Fortsetzung am 14.06.
Wien (pk) - Der Finanzausschuss hat am 08.06. unter dem Vorsitz seines Obmanns Günter Stummvoll
zwei Regierungsentwürfe zur Glücksspielgesetz-Novelle in Verhandlung genommen. Anlässe für
Gesetzesänderungen sind der Einsatz neuer Medien und modernster Elektronik, grenzüberschreitende Angebote
auf dem Glücksspielmarkt und notwendige Anpassungen an die Rechtsprechung der EU. Dazu kommen Änderungen
bei der Glücksspiel-Besteuerung und im Finanzausgleichsgesetz. Ein Spielerschutz-Paket mit Zugangskontrollen
bei allen Glücksspielangeboten, Warnsystemen und Einsatzlimits soll der Spielsucht Einhalt gebieten. Für
Automaten werden Höchstgewinne und eine Mindestspieldauer pro Einzelspiel festgelegt. Alle Spielautomaten
sollen mit dem Rechenzentrum des Bundes verknüpft und deren Zahl begrenzt werden. Automatensalons und Einzel-Automaten
bleiben unter strengen Spielerschutzbestimmungen und Aufsichtsregeln in Landeskompetenz. Die bisherigen landesrechtlichen
Bewilligungen für das "kleine Automatenglücksspiel" gelten im Rahmen einer Übergangslösung
bis 2014 weiter. Die Zahl der Spielbanken wird von 12 auf 15 erhöht, die Spielbankenabgabe auf 30 % vereinheitlicht
und eine Pokersalon-Konzession eingeführt. Die neue Glücksspielabgabe wird zusammenfassend im Glücksspielgesetz
geregelt, auf verbotene Ausspielungen ausgedehnt und ersetzt alle bisherigen Bundesabgaben. Die Abgabeneinhebung
bei Glücksspielkonzessionären wird beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel
konzentriert. Die Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden auf
Video Lotterie-Outlets ausgedehnt. Wetten sollen künftig besteuert werden, wenn die Teilnahme an der Wette
vom Inland aus erfolgt.
Ausschussobmann Günter Stummvoll gab eingangs der Sitzung bekannt, dass sich die Fraktionen einhellig darauf
geeinigt haben, die Beratungen über die Novelle bis kommenden Montag, 16.30 Uhr, zu unterbrechen, um der Opposition
Gelegenheit zu geben, Abänderungsentwürfe der Koalitionsparteien zu studieren. Außerdem bestehe
die Absicht, die Zeit für Verhandlungen über weitere Verbesserungen zu nützen.
Abgeordneter Peter Pilz (G) begrüßte diese Vorgangsweise, weil er die vorliegende Novelle für ungenügend
halte, um den von Spielsucht bedrohten Menschen in Österreich zu helfen. Pilz warnte vor den Geschäftspraktiken
der Spielautomatenbetreiber und machte darauf aufmerksam, dass die Zahl pathologischer Spieler in Österreich
auf 160.000 geschätzt werde, 240.000 Menschen gelten als stark gefährdet, unter Einbeziehung der Familienmitglieder
seien rund eine Million Menschen in Österreich von den Folgen der Spielsucht betroffen. Zu diesen Folgen zähle
auch eine stark zunehmende Beschaffungskriminalität, vor allem unter Jugendlichen. Die Automatenspielsucht
resultiere aus viel zu niedrigen Zutrittsbarrieren, analysierte der Abgeordnete und kritisierte den vorliegenden
Entwurf als "Legalisierung des Automatenglückspiels". Die Einsatz-Obergrenze sei mit 10 € pro Spiel
viel zu hoch; ein Durchschnittsverdiener könne in kurzer Zeit seine finanzielle Existenz verspielen, sagte
der Abgeordnete.
Die Novelle sende zudem das völlig falsche Signal an die Länder, möglichst viele Automaten aufzustellen
und möglichst hohe Einsätze zuzulassen, um Einnahmenausfälle zu vermeiden. Pilz appellierte an die
Ausschussmitglieder, die Zeit bis zum Montag für wesentliche Verbesserungen beim Spielerschutz zu nutzen.
Abgeordneter Harald Stefan (F) plädierte für eine bundeseinheitliche Regelung für alle Glücksspiele
und drängte vehement auf die Einbeziehung des Online-Glückspiels in das Glückspielgesetz. Auch Stefan
hielt die vorgesehenen Einsatzobergrenzen für zu hoch, warnte aber zugleich vor der nur dreijährigen
Übergangsfrist, die vielen Gastronomen, die Automaten aufgestellt haben, Probleme bringen werde.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als eine gute Sache, er bringe neue
Lizenzierungsverfahren sowie die Ausweispflicht beim Betreten von Automatensalons und werde es erlauben, den Wildwuchs
auf dem Glücksspielmarkt zu beschneiden. Begrenzungen bei der Aufstellung von Automaten werden für Ordnung
sorgen und Vorkehrungen gegen "kriminelle Abzocke" ermöglichen. Gegenüber Abgeordnetem Pilz
warnte Westenthaler vor generellen Verboten und wies darauf hin, dass Automatenanbieter in Österreich Arbeitsplätze
sichern und mit ihren Einnahmen Sport und soziale Projekte finanziert werden. Dem vorliegenden Entwurf fehle allerdings
eine Regelung des Online-Gaming, kritisierte auch Abgeordneter Westenthaler.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sprach sich für eine klare Regelung des Glücksspiels aus und zeigte
sich offen für Verbesserungen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) machte auf die erfolgreiche Arbeit der Casinos Austria aufmerksam, denen
es gelungen sei, das Glücksspiel aus einer fragwürdigen Sphäre in saubere Verhältnisse zu bringen,
eine Leistung, die internationale anerkannt werde. Noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode sollte man auch eine
Lösung für das Internet-Gaming finden, merkte Matznetter an.
Abgeordneter Günter Stummvoll nahm die Bedenken des Abgeordneten Pilz ernst, sah Handlungsbedarf bei illegalen
Automaten, meinte aber, der vorliegende Entwurf bringe einen Quantensprung und enthalte wichtige Verbesserungen.
Abgeordneter Michael Ikrath (V) wies darauf hin, dass der vorliegende Novellenentwurf zu einer Reduzierung der
Zahl der Spielautomaten führen werde und sah keine Alternative zu Regelungen, die darauf gerichtet sind, Missstände
abzustellen.
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) drängte vehement auf einen aktiveren und wirksameren Jugendschutz,
um die Entstehung von Spielsucht bei Jugendlichen zu verhindern. Jugendliche hätten viel zu leicht Zutritt
zu Automatencafes.
Abgeordneter Johann Maier (S) plädierte für Regelungen des Online-Glücksspiels und bedauerte, dass
es in Österreich neun unterschiedliche Wett- und Buchmachergesetze gebe. Eine der wichtigsten Bestimmungen
der vorliegenden Novelle sei laut Maier jene, die es den Behörden künftig erlauben werde, illegal aufgestellte
Automaten zu beschlagnahmen.
Staatssekretär Reinhold Lopatka hielt die geäußerte Kritik für berechtigt und stimmte Abgeordnetem
Maier zu, der auf die große Bedeutung der neuen Bestimmungen für die Beschlagnahme illegaler Automaten
hingewiesen hatte. Lopatka berichtete über gemeinsame Vorbereitungen zur Umsetzung der Novelle mit dem Innenministerium
und machte darauf aufmerksam, dass künftig jeder Spielautomat, der nicht mit dem Bundesrechenzentrum verbunden
sei, illegal sei und beschlagnahmt werde. Abgeordnetem Pilz erläuterte Lopatka den einheitlichen Schlüssel
für die Einnahmen der Bundesländer und erklärte, dass die Bundesländer der Novelle nur unter
der Voraussetzung zustimmten, dass ihre Einnahmenausfälle ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Online-Glücksspiel
sprach der Staatssekretär seine Hoffnung auf eine baldige EU-Regelung aus, da dieser Glücksspielbereich
nationalstaatlich nicht kontrollierbar sei.
Auch Staatssekretär Andreas Schieder bekannte sich zur Zielsetzung, den Wildwuchs im Glücksspiel zu beseitigen,
illegale Automaten zu entfernen und die Zahl der legal aufgestellten Automaten zu reduzieren. Das Verbot von Mehrfachspielen,
die Ausweispflicht beim Betreten von Automatensalons und verschärfte Haftungsbestimmungen dienten dem Schutz
der Spieler, sagte Staatssekretär Schieder, der sich ebenfalls für eine internationale Lösung der
Probleme mit Online-Games aussprach. |