FPÖ sichert die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit
Wien (pk) - Abgeordneter Josef CAP (S) eröffnete am 17.06. die Debatte über das ORF-Gesetz.
Er meinte, mit dem vorliegenden Gesetz sei ein langer Weg nun an ein gutes Ende gelangt. Der ORF sehe sich nach
der Durchführung notwendiger Reformen und Strukturveränderungen in der Lage, seine Aufgaben als das Leitmedium
des Landes zu erfüllen. Trotz Einsparungen konnte durch den Einsatz aller Beschäftigten die Qualität
gehalten werden, wofür er ausdrücklich allen Beteiligten dankte. Nach dem Verlust seines früher
bestehenden Empfangs- und Sendemonopols müsse sich der ORF heute auf einem Markt, der den gesamten deutschsprachigen
Raum umfasst, bewähren. Gleichzeitig sei er mit dem Abfluss von Werbeeinnahmen ins Ausland konfrontiert. Es
gebe ein Vielzahl von Anbietern, umso wichtiger sei es daher, einen Fernsehkanal zu erhalten, der österreichische
Kulturidentität repräsentiert. Die Politik habe aber im gesamten Medienbereich eine Regelungsaufgabe
zu erfüllen. Seine Partei bekenne sich zum dualen Prinzip und daher zur Medienförderung auch für
Private.
Der ORF erhalte, um seine Aufgaben erfüllen zu können, Ersatz für Geld, das ihm aus Gebührenbefreiungen
entgehe, sagte Cap weiter. Man schaffe dazu eine weisungsunabhängige Medienbehörde, welche den verantwortungsvollen
Umgang mit diesen Mitteln kontrollieren werde. Cap bekannte sich auch zum Erhalt der Landesstudios des ORF, diese
seien wichtig zur Bewahrung regionaler Identitäten. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffe man die Basis für
einen unabhängigen, objektiven Rundfunk, sagte der Abgeordnete und wünschte ihm daher größtmögliche
Zustimmung.
Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) erläuterte, man habe die Aufgabe lösen müssen, die Zukunft des ORF
sicherzustellen, gleichzeitig aber auch die gewünschte Medienvielfalt zu gewährleisten. Er zeigte sich
überzeugt, dass das Gesetz allen Beteiligten gute Möglichkeiten gibt, sich auf dem Medienmarkt zu behaupten.
Dazu seien einige Kompromisse von allen Seiten nötig gewesen. Der ORF habe als öffentlich-rechtliches
Medium, das Gebühren einheben dürfe, auch gewisse Verpflichtungen zu erfüllen, was seine Inhalte
betreffe und müsse auch Beschränkungen der Werbemöglichkeiten auf sich nehmen.
Kopf betonte, dass es sich um ein umfassendes Mediengesetz handle, das Printmedien sowie Radio und TV umfasse.
Jene 160 Mio. , welche der ORF verteilt über die nächsten vier Jahre erhalten werde, dienen dazu, dem
Unternehmen die notwendigen Strukturreformen zu ermöglichen. Es werde erwartet, dass es danach eigenständig
seine Mittel aufbringen könne.
Im Sinn des fairen Wettbewerbs mit den Privaten habe der ORF Einschränkungen seines Online-Bereiches hinnehmen
müssen. Dieser müsse sich in Zukunft im Wesentlichen auf die Präsentation programmbegleitender Inhalte
beschränken. Man habe in Zusammenarbeit mit den Zeitungsherausgebern auch eine Lösung für die Frage
der Finanzierung der ORF Landesstudios gefunden. Mit dem Gesetz stärke man auch die Filmförderung und
die privaten Rundfunkanbieter. Abschließend appellierte Kopf an die Verantwortlichen, die Chancen und Herausforderungen
des Gesetzes anzunehmen.
Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) betonte zu Beginn seiner Wortmeldung, seine Fraktion habe sich die Zustimmung
zu diesem Gesetz nicht leicht gemacht. Man habe sich jedoch der Aufgabe, die Zukunft eines der mächtigsten
Medien des Landes mitzugestalten, nicht entziehen wollen. Dem Kernstück des Gesetzes, der Zahlung von 160
Mio. in den nächsten vier Jahren, stimme man unter der Voraussetzung zu, dass diese Mittel zweckgebunden
eingesetzt werden. Die Bedingungen, die der Redner erfüllt sehen wollte, umfassen den Fortbestand des Film-
und Fernsehabkommens des ORF, den Fortbestand des Radiosymphonieorchesters, einen wesentlichen Anteil an österreichischen
Eigenproduktionen im ORF und die Erhöhung des Anteils an barrierefreien Sendungen. Das Verhandlungsergebnis
zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) und ORF sah der Redner positiv, es enthalte
klare rechtliche Regelungen zur Regionalwerbung.
Abgeordneter Dieter BROSZ (G) wies darauf hin, dass das ORF-Gesetz auf ein EU-Verfahren zurückgehe, das zur
Klärung der Frage gedient habe, was öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit öffentlichen Geldern
tun dürfen. Die Grünen sähen durch das Gesetz viele ihrer Kernforderungen, wie die Erhöhung
der Förderung für Private und mehr barrierefreie Sendungen, erfüllt. Man stimme daher auch den 160
Mio. , die der ORF als Ersatz für Gebührenbefreiungen erhalte, zu.
Trotzdem kündigte Brosz, dass die Grünen dem Gesetz bei getrennten Abstimmung nur in Zweiter, aber nicht
in Dritter Lesung zustimmen werden. Als Grund dafür nannte er einen wesentlichen Abänderungsantrag, der
direkt auf den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen VÖZ und ORF beruhe und in dessen Formulierung man die
Oppositionsparteien nicht eingebunden habe. Auf Drängen des VÖZ müsse der ORF nun seinen Online-Bereich
massiv einschränken, sogar dort, wo es seinen Kernauftrag betrifft, kritisierte der Abgeordnete. Konkret nannte
er die Einstellung des Internetportals "futurezone". Die Streichung dieses international für seine
hohe Qualität anerkannten Angebots sei ein schwerer Irrtum. Die Grünen seien daher gezwungen, das Gesetz
in Dritter Lesung abzulehnen.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) reklamierte die lange Liste von Verbesserungen, die das neue ORF-Gesetz den HörerInnen
und SeherInnen bringe, als einen Erfolg, den das BZÖ im Interesse der Menschen in harten Verhandlungen durchgesetzt
habe: Eine unabhängige Medienbehörde werde künftig die Unabhängigkeit der ORF-Berichterstattung
gewährleisten, der ORF erhalte einen klaren Programmauftrag, die Landesstudios konnten gerettet und in ihrer
wirtschaftlichen Existenz abgesichert werden. Auch die Barrierefreiheit bei den Sendungen des ORF konnte durchgesetzt
werden - das BZÖ werde aber dennoch nicht zustimmen, weil es nicht akzeptiere, dass 160 Mio. aus den Taschen
der Steuerzahler in den Rachen des ORF geworfen werden sollen.
Staatssekretär Josef Ostermayer dankte einleitend allen Fraktionen für die konstruktiven Verhandlungen
über das neue ORF-Gesetz und die anderen Gesetzesmaterien. Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, ein tragfähiges
Ganzes mit möglichst breiter Zustimmung zu schaffen und dabei habe man nach Ansicht des Staatssekretärs
ein Maximum erreicht: Es werde eine verfassungsrechtlich unabhängige Medienbehörde geschaffen und ein
bedeutender Beitrag zu einer rot-weiß-roten Zukunft des ORF bei gleichzeitiger Berücksichtigung der
Interessen der anderen Medien - geleistet.
Die Refundierung sozialer Gebührenbefreiungen im Umfang von 160 Mio. folge dem Beispiel des Telefonbereichs,
wo Sozialtarife ebenfalls vom Staat rückerstattet werden. Beim ORF sei die Gebührenrefundierung an Bedingungen
geknüpft: Bestehende Leistungen müssen mit Ausnahme der Future-Zone im Online-Angebot - weiterhin erbracht
werden, zusätzliche Leistungen kommen bei der Kultur- und Sportinformation, der Sportkanal bleibe ebenso aufrecht
wie das Radiosymphonieorchester und die Help-Line "Rat auf Draht". Der ORF wird künftig mehr österreichische
Produktionen senden, die Teilnahme behinderter Menschen verbessern, das Film- und Fernsehabkommen fortführen
und eine 45 %-Frauenquote einführen. Das Gesetzespaket stelle EU-Konformität her, verkleinere die ORF-Generaldirektion,
sorge für mehr Transparenz sowie für die Unterstützung nicht kommerzieller Medien.
Der abschließende Appell von Staatssekretär Ostermayer an die Grünen und das BZÖ lautete,
dem Gesetzespaket zuzustimmen, denn es wäre schade, Frauen, älteren Menschen, Behinderten, Filmschaffenden,
SchauspielerInnen, MusikerInnen und den MitarbeiterInnen des ORF jene Chancen nicht zu geben, die ihnen dieses
Gesetzespaket bringe.
Abgeordneter Peter WITTMANN (S) begrüßte den Schlussstrich, der unter das EU-Beihilfeverfahren gezogen
werden konnte und sprach insgesamt von einem Quantensprung in der Aufsicht des ORF durch Einführung einer
weisungsfreien und unabhängigen Behörde. Die Refundierung der Gebührenermäßigungen sei
richtig, weil es einem in starkem Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht zumutbar sei, Sozialpolitik zu finanzieren
- dies sei eine staatliche Aufgabe, daher die Refundierung im Umfang von 160 Mio. . Das BZÖ, das dem Fünf-Parteien-Abänderungsantrag
samt Gebührenrefundierung zugestimmt habe, wisse offenbar nicht, was es tue, sagte Abgeordneter Widmann und
mahnte eine verantwortungsvollere Politik beim BZÖ ein. Ein S-V-F-Abänderungsantrag, den Widmann einbrachte,
zielte auf zusätzliche Sport- und Kulturinformationen in den ORF-Programmen, auf ein Verbot von Spieleangeboten
im Online-Dienst des ORF und auf mehr Transparenz bei der Online-Werbung.
Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) ging auf die dramatische wirtschaftliche Situation des ORF ein und machte dafür
die ORF-Geschäftsführung verantwortlich, die den öffentlich-rechtlichen Auftrag eher als eine Last
betrachte und Strukturmaßnahmen zu spät eingeleitet habe. Für Abgeordneten Molterer gehe es beim
vorliegenden Gesetzespaket um Medienpolitik, aber nicht um Interessenpolitik für den ORF. Er sei froh über
die Beendigung des Beihilfeverfahrens mit der Kommission, die die Umsetzung der vorliegenden Gesetze sehr genau
beobachten werde.
Molterer begrüßte auch präzisere Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und zeigte
sich erfreut über die Zustimmung der FPÖ. Die 160 Mio. an Gebührenrefundierung betrachte er als
Vorleistung an das Unternehmen und mahnte die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ein. Dieser
Auftrag sei eine Chance für den ORF, als rot-weiß-roter Sender im Wettbewerb zu bestehen. Die Aufgabe
der Abgeordneten sah Molterer darin, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten, weil die Abgeordneten den
Einsatz von Steuergeld verantworten müssen.
Abgeordneter Harald STEFAN (F) bekannte sich zu einem dualen Mediensystem und zu einem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk, der seine diesbezüglichen Aufträge erfülle. Die FPÖ anerkenne den Wert eines öffentlich-rechtlichen
Rundfunks und habe sich in den Verhandlungen daher für die Unabhängigkeit der Medienbehörde, für
mehr Kulturinformationen und für die Erhaltung des Radiosymphonieorchesters eingesetzt und stimme dem Verhandlungsergebnis
zu. BZÖ-Abgeordnetem Petzner warf Stefan vor, die Unwahrheit gesagt zu haben, denn auch er habe den Fünf-Parteien-Antrag
unterschrieben und damit der Gebührenrefundierung zugestimmt.
Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erinnerte daran, dass es den Grünen in den Verhandlungen für ein neues
ORF-Gesetz sehr wichtig gewesen sei, die "Außenfinanzierung" von Informationsleistungen des ORF
zu überwinden. Die Unterscheidbarkeit zwischen einem privaten und einem öffentlich-rechtlichen Sender
sei nicht mehr möglich, wenn Informationsleistungen von einer Finanzierung von außen abhängen,
führte Zinggl grundsätzlich aus. Wichtig sei den Grünen auch der Beitrag des ORF zur Filmwirtschaft,
hielt Zinggl fest. Die Ablehnung der Novelle durch seine Partei begründete der Redner mit der Abschaffung
der Future-Zone im Onlineservice des ORF. Dieses "Feld der Zukunft" aufzugeben, sei ein schwerer Fehler
und zugleich eine Niederlage der Politik gegenüber den Interessen des Verbandes der Zeitungsherausgeber
das könnten die Grünen nicht akzeptieren.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) zeigte sich fassungslos über die "Steigbügelhalter" in der FPÖ,
die es SPÖ und ÖVP ermöglichten, während einer Wirtschaftskrise den Steuerzahlern 160 Mio.
aus der Tasche zu ziehen und sie dem ORF in den Rachen zu werfen. Der ORF werde durch dieses Gesetz nicht saniert,
es würden "lediglich Jobs beim Wasserkopf gesichert". Das BZÖ hingegen stehe "Schulter
an Schulter" mit den Steuer- und den Gebührenzahlern. "Wir kämpfen für die Erhaltung der
Landesstudios, die jene Sendungen produzierten, die die Österreicher sehen wollen und die dem ORF entsprechende
Quoten sichern". Das vorliegende Gesetz aber sei ein "Pfusch", sagte Grosz, es schade den Privatsendern.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) ließ die langen und komplizierten Verhandlungen noch einmal Revue passieren,
die darauf gerichtet waren, eine EU-Richtlinie umzusetzen, ein EU-Beihilfenverfahren zu beenden und die erheblichen
Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen zu überwinden. Es sei gelungen ein Paket zu schnüren, das
Sparmaßnahmen und Strukturveränderungen mit der Erhaltung der Qualität der Sendungen verbindet.
Die Barrierefreiheit beim Zugang zu ORF-Sendungen werde durch den Ausbau der Untertitelung und der Audiokommentierung
von Spielfilmen und Sportübertragungen verbessert. Die Chancen österreichischer Musiker werden verbessert,
die Helpline "Rat auf Draht" bleibt erhalten. Völlig unverständlich sei laut Abgeordneter Lueger
die Haltung des BZÖ zu diesem Gesetz.
Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) wies darauf hin, dass die GebührenzahlerInnen wesentlich zur Finanzierung
des ORF beitrügen, und diesen sei es nicht gleichgültig, wie es mit dem ORF weitergehe. Die Rednerin
hielt die Notwendigkeit eines Neustarts des ORF für gegeben, wobei die Kernkompetenzen und themen unangetastet
bleiben sollten, denn diese bildeten das Fundament des Vertrauens der Konsumenten. Man brauche einen starken öffentlich-rechtlichen
Rundfunk, der den öffentlich-rechtlichen Auftrag auch weiterhin zu erfüllen habe.
Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) bemängelte, dass der Kulturauftrag des ORF in den letzten Jahren schmählich
vernachlässigt wurde. Kultursendungen wurden in die späten Nachtstunden verlegt oder überhaupt gestrichen,
und das, obwohl sich Österreich nach wie vor als Kulturnation verstehe. Kultur sei aber das Fundament unserer
Gesellschaft, weshalb es die Aufgabe der Politik sei, die Kultur zu fördern. Kultur müsse zudem nicht
nur für einige Privilegierte, sondern für alle da sein, und daher habe der ORF den Auftrag, Kultur entsprechend
zu propagieren, und diesem Auftrag müsse er endlich nachkommen.
Abgeordnete Helene JARMER (G) setzte sich mit dem Thema Barrierefreiheit und ORF-Gesetz auseinander und beklagte,
dass in dieser Hinsicht nach wie vor zu wenig getan werde. Hör- und Sehbehinderte erhielten für ihre
Gebühren zu wenig Leistung, das müsse geändert werden. Konkret trat die Mandatarin für vermehrte
Audiodeskription ein und meinte, man solle die Chance nutzen, um dieser nennenswerten Konsumentengruppe entsprechend
entgegenzukommen.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) trat für einen starken und vor allem unabhängigen ORF ein, der kein Spielball
für Parteipolitik sein dürfe. Dieses Gesetz weise dank des Engagements seiner Fraktion viele gute Ansätze
auf, es brauche aber weitere Reformschritte, um wirklich ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Dazu gehöre
auch ein Ausbau der internen Kontrolle und eine weitere Steigerung der Qualität. Für die Politik sei
ein strategisches Medienkonzept erforderlich, betonte der Redner, der sich einen rotweißroten ORF anstelle
eines rotschwarzen Regierungsfunks wünschte.
Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) befasste sich mit den ökonomischen Aspekten des ORF und vertrat die
Auffassung, man müsse mit den vorhandenen Mitteln umsichtig umgehen. Die Medienvielfalt müsse seitens
der Politik weiter gestützt werden, sodass alle Medien entsprechende Überlebenschancen hätten. Der
ORF bekomme nun seine Chance, diese habe er zu nutzen.
Abgeordneter Franz Josef HUAINIGG (V) zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, die Barrierefreiheit
im ORF gesetzlich zu verankern. Nun müsse das Angebot des ORF entsprechend gestaltet werden, unterstrich der
Redner, der auch für bewusstseinsbildende Maßnahmen im Sinne behinderter Menschen votierte. Im Übrigen
sollten Behinderte in die Sendearbeit des ORF adäquat eingebunden werden, schloss der Mandatar.
Abgeordneter Hermann KRIST (S) äußerte Zufriedenheit darüber, dass es gelungen sei, ORF Sport Plus
in das Gesetz zu integrieren, sodass Sport auch weiterhin einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Berichterstattung
haben werde. Überdies seien auch sehr erfreuliche Aspekte berücksichtigt worden, etwa die Bedachtnahme
auf den Breitensport oder auf sogenannte Randsportarten. Nun gehe es freilich darum, diese Vorgaben auch konkret
mit Leben zu erfüllen.
Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) meinte, am wichtigsten für den ORF sei die weitere Verbesserung des Programms,
und die Chancen dafür stünden ob dieser Vorlage sehr gut. Man dürfe mit einem rotweißroten
Qualitätsprogramm rechnen, das auch eine angemessene Vielfalt aufweise, weshalb der Ausbau von Spartenkanälen
der richtige Weg sei.
Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) signalisierte zwar prinzipielle Zustimmung zur in Rede stehenden Vorlage,
schränkte aber gleichzeitig ein, für Jubel oder Zufriedenheit gebe es keinen Anlass. Es sei jedoch unabdingbar
gewesen, dem ORF im Interesse des öffentlich-rechtlichen Auftrages noch eine Chance zu geben.
Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) begrüßte die geplanten Maßnahmen zur Frauenförderung im
ORF. Hier hätten die Grünen gut verhandelt, es komme nun darauf an, diese positiven Ansätze auch
in die Wirklichkeit umzusetzen. Es brauche ein sensibles und ausgewogenes Geschlechterverhältnis im ORF, zudem
müsse sich der ORF mehr den Konsumenten mit Migrationshintergrund öffnen, denn dies wäre eine echte
Maßnahme im Sinne der Integration. Abschließend plädierte die Rednerin dafür, der ORF möge
sich seines öffentlich-rechtlichen Auftrags vermehrt bewusst werden.
Abgeordneter Robert LUGAR (B) sprach sich gleichsam für eine verstärkte Verankerung des öffentlich-rechtlichen
Auftrags in der Sendepraxis der ORF aus. Der ORF solle unabhängig und objektiv Informationen bieten, und in
diesem Bereich gebe es nach wie vor ein gerüttelt Maß an Verbesserungsmöglichkeiten. Der ORF, so
der Redner, solle sich wieder auf seine Kernaufgaben besinnen.
Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisierte abschließend den politischen Richtungswechsel der FPÖ in
dieser Causa.
Die Vorlage wurde in der Fassung eines S-V-F-Abänderungsantrages in Dritter Lesung mit der erforderlichen
Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. In Zweiter Lesung hatten auch die Grünen und das BZÖ Teilen der Novelle
zugestimmt. Die Änderung des Publizistikförderungsgesetzes passierte einstimmig das Plenum. |