Umsetzung der Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union
Wien (bmlfuw) - Die Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) ging am 16.07. in Begutachtung, mit der
die Hochwasserrichtlinie der Europäischen Union in Österreich umgesetzt wird. Weiters werden mit dieser
Novelle auch notwendige gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans
geschaffen. „Mit der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie werden die schon bisher angewendeten Planungsinstrumente
für den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren in einen einheitlichen Planungsprozess gebracht und
im Abstand von 6 Jahren aktualisiert.
Somit können wir einen noch besseren und umfassenderen Schutz der Bevölkerung gewährleisten und
den Schutz vor Naturgefahren auf sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
Neu ist vor allem die Einführung von einheitlichen Gefahrenzonenplanungen im Wasserrechtsgesetz. Im Zuge
dieser Planungen werden auch Flächen, die für den Hochwasserrückhalt notwendig sind, gesichert
und anhand von einheitlichen Kriterien sollen hinkünftig gefährliche Zonen EU-weit klarer ausgewiesen
werden. Mit der WRG Novelle setzen wir nun den ersten Schritt und verankern den von der EU vorgegebenen Zeitplan,
der bis 2015 die Umsetzung der Richtlinie vorsieht.
Im Detail sind folgende Planungsetappen vorgesehen: Zunächst wird bis Ende 2011 eine vorläufige Bewertung
des Hochwasserrisikos für alle österreichischen Gewässer durchgeführt. Im selben Arbeitsschritt
erfolgt die Bestimmung von Gebieten, die besonders durch Hochwasser gefährdet sind. Für diese Gebiete
werden dann bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. "Anhand dieser Pläne
können sich in Zukunft Gemeinden, Länder und insbesondere auch jeder Einzelne von uns besser über
die mögliche Gefährdung eines Gebietes durch Hochwasser informieren,“ so Berlakovich.
Auf Grundlage dieser Karten werden schließlich bis Ende 2015 Hochwasserrisiko- managementpläne erstellt,
die konkrete Maßnahmen – wie Gefahrenzonenplanungen – beinhalten. Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte
werden dann veröffentlicht, wobei die Bevölkerung – wie bereits bei der Erarbeitung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes
– die Möglichkeit hat, zu den einzelnen Bereichen Stellungnahmen abzugeben. „Damit können wir die Bevölkerung
umfassend über den Schutz vor Naturgefahren informieren und das Bewusstsein für die Eigenvorsorge vor
Naturgefahren verbessern,“ so Berlakovich abschließend. |