Heinisch-Hosek: "Unverheiratete Eltern werden künftig über die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge informiert"   

erstellt am
08. 06. 10

Skeptisch bei automatischer gemeinsamer Obsorge nach der Scheidung - fraglich, ob das gut fürs Kind ist
Wien (bpd) - "Ich freue mich, dass Justizministerin Bandion-Ortner meine Anregung aufgenommen hat, und wir heute beschlossen haben, dass Eltern von unehelichen Kindern darüber informiert werden müssen, dass eine gemeinsame Obsorge beantragt werden muss und nicht automatisch besteht wie in einer Ehe. Das wissen viele Eltern nicht, daher halte ich diese verpflichtende Aufklärung für wichtig", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Rande des heutigen Ministerrates. Denn rund 40 Prozent der österreichischen Kinder würden heute schon unehelich geboren. Viele unverheiratete Eltern würden die gemeinsame Obsorge nicht beantragen, weil sie davon ausgehen, dass die Anerkennung der Vaterschaft dafür genüge.

"Dieses Informationsdefizit beheben wir jetzt. Unverheiratete Eltern werden künftig über die rechtliche Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge am Standesamt und bei den Jugendämtern informiert", so die Ministerin weiter. Nach einer Trennung würde dann die gemeinsame Obsorge weiter bestehen, es sei denn einer der beiden Elternteile entscheide sich dagegen.

Was eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung angehe sei Heinisch-Hosek aber weiterhin skeptisch. "Wenn sich die Eltern bei der Scheidung bis aufs Blut streiten, dann kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gut für das Kind ist", hielt die Frauenministerin fest. In diesen Fällen müsse es zumindest eine "Abkühlphase" geben, nach der die Obsorgefrage wieder neu zu diskutieren sei, so die Frauenministerin abschließend.
     
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