Datenschutzrat: "Gesundheitsdaten erfordern besonderen Schutz"   

erstellt am
10. 06. 10

Die Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz stößt auf Kritik der Datenschützer
Wien (bpd) - Der Datenschutzrat äußert heftige Kritik an der geplanten Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes. Diese sieht nämlich die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Versicherungsgesellschaften vor. "Es scheint uns sehr besorgniserregend, dass sensible Patientendaten, die zur Direkt-Abrechnung weiter gegeben werden, nun darüber hinaus für Vertragsprüfungen der Versicherer verwendet werden dürfen", sagt der Vorsitzende des Datenschutzrats, Nationalratsabgeordneter Johann Maier.

Diese Verwendung der Daten stelle eine Ausweitung der bisher im Gesetz vorgesehenen Nutzung dar. Es wird ein neuer Zweck der Datenermittlung eingeführt, nämlich die Möglichkeit der Versicherer, Rückfragen an Krankenanstalten oder Ärzte zu stellen, sofern der Verdacht besteht, der Betroffene habe bei Vertragsabschluss bestimmte Krankheiten verschwiegen, die anzeigepflichtig gewesen wären. "Die Vertragsprüfung der Versicherer ist mit dem Zweck der Direktverrechnung nicht vereinbar", so der Datenschutzrat in seiner Stellungnahme, und weiter: "Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Datenverwendung wird in diesem Zusammenhang bezweifelt."

Auch wenn die Weitergabe an die Zustimmung des Betroffenen gebunden ist, bleibe unklar, welche Folgen eintreten, wenn etwa der Betroffene seine "Zustimmungserklärung“ widerrufe. In diesem Zusammenhang wird auch auf die in anderen Gesetzen geregelte strenge Verschwiegenheitspflicht von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen verwiesen, die im Widerspruch zu der geplanten Novellierung stehen würde.

Insgesamt scheint dem Datenschutzrat der Ansatz, auf ausdrückliche Zustimmungen des Betroffenen abzustellen, für das Versicherungswesen untauglich. Zudem sei im Entwurf nicht ausreichend definiert, worauf sich die jeweilige freiwillige Zustimmung beziehe, denn teilweise seien die Bestimmungen unklar und von den Betroffenen nicht nachvollziehbar. "Es sollte daher eine klare gesetzliche Regelung getroffen werden, welche Daten von welchen Personen an Versicherungen weitergegeben werden dürfen", so Maier. Die jeweiligen Daten wären auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken, wobei im Einzelfall darzulegen wäre, weshalb an deren Verwendungen ein wichtiges öffentliches Interesse gegeben sei.

Generell wird vom Datenschutzrat angemerkt, dass Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz verhältnismäßig sein müssen. Die vorgelegte Novelle sehe aber eine erhebliche Ausweitung der Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten vor, deren Angemessenheit nochmals sorgfältig überprüft werden sollte, so Maier abschließend.
     
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