
von allen Fraktionen
Wien (sk) - Nach langen Verhandlungen konnte heute in wesentlichen Punkten beim ORF-Gesetz ein breiter
Konsens aller Parteien im Parlament gefunden werden. Damit wurde ein gutes Fundament geschaffen, um am Freitag
nächster Woche eine finale Behandlung des ORF-Gesetzes im Nationalrat zu erreichen. Dieser Konsens ist wichtig
für eine mögliche Einigung auf eine verfassungsrechtlich unabhängige Medienbehörde, die eine
Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigt.
"Ich freue mich, dass wir damit auch die Umsetzung der mit Kommissarin Kroes gefundenen Lösung beim
ORF-Wettbewerbsverfahren auf den Weg bringen", so Medienstaatssekretär Dr. Josef Ostermayer. "Die
heutigen Gespräche im Verfassungsausschuss sind durch ein sachliches und positives Klima geprägt gewesen.
Das ist eine gute Basis für die letzten Verhandlungen. Ich möchte deshalb allen beteiligten Verhandlerinnen
und Verhandlern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den bisherigen arbeitsintensiven Prozess danken.
Es hat mich sehr gefreut, dass den im Bundeskanzleramt am Entwurf des Gesetzes beteiligten Juristen von allen Seiten
Anerkennung ausgesprochen wurde", so Ostermayer. In folgenden, grundsätzlichen Punkten konnte bereits
heute eine Übereinstimmung in Erweiterung der Regierungsvorlage mit allen Fraktionen gefunden werden:
- Unverbindliche Stellungnahme - keine verbindliche Direktive der Medienbehörde an das Unternehmen ORF:
diese Stellungnahme der Prüfungskommission der Medienbehörde zum Strukturkonzept der Generaldirektion
muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Der Generaldirektor legt Strukturkonzept und Stellungnahme dem Stiftungsrat
vor. Der Stiftungsrat entscheidet über die Ziele und Maßnahmen. Die ex-post Prüfung erfolgt unabhängig
von dieser Vorab-Stellungnahme der Prüfungskommission.
- Behördenmitglieder: Der Vorschlag der Bundesregierung bedarf des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss.
- Cool-Off-Phase von einem Jahr für Mitglieder der Medienbehörde nach einer Beschäftigung in einem
anderen Medienunternehmen.
- Code of Conduct: Generaldirektor muss im Einvernehmen mit dem Redakteursausschuss einen Verhaltenskodex für
journalistische Tätigkeit erarbeiten. Der Verhaltenskodex bedarf der Zustimmung des Publikumsrates und des
Stiftungsrates und ist auf der Website des ORF zu veröffentlichen.
- Stufenweiser Ausbau der Barrierefreiheit: Der ORF muss nach Anhörung von für den Bereich der Hör-
und Sehbehinderten repräsentativen Organisationen einen Plan zum weiteren Ausbau des barrierefreien Zugangs
zu den Fernsehprogrammen und zu seinem Online-Angebot einschließlich Maßnahmen zur etappenweisen Umsetzung
erstellen. Mittelfristig ist vom ORF eine Untertitelung aller seiner Fernsehsendungen mit Sprachinhalten anzustreben.
- ORF-Jahresbericht ist online für die Öffentlichkeit leicht, unmittelbar und ständig zugänglich
zu machen: Der Bericht ist vom Bundeskanzler dem Nationalrat und dem Bundesrat vorzulegen.
- Produktionskostenzuschüsse: Die Ausstrahlung einer Sendung darf nicht von der Bedingung abhängig
gemacht werden, dass ein Beitrag zur Finanzierung der Sendung geleistet wird.
- Prüfungen: der Stiftungsrat kann die Prüfungskommission der Medienbehörde mit Prüfungen
beauftragen. Die Mitglieder der Prüfungskommission trifft gegenüber dem Stiftungsrat keine Verschwiegenheitspflicht.
|
|
|
|
Kopf: Gleichermaßen Chance und Herausforderung für den ORF
Besonders umstritten sei die Gebührenrefundierung an den ORF in der Höhe von
160 Millionen Euro gewesen.
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit dem ORF-Gesetz waren eine ganze Reihe besonderer Herausforderungen zu erfüllen,
sagte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf in der Sitzung des Verfassungsausschusses, wo wesentliche Teile des ORF-Gesetzes
mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien beschlossen werden können. Kopf lobte in diesem Zusammenhang
die offenen Gespräche, die sich im Ergebnis eines gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrages widerspiegeln. "Damit
können wir wesentliche Verbesserungen erreichen", so Kopf. Nun hofft der Klubobmann, dass auch der noch
offene Teil einer Deckelung der ORF-Online-Werbung bald durch einen möglichst breiten Konsens eine parlamentarische
Lösung findet und nächste Woche ins Plenum des Nationalrates zur Abstimmung gebracht werden kann. "Ich
bin zuversichtlich."
"Die Herausforderungen waren die Erfüllung einer EU-rechtlichen Vorgabe, die Umsetzung eigener medienpolitischer
Vorstellungen, die Sicherung einer breiten Medienlandschaft, in der sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk
als auch die privaten Anbieten ihren Platz haben, und das wirtschaftliche Überleben des ORF als Monopolist
in der österreichischen Medienlandschaft", erläuterte Kopf. "Der ORF muss sich darauf vorbereiten,
die komfortable Monopolsituation zu verlassen und sich auf die sich verändernde Marktsituation und deren wirtschaftliche
Herausforderungen einzustellen."
Besonders umstritten sei die Gebührenrefundierung an den ORF in der Höhe von 160 Millionen Euro gewesen.
Dieser Mittelfluss sei für die ÖVP grundsätzlich und unabdingbar mit der Umsetzung nötiger
Strukturmaßnahmen, der dafür notwendigen Konzepterstellung und Finanzplanung und der Kontrolle durch
eine unabhängige Medienbehörde - die KommAustria - akzeptabel gewesen, erläuterte der ÖVP-Klubobmann
und Mediensprecher. Die Ausschüttung der 160 Millionen Euro sei zeitlich befristet und werde in Tranchen von
jeweils 50 Millionen Euro in der ersten beiden Jahren und jeweils 30 Millionen Euro in den beiden folgenden Jahren
ausgezahlt. |
|
|
|
Petzner: Totalzugriff der Regierungsparteien abgewehrt
Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingeführt
Wien (bzö) -"Mit dem neuen ORF-Gesetz haben wir erstens sichergestellt, dass auch für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die verbindlichen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten
und zweitens einen Totalzugriff der Regierung auf den ORF durch Installierung einer zweiten Geschäftsführung
über die Medienbehörde und damit die Ausschaltung des Stiftungsrates abgewehrt. Drittens ist uns vom
BZÖ eine Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages gelungen, wonach in Zukunft die Anteile
im Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander
zu stehen haben. Und schließlich soll es in Zukunft auch einen journalistischen Verhaltenskodex mit eigener
Verfahrensinstanz geben", fasste der stellvertretende Klubobmann und Mediensprecher des BZÖ, Stefan Petzner,
die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen zur Novelle im Verfassungsausschuss zusammen.
"Die Refundierung der Gebührenbefreiung in Höhe von 160 Millionen Euro ist mit Aufgaben und Pflichten
für den ORF verbunden. Der ORF bekommt damit eine letzte Chance, aus eigener Kraft die Konsolidierung zu schaffen.
Nutzt er diese Chance nicht, ist aus Sicht des BZÖ die geordnete und schrittweise Privatisierung einzuleiten",
betont Petzner und verweist auf die im Gesetz verankerten umzusetzenden Strukturmaßnahmen wie die Reduktion
der Personal- und Sachkosten, aber auch die gesetzliche Absicherung des Radiosymphonieorchesters, des Film-Fernsehabkommens
und den Ausbau der Barrierefreiheit.
Offen seien die gesetzlichen Regelungen im Online-Bereich und Fragen zur Zukunft der Landesstudios, weswegen der
Beschluss und die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit noch nicht gegeben seien. "Dazu soll es kommende
Woche eine letzte Verhandlungsrunde geben", sagt Petzner abschließend und fügt dem hinzu, dass
die bisherigen Verhandlungen gezeigt hätten, dass es sehr wohl möglich sei, über die Parteigrenzen
hinweg und im Sinne der Sache etwas gemeinsam zur erreichen. |
|
zurück |
|
|