Med Uni Graz erhält als erste österreichische Forschungseinrichtung die Anerkennung
der Europäischen Union "Human Resources Excellence in Research"
Graz (universität) - Die Medizinische Universität Graz bekam als erste Universität
in Österreich und als vierte in Europa im Rahmen der "Europäischen Charter für Forscher"
das Gütezeichen "Human Resources Excellence in Research" der Europäischen Kommission verliehen.
Damit erhält die Med Uni Graz eine internationale Anerkennung für ihre Personalentwicklungsstrategie,
ihre Karrieremöglichkeiten für Forscher und ein sichtbares Zeichen für Qualität und Entwicklung.
Durch die Charter werden die Rolle, Rechte und Verantwortlichkeiten von Forschern sowie die ihrer Arbeitgeber und
Förderer festlegt. Sie garantiert attraktive Karrieremöglichkeiten in der Forschung und verbessert Beschäftigungs-
und Arbeitsbedingungen für Forscher in ganz Europa. Die "Europäische Charter für Forscher"
ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung
und des Wirtschaftswachstums. Dies wird erzielt durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen, transparenten
und offenen Arbeitsmarktes für Forscher. Die Charter umfasst unter anderem die Anerkennung des Berufes, die
Laufbahnentwicklung und die Wertschätzung von Mobilität der Forscher. Ende 2009 haben mehr als 1.000
Institutionen aus 28 Ländern die Anerkennung dieser Charter unterzeichnet. Das Label "Human Resources
Excellence in Research" wird für einen Zeitraum von 2 Jahren vergeben. Durch regelmäßige interne
und externe Analyseverfahren und permanente Verbesserungen wird die Personalentwicklungsstrategie auch künftig
optimiert.
"Wir sind stolz darauf, diesen Standard als erste Universität in Österreich und als vierte in Europa
erreicht zu haben. Durch diese Anerkennung wird unsere nachhaltige Gesundheitsuniversität in ganz Europa als
attraktiver Arbeitsplatz für ForscherInnen wahrgenommen", erläutert Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,
Rektor der Med Uni Graz. "Sich einem international vergleichbaren Analyseverfahren zu stellen, war ein herausfordernder
und mutiger Schritt, der nicht nur Stärken, sondern selbstverständlich auch Handlungsfelder aufzeigt
hat. Wir stellen uns transparent diesen Punkten, um in Hinblick auf Qualität und Innovation in allen unseren
Arbeitsgebieten Professionalität und Entwicklung zu dokumentieren", so die Vizerektorin für Personal
und Gleichstellung, Univ.-Prof. Dr. Andrea Langmann.
Die Charta richtet sich an alle Forscher in der Europäischen Union in allen Etappen ihrer Laufbahn und betrifft
sämtliche Forschungsgebiete im öffentlichen und privaten Sektor. Sie berücksichtigt die vielfältigen
Rollen von Forschern, die nicht nur damit betraut sind, Forschungsarbeiten und/oder Entwicklungstätigkeiten
durchzuführen, sondern die auch Betreuungs-, Mentoring-, Management- und Führungs- oder Verwaltungsaufgaben
wahrnehmen. Für den Arbeitgeber gelten allgemeine Grundsätze und Anforderungen wie zum Beispiel: Anerkennung
des Berufs, Nichtdiskriminierung, Forschungsumfeld, Arbeitsbedingungen, Stabilität und Beständigkeit
der Beschäftigung, Finanzierung und Gehälter, Ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern,
Laufbahnentwicklung, Wertschätzung von Mobilität, Möglichkeit zur Weiterbildung in der Forschung,
Möglichkeit einer Laufbahnberatung, Betreuung, etc. |