Nationalrat beschließt neues ORF-Gesetz  

erstellt am
17. 06. 10

FPÖ sichert die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit
Wien (pk) - Abgeordneter Josef CAP (S) eröffnete am 17.06. die Debatte über das ORF-Gesetz. Er meinte, mit dem vorliegenden Gesetz sei ein langer Weg nun an ein gutes Ende gelangt. Der ORF sehe sich nach der Durchführung notwendiger Reformen und Strukturveränderungen in der Lage, seine Aufgaben als das Leitmedium des Landes zu erfüllen. Trotz Einsparungen konnte durch den Einsatz aller Beschäftigten die Qualität gehalten werden, wofür er ausdrücklich allen Beteiligten dankte. Nach dem Verlust seines früher bestehenden Empfangs- und Sendemonopols müsse sich der ORF heute auf einem Markt, der den gesamten deutschsprachigen Raum umfasst, bewähren. Gleichzeitig sei er mit dem Abfluss von Werbeeinnahmen ins Ausland konfrontiert. Es gebe ein Vielzahl von Anbietern, umso wichtiger sei es daher, einen Fernsehkanal zu erhalten, der österreichische Kulturidentität repräsentiert. Die Politik habe aber im gesamten Medienbereich eine Regelungsaufgabe zu erfüllen. Seine Partei bekenne sich zum dualen Prinzip und daher zur Medienförderung auch für Private.

Der ORF erhalte, um seine Aufgaben erfüllen zu können, Ersatz für Geld, das ihm aus Gebührenbefreiungen entgehe, sagte Cap weiter. Man schaffe dazu eine weisungsunabhängige Medienbehörde, welche den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Mitteln kontrollieren werde. Cap bekannte sich auch zum Erhalt der Landesstudios des ORF, diese seien wichtig zur Bewahrung regionaler Identitäten. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffe man die Basis für einen unabhängigen, objektiven Rundfunk, sagte der Abgeordnete und wünschte ihm daher größtmögliche Zustimmung.

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) erläuterte, man habe die Aufgabe lösen müssen, die Zukunft des ORF sicherzustellen, gleichzeitig aber auch die gewünschte Medienvielfalt zu gewährleisten. Er zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz allen Beteiligten gute Möglichkeiten gibt, sich auf dem Medienmarkt zu behaupten. Dazu seien einige Kompromisse von allen Seiten nötig gewesen. Der ORF habe als öffentlich-rechtliches Medium, das Gebühren einheben dürfe, auch gewisse Verpflichtungen zu erfüllen, was seine Inhalte betreffe und müsse auch Beschränkungen der Werbemöglichkeiten auf sich nehmen.

Kopf betonte, dass es sich um ein umfassendes Mediengesetz handle, das Printmedien sowie Radio und TV umfasse. Jene 160 Mio. €, welche der ORF verteilt über die nächsten vier Jahre erhalten werde, dienen dazu, dem Unternehmen die notwendigen Strukturreformen zu ermöglichen. Es werde erwartet, dass es danach eigenständig seine Mittel aufbringen könne.

Im Sinn des fairen Wettbewerbs mit den Privaten habe der ORF Einschränkungen seines Online-Bereiches hinnehmen müssen. Dieser müsse sich in Zukunft im Wesentlichen auf die Präsentation programmbegleitender Inhalte beschränken. Man habe in Zusammenarbeit mit den Zeitungsherausgebern auch eine Lösung für die Frage der Finanzierung der ORF Landesstudios gefunden. Mit dem Gesetz stärke man auch die Filmförderung und die privaten Rundfunkanbieter. Abschließend appellierte Kopf an die Verantwortlichen, die Chancen und Herausforderungen des Gesetzes anzunehmen.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) betonte zu Beginn seiner Wortmeldung, seine Fraktion habe sich die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht leicht gemacht. Man habe sich jedoch der Aufgabe, die Zukunft eines der mächtigsten Medien des Landes mitzugestalten, nicht entziehen wollen. Dem Kernstück des Gesetzes, der Zahlung von 160 Mio. € in den nächsten vier Jahren, stimme man unter der Voraussetzung zu, dass diese Mittel zweckgebunden eingesetzt werden. Die Bedingungen, die der Redner erfüllt sehen wollte, umfassen den Fortbestand des Film- und Fernsehabkommens des ORF, den Fortbestand des Radiosymphonieorchesters, einen wesentlichen Anteil an österreichischen Eigenproduktionen im ORF und die Erhöhung des Anteils an barrierefreien Sendungen. Das Verhandlungsergebnis zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) und ORF sah der Redner positiv, es enthalte klare rechtliche Regelungen zur Regionalwerbung.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) wies darauf hin, dass das ORF-Gesetz auf ein EU-Verfahren zurückgehe, das zur Klärung der Frage gedient habe, was öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit öffentlichen Geldern tun dürfen. Die Grünen sähen durch das Gesetz viele ihrer Kernforderungen, wie die Erhöhung der Förderung für Private und mehr barrierefreie Sendungen, erfüllt. Man stimme daher auch den 160 Mio. €, die der ORF als Ersatz für Gebührenbefreiungen erhalte, zu.

Trotzdem kündigte Brosz, dass die Grünen dem Gesetz bei getrennten Abstimmung nur in Zweiter, aber nicht in Dritter Lesung zustimmen werden. Als Grund dafür nannte er einen wesentlichen Abänderungsantrag, der direkt auf den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen VÖZ und ORF beruhe und in dessen Formulierung man die Oppositionsparteien nicht eingebunden habe. Auf Drängen des VÖZ müsse der ORF nun seinen Online-Bereich massiv einschränken, sogar dort, wo es seinen Kernauftrag betrifft, kritisierte der Abgeordnete. Konkret nannte er die Einstellung des Internetportals "futurezone". Die Streichung dieses international für seine hohe Qualität anerkannten Angebots sei ein schwerer Irrtum. Die Grünen seien daher gezwungen, das Gesetz in Dritter Lesung abzulehnen.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) reklamierte die lange Liste von Verbesserungen, die das neue ORF-Gesetz den HörerInnen und SeherInnen bringe, als einen Erfolg, den das BZÖ im Interesse der Menschen in harten Verhandlungen durchgesetzt habe: Eine unabhängige Medienbehörde werde künftig die Unabhängigkeit der ORF-Berichterstattung gewährleisten, der ORF erhalte einen klaren Programmauftrag, die Landesstudios konnten gerettet und in ihrer wirtschaftlichen Existenz abgesichert werden. Auch die Barrierefreiheit bei den Sendungen des ORF konnte durchgesetzt werden - das BZÖ werde aber dennoch nicht zustimmen, weil es nicht akzeptiere, dass 160 Mio. € aus den Taschen der Steuerzahler in den Rachen des ORF geworfen werden sollen.

Staatssekretär Josef Ostermayer dankte einleitend allen Fraktionen für die konstruktiven Verhandlungen über das neue ORF-Gesetz und die anderen Gesetzesmaterien. Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, ein tragfähiges Ganzes mit möglichst breiter Zustimmung zu schaffen und dabei habe man nach Ansicht des Staatssekretärs ein Maximum erreicht: Es werde eine verfassungsrechtlich unabhängige Medienbehörde geschaffen und ein bedeutender Beitrag zu einer rot-weiß-roten Zukunft des ORF – bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der anderen Medien - geleistet.

Die Refundierung sozialer Gebührenbefreiungen im Umfang von 160 Mio. € folge dem Beispiel des Telefonbereichs, wo Sozialtarife ebenfalls vom Staat rückerstattet werden. Beim ORF sei die Gebührenrefundierung an Bedingungen geknüpft: Bestehende Leistungen müssen – mit Ausnahme der Future-Zone im Online-Angebot - weiterhin erbracht werden, zusätzliche Leistungen kommen bei der Kultur- und Sportinformation, der Sportkanal bleibe ebenso aufrecht wie das Radiosymphonieorchester und die Help-Line "Rat auf Draht". Der ORF wird künftig mehr österreichische Produktionen senden, die Teilnahme behinderter Menschen verbessern, das Film- und Fernsehabkommen fortführen und eine 45 %-Frauenquote einführen. Das Gesetzespaket stelle EU-Konformität her, verkleinere die ORF-Generaldirektion, sorge für mehr Transparenz sowie für die Unterstützung nicht kommerzieller Medien.

Der abschließende Appell von Staatssekretär Ostermayer an die Grünen und das BZÖ lautete, dem Gesetzespaket zuzustimmen, denn es wäre schade, Frauen, älteren Menschen, Behinderten, Filmschaffenden, SchauspielerInnen, MusikerInnen und den MitarbeiterInnen des ORF jene Chancen nicht zu geben, die ihnen dieses Gesetzespaket bringe.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) begrüßte den Schlussstrich, der unter das EU-Beihilfeverfahren gezogen werden konnte und sprach insgesamt von einem Quantensprung in der Aufsicht des ORF durch Einführung einer weisungsfreien und unabhängigen Behörde. Die Refundierung der Gebührenermäßigungen sei richtig, weil es einem in starkem Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht zumutbar sei, Sozialpolitik zu finanzieren - dies sei eine staatliche Aufgabe, daher die Refundierung im Umfang von 160 Mio. €. Das BZÖ, das dem Fünf-Parteien-Abänderungsantrag samt Gebührenrefundierung zugestimmt habe, wisse offenbar nicht, was es tue, sagte Abgeordneter Widmann und mahnte eine verantwortungsvollere Politik beim BZÖ ein. Ein S-V-F-Abänderungsantrag, den Widmann einbrachte, zielte auf zusätzliche Sport- und Kulturinformationen in den ORF-Programmen, auf ein Verbot von Spieleangeboten im Online-Dienst des ORF und auf mehr Transparenz bei der Online-Werbung.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) ging auf die dramatische wirtschaftliche Situation des ORF ein und machte dafür die ORF-Geschäftsführung verantwortlich, die den öffentlich-rechtlichen Auftrag eher als eine Last betrachte und Strukturmaßnahmen zu spät eingeleitet habe. Für Abgeordneten Molterer gehe es beim vorliegenden Gesetzespaket um Medienpolitik, aber nicht um Interessenpolitik für den ORF. Er sei froh über die Beendigung des Beihilfeverfahrens mit der Kommission, die die Umsetzung der vorliegenden Gesetze sehr genau beobachten werde.

Molterer begrüßte auch präzisere Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und zeigte sich erfreut über die Zustimmung der FPÖ. Die 160 Mio. € an Gebührenrefundierung betrachte er als Vorleistung an das Unternehmen und mahnte die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ein. Dieser Auftrag sei eine Chance für den ORF, als rot-weiß-roter Sender im Wettbewerb zu bestehen. Die Aufgabe der Abgeordneten sah Molterer darin, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten, weil die Abgeordneten den Einsatz von Steuergeld verantworten müssen.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) bekannte sich zu einem dualen Mediensystem und zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seine diesbezüglichen Aufträge erfülle. Die FPÖ anerkenne den Wert eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und habe sich in den Verhandlungen daher für die Unabhängigkeit der Medienbehörde, für mehr Kulturinformationen und für die Erhaltung des Radiosymphonieorchesters eingesetzt und stimme dem Verhandlungsergebnis zu. BZÖ-Abgeordnetem Petzner warf Stefan vor, die Unwahrheit gesagt zu haben, denn auch er habe den Fünf-Parteien-Antrag unterschrieben und damit der Gebührenrefundierung zugestimmt.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erinnerte daran, dass es den Grünen in den Verhandlungen für ein neues ORF-Gesetz sehr wichtig gewesen sei, die "Außenfinanzierung" von Informationsleistungen des ORF zu überwinden. Die Unterscheidbarkeit zwischen einem privaten und einem öffentlich-rechtlichen Sender sei nicht mehr möglich, wenn Informationsleistungen von einer Finanzierung von außen abhängen, führte Zinggl grundsätzlich aus. Wichtig sei den Grünen auch der Beitrag des ORF zur Filmwirtschaft, hielt Zinggl fest. Die Ablehnung der Novelle durch seine Partei begründete der Redner mit der Abschaffung der Future-Zone im Onlineservice des ORF. Dieses "Feld der Zukunft" aufzugeben, sei ein schwerer Fehler und zugleich eine Niederlage der Politik gegenüber den Interessen des Verbandes der Zeitungsherausgeber – das könnten die Grünen nicht akzeptieren.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) zeigte sich fassungslos über die "Steigbügelhalter" in der FPÖ, die es SPÖ und ÖVP ermöglichten, während einer Wirtschaftskrise den Steuerzahlern 160 Mio. € aus der Tasche zu ziehen und sie dem ORF in den Rachen zu werfen. Der ORF werde durch dieses Gesetz nicht saniert, es würden "lediglich Jobs beim Wasserkopf gesichert". Das BZÖ hingegen stehe "Schulter an Schulter" mit den Steuer- und den Gebührenzahlern. "Wir kämpfen für die Erhaltung der Landesstudios, die jene Sendungen produzierten, die die Österreicher sehen wollen und die dem ORF entsprechende Quoten sichern". Das vorliegende Gesetz aber sei ein "Pfusch", sagte Grosz, es schade den Privatsendern.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) ließ die langen und komplizierten Verhandlungen noch einmal Revue passieren, die darauf gerichtet waren, eine EU-Richtlinie umzusetzen, ein EU-Beihilfenverfahren zu beenden und die erheblichen Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen zu überwinden. Es sei gelungen ein Paket zu schnüren, das Sparmaßnahmen und Strukturveränderungen mit der Erhaltung der Qualität der Sendungen verbindet. Die Barrierefreiheit beim Zugang zu ORF-Sendungen werde durch den Ausbau der Untertitelung und der Audiokommentierung von Spielfilmen und Sportübertragungen verbessert. Die Chancen österreichischer Musiker werden verbessert, die Helpline "Rat auf Draht" bleibt erhalten. Völlig unverständlich sei laut Abgeordneter Lueger die Haltung des BZÖ zu diesem Gesetz.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) wies darauf hin, dass die GebührenzahlerInnen wesentlich zur Finanzierung des ORF beitrügen, und diesen sei es nicht gleichgültig, wie es mit dem ORF weitergehe. Die Rednerin hielt die Notwendigkeit eines Neustarts des ORF für gegeben, wobei die Kernkompetenzen und –themen unangetastet bleiben sollten, denn diese bildeten das Fundament des Vertrauens der Konsumenten. Man brauche einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der den öffentlich-rechtlichen Auftrag auch weiterhin zu erfüllen habe.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) bemängelte, dass der Kulturauftrag des ORF in den letzten Jahren schmählich vernachlässigt wurde. Kultursendungen wurden in die späten Nachtstunden verlegt oder überhaupt gestrichen, und das, obwohl sich Österreich nach wie vor als Kulturnation verstehe. Kultur sei aber das Fundament unserer Gesellschaft, weshalb es die Aufgabe der Politik sei, die Kultur zu fördern. Kultur müsse zudem nicht nur für einige Privilegierte, sondern für alle da sein, und daher habe der ORF den Auftrag, Kultur entsprechend zu propagieren, und diesem Auftrag müsse er endlich nachkommen.

Abgeordnete Helene JARMER (G) setzte sich mit dem Thema Barrierefreiheit und ORF-Gesetz auseinander und beklagte, dass in dieser Hinsicht nach wie vor zu wenig getan werde. Hör- und Sehbehinderte erhielten für ihre Gebühren zu wenig Leistung, das müsse geändert werden. Konkret trat die Mandatarin für vermehrte Audiodeskription ein und meinte, man solle die Chance nutzen, um dieser nennenswerten Konsumentengruppe entsprechend entgegenzukommen.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) trat für einen starken und vor allem unabhängigen ORF ein, der kein Spielball für Parteipolitik sein dürfe. Dieses Gesetz weise dank des Engagements seiner Fraktion viele gute Ansätze auf, es brauche aber weitere Reformschritte, um wirklich ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Dazu gehöre auch ein Ausbau der internen Kontrolle und eine weitere Steigerung der Qualität. Für die Politik sei ein strategisches Medienkonzept erforderlich, betonte der Redner, der sich einen rotweißroten ORF anstelle eines rotschwarzen Regierungsfunks wünschte.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) befasste sich mit den ökonomischen Aspekten des ORF und vertrat die Auffassung, man müsse mit den vorhandenen Mitteln umsichtig umgehen. Die Medienvielfalt müsse seitens der Politik weiter gestützt werden, sodass alle Medien entsprechende Überlebenschancen hätten. Der ORF bekomme nun seine Chance, diese habe er zu nutzen.

Abgeordneter Franz Josef HUAINIGG (V) zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, die Barrierefreiheit im ORF gesetzlich zu verankern. Nun müsse das Angebot des ORF entsprechend gestaltet werden, unterstrich der Redner, der auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen im Sinne behinderter Menschen votierte. Im Übrigen sollten Behinderte in die Sendearbeit des ORF adäquat eingebunden werden, schloss der Mandatar.

Abgeordneter Hermann KRIST (S) äußerte Zufriedenheit darüber, dass es gelungen sei, ORF Sport Plus in das Gesetz zu integrieren, sodass Sport auch weiterhin einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Berichterstattung haben werde. Überdies seien auch sehr erfreuliche Aspekte berücksichtigt worden, etwa die Bedachtnahme auf den Breitensport oder auf sogenannte Randsportarten. Nun gehe es freilich darum, diese Vorgaben auch konkret mit Leben zu erfüllen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) meinte, am wichtigsten für den ORF sei die weitere Verbesserung des Programms, und die Chancen dafür stünden ob dieser Vorlage sehr gut. Man dürfe mit einem rotweißroten Qualitätsprogramm rechnen, das auch eine angemessene Vielfalt aufweise, weshalb der Ausbau von Spartenkanälen der richtige Weg sei.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) signalisierte zwar prinzipielle Zustimmung zur in Rede stehenden Vorlage, schränkte aber gleichzeitig ein, für Jubel oder Zufriedenheit gebe es keinen Anlass. Es sei jedoch unabdingbar gewesen, dem ORF im Interesse des öffentlich-rechtlichen Auftrages noch eine Chance zu geben.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) begrüßte die geplanten Maßnahmen zur Frauenförderung im ORF. Hier hätten die Grünen gut verhandelt, es komme nun darauf an, diese positiven Ansätze auch in die Wirklichkeit umzusetzen. Es brauche ein sensibles und ausgewogenes Geschlechterverhältnis im ORF, zudem müsse sich der ORF mehr den Konsumenten mit Migrationshintergrund öffnen, denn dies wäre eine echte Maßnahme im Sinne der Integration. Abschließend plädierte die Rednerin dafür, der ORF möge sich seines öffentlich-rechtlichen Auftrags vermehrt bewusst werden.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) sprach sich gleichsam für eine verstärkte Verankerung des öffentlich-rechtlichen Auftrags in der Sendepraxis der ORF aus. Der ORF solle unabhängig und objektiv Informationen bieten, und in diesem Bereich gebe es nach wie vor ein gerüttelt Maß an Verbesserungsmöglichkeiten. Der ORF, so der Redner, solle sich wieder auf seine Kernaufgaben besinnen.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisierte abschließend den politischen Richtungswechsel der FPÖ in dieser Causa.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines S-V-F-Abänderungsantrages in Dritter Lesung mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. In Zweiter Lesung hatten auch die Grünen und das BZÖ Teilen der Novelle zugestimmt. Die Änderung des Publizistikförderungsgesetzes passierte einstimmig das Plenum.
     
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