BMASK treibt bundesweite Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz weiter voran
Wien (bmask) - "Die Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen
eine wesentliche Voraussetzung für eine weitestgehend selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Durch
sie werden die Betroffenen in ihren Rechten und Ansprüchen bestmöglich unterstützt. Die Kompetenzen
von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, ihre Integration und Lebensqualität zu erhöhen,
ist ein Gebot der Stunde", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen ist eine unverzichtbare Leistung der Länder
und des Bundes im Bereich der Behindertenhilfe. Sie unterstützt schwerpunktmäßig jene Personen
mit körperlichen Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen Alter, die über eine hohe (Selbst-)Organisationskompetenz
verfügen.
Die Persönliche Assistenz im häuslichen Bereich ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich
geregelt. Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenz für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung
die Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) eingeführt. Voraussetzung ist der
Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 5. Die PAA umfasst Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung
und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz. 2009 gab es rund
310 Förderfälle, insgesamt wurden dafür 3,4 Millionen Euro aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive
für Menschen mit Behinderung aufgewendet.
"Mit der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz wurde bundesweit eine wichtige Maßnahme ergriffen,
die behinderte Menschen auch im Rahmen ihrer Berufstätigkeit und Ausbildung erfolgreich integriert. Mein Ressort
arbeitet intensiv daran, eine bundesweite Vereinheitlichung des Modells der Persönlichen Assistenz auch im
häuslichen Bereich weiter voranzutreiben und das Bewusstsein für eine erfolgreiche Integration von behinderten
Menschen zu schärfen. In Wien wurde bereits ein sehr gutes Modell der Persönlichen Assistenz umgesetzt.
Bei der am 10. Juni 2010 in Kaprun stattfindenden Landessozialreferentenkonferenz wollen wir wiederholt auf die
entsprechende Regierungserklärung hinweisen und die Anliegen der Betroffenen in aller Deutlichkeit vorbringen",
unterstreicht der Sozialminister.
Wien, Burgenland, Salzburg und Tirol haben sich grundsätzlich bereits für eine bundeseinheitliche Regelung
ausgesprochen. |