"6. Internationale Konferenz zum illegalen Kulturguthandel in Mittel- und Osteuropa"   

erstellt am
08. 06. 10

Wien (bmi) - "Kulturgutkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Kriminalitätsform, die weite Bereiche der Gesellschaft bedroht", sagte General Franz Lang anlässlich der internationalen Konferenz zum illegalen Kulturguthandel in Mittel- und Osteuropa in Wien (8. bis 10. Juni 2010).

Diese Konferenz, die das Generalsekretariat Interpol gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in Österreich durchführt, hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Akteuren weiter zu intensivieren und neue Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Neben Vertretern zahlreicher Staaten nehmen auch UNODC, UNESCO und ICOM (International Council of Museums) an der Konferenz teil.

Österreich bzw. das Bundeskriminalamt arbeitet mit Interpol von Beginn an eng zusammen. Vor allem die internationale Kunstdatenbank, in der gestohlene Kunstgegenstände gespeichert werden, ist ein mittlerweile unverzichtbares Werkzeug für die tägliche Arbeit.

Zudem ist die internationale Zusammenarbeit für die Bekämpfung der Kulturgutkriminalität sehr wichtig: fast jeder Fall entwickelt eine internationale Dimension. "Viele unserer Fälle der letzten Jahre haben gezeigt, dass gestohlene Kulturgüter eine Reise um den halben Erdball machen bevor sie wieder auftauchen. Ohne den internationalen kriminalpolizeilichen Informationsaustausch ist heute im Kulturgutbereich keine Ermittlung mehr möglich", sagte Mag. Anita Gach, Leiterin des Referates Kulturgutkriminalität im Bundeskriminalamt.

Als Beispiele nannte sie ein Gemälde von Ferdinand Georg Waldmüller, das in Wien gestohlen wurde und zwei Monate später in Rumänien sichergestellt werden konnte. Durch die Fahndung via Interpol hatte die rumänische Polizei bereits sämtliche wichtige Informationen über die in Wien gestohlenen Kunstgegenstände erhalten. Und auch die Anfang der 70er Jahre gestohlene Madonna von Leobendorf in Niederösterreich tauchte 2003 in München auf einer Kunstmesse wieder auf. Sie wurde dort von einem holländischen Kunsthändler angeboten, der sie in New York ersteigert hatte. Ein weiteres Beispiel ist ein aus dem Schloss Schönbrunn 1998 gestohlener Haarstern der Kaiserin Elisabeth, der 2007 in Kanada sichergestellt werden konnte.

Zum illegalen Kulturguthandel werden aber nicht nur gestohlene, sondern auch gefälschten oder illegal ausgegrabene Gegenstände gezählt. "Was Fälschungen betrifft, haben wir in den letzten Jahren vermehrt gefälschte Gemälde zeitgenössischer Künstler, auch österreichischer Künstler, festgestellt. Es kursieren Totalfälschungen, die eigentlich Neuschöpfungen sind, aber durch die Signatur eines berühmten Künstlers als Totalfälschungen bezeichnet werden können. Und es gibt verfälschte Kunstwerke, die vermutlich den Großteil des Betrugs mit Kunst ausmachen: bei den verfälschten Werken wird beispielsweise ein Gemälde eines unbedeutenden Malers aus dem 19. Jhdt. mit der Signatur eines bekannten Malers aufgewertet", sagte Gach.

Die Online-Verkäufe im Internet bieten eine optimale Möglichkeit, um gestohlene, gefälschte, illegal ausgeführte oder illegal ausgegrabene Kunstgegenstände zu verkaufen. Die Tatsache, dass der Verkäufer weitgehend anonym bleibt, die unüberschaubare Anzahl von Angeboten, die nur kurze Zeit zu sehen sind. Dazu kommt die Möglichkeit des weltweiten Verkaufs, die es leicht macht, illegales Kulturgut zu verwerten.
     
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