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IG - Luft / Ministerrat hat Novellierung beschlossen |
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erstellt am
16. 06. 10
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Mitterlehner
begrüßt Einigung
Pragmatische Lösung, die Unternehmens-Interessen berücksichtigt sowie Umwelt
und Gesundheit der Österreicher schützt
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt den Beschluss des Immissionschutzgesetzes-Luft
im Ministerrat am 15.06. "Wir haben einen guten Kompromiss erzielt, der die Anliegen der Unternehmen berücksichtigt
sowie die Gesundheit der Bürger und die Umwelt schützt", sagt Mitterlehner. Aus Sicht des Wirtschaftsstandorts
seien insbesondere die pragmatischen Lösungen für viele Betriebsanlagen und den Werkverkehr positiv.
"Ausnahmen gewährleisten, dass jetzt in der Wirtschaftskrise keine überbordenden Belastungen und
Wettbewerbsnachteile entstehen. Davon profitieren sowohl kleine und mittlere Unternehmen, als auch die Industriebetriebe",
so Mitterlehner. Künftig müssen die Immissions-Grenzwerte der EU eingehalten werden. Gleichzeitig gelten
die österreichischen Werte als Vorwarnsystem für den Landeshauptmann, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen
ergreifen zu können.
Anlagen, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre an den Stand der Technik angepasst wurden, sind - solange
keine Grenzwerte überschritten werden - vor strengeren Auflagen geschützt. Nur wenn die bisherigen Programme
zur Einhaltung der Grenzwerte nicht ausreichen, kann der jeweilige Landeshauptmann - zusätzlich zu den vorbeugenden
Maßnahmen im Bereich Anlagen und Verkehr - weitere Maßnahmen verhängen. Diese dürfen allerdings
nicht punktuell einzelne Emittentengruppen (z.B. Betriebe) treffen, sondern müssen einen ausgewogenen, verhältnismäßigen
Maßnahmenmix darstellen. Um Sicherheit für Investoren zu schaffen sind Neuanlagen, die in punkto Emissionen
dem modernsten Stand der Technik entsprechen, in Sanierungsgebieten fünf Jahre vor weiteren strengen Auflagen
geschützt.
Positiv bewertet Mitterlehner auch die in der Novelle festgelegten Ausnahmen für den Werkverkehr. Unternehmen
erhalten für ihre Fahrzeuge, die sie im Werkverkehr einsetzen, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für alle EURO-Klassen im Sanierungsgebiet.
Die gesetzlich festgelegten Kriterien sind:
- Das Fahrzeug muss im Werkverkehr (gemäß Paragraf 10 Güterbeförderungsgesetz) eingesetzt
werden.
- Es muss sich um Fahrzeuge der Klassen N1 (LKW bis 3,5 Tonnen) oder N2 (LKW bis zwölf Tonnen) handeln.
- Die Fahrzeugflotte darf maximal vier LKW umfassen. Große Fuhrparks müssen demnach laufend auf abgasärmere
Fahrzeuge umgestellt werden.
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Bayr: Künftig auch Ziel- und Quell-Verkehr erfasst
Neues Gesetz gibt Landeshauptleuten wirksame Instrumente gegen Luftverschmutzung in die
Hand
Wien (sk) - Petra Bayr, Umweltsprecherin der SPÖ, begrüßt die Einigung über
die Novelle zum Immissionsschutzgesetz Luft: "Mit dem erneuerten Gesetz wird es für die Landeshauptleute
möglich, endlich auch Maßnahmen im Bereich des Ziel- und Quell-Verkehrs in Belastungsgebieten zu setzen.
Besonders schlimme Stinker, wie EURO Null LKWs, haben mittelfristig in diesen Gebieten dann für immer ausgestunken",
freut sich Bayr über diese neue Regelung.
Für die Umweltsprecherin ist besonders wichtig, dass die Landeshauptleute künftig wesentlich mehr Möglichkeiten
für konkrete Maßnahmen bei Luftbelastung zur Verfügung haben: "Es konnten viele Ausnahmen
beseitigt werden, die es bisher den Zuständigen alles andere als einfach gemacht haben, auch wirklich schnell
und wirksam Maßnahmen zu setzen." Außerdem wird erstmals auch die Belastung durch die ganz besonders
kleinen Feinstaub-Partikel, PM2,5, geregelt und konkrete Maßnahmen vorgeschrieben.
"Ich hoffe, dass es mit der Novelle des IG-L gelingt, die Menschen schneller und effektiver vor gesundheitsschädlichen
Luftbelastungen zu schützen. Mit der Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach verschiedenen Verschmutzungskategorien
wird nun auch technisch die Voraussetzung für die Schaffung von Umweltzonen geschaffen. Wieweit diese auch
real umgesetzt werden, bleibt in der Kompetenz der Länder", so Bayr. Auch die Möglichkeit, bestehenden
Betrieben die Verbesserung ihrer technischen luftrelevanten Anlagen nach zehnjährigem Bestand vorschreiben
zu können, ist nach Auffassung der SPÖ-Umweltsprecherin ein großer Schritt in die richtige Richtung. |
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Hagen: Feinstaub trägt kein Mascherl
Bilaterale Abkommen als Schutz vor Immissionen aus dem Ausland
Wien (bzö) - "Selbstverständlich muss die Politik auch für saubere Luft in unserem
Land sorgen - aber mit Maß und Hirn!", kommentiert BZÖ-Verkehrssprecher Abg. Christoph Hagen das
neue Immissionsschutzgesetz-Luft. Umweltzonen, um einfach den privaten Verkehr einzudämmen, seien der falsche
Ansatz. Gerade Feinstaub werde vom Entstehungsort oft über viele Kilometer verfrachtet - "Feinstaub hat
kein Mascherl!", so Hagen. Sinnvoll seien nur flächendeckende bundesweite und auch grenzüberschreitende
Maßnahmen.
Der möglichst sparsame Einsatz von Streusplitt ist für den BZÖ-Verkehrssprecher eine einfache ad-hoc-Maßnahme
gegen die Feinstaubbelastung. Den ständig getrommelten Auswirkungen des Autoverkehrs auf die Feinstaubbelastung
hält Hagen entgegen, dass etwa am Tag des City-Marathons in Wien, bei dem die Innenstadt und viele wichtige
Straßen über Stunden gesperrt waren, keine signifikante Änderung der Schadstoffbelastung gemessen
wurde.
"Es ist einfach, wieder einmal die Autofahrer als Sündenböcke verantwortlich zu machen. Was aber
ist mit der Industrie als Verursacher?", fragt Hagen. Er erinnert, dass etwa im Großraum Wien die Schadstoffbelastung
auch durch Immissionen aus Tschechien entsteht. "Da hilft es nichts, in Wien das Autofahren zu verbieten.
Nachhaltig helfen nur bilaterale Abkommen statt billiger Vorwahl-Populismus", erklärt der BZÖ-Verkehrssprecher. |
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Hochhauser: Standortnachteile konnten verhindert werden
"Österreich-Zuschläge" bei Stickoxiden und Feinstaub kommen nicht -
Rechtssicherheit für Industrie und Übergangsfristen für Transportwirtschaft
Wien (pwk) - Die Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft, die am 15.06. im Ministerrat beschlossen
wurde, erfüllt die Forderung der Wirtschaft, dass in Österreich dieselben Grenzwerte gelten sollen wie
in den anderen EU-Ländern. "Die befürchteten 'Österreich-Zuschläge' bei Stickoxiden und
Feinstaub konnten verhindert werden. Damit gelten für Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben in Österreich
künftig dieselben Spielregeln wie im restlichen EU-Raum", betont die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), Anna Maria Hochhauser.
Das neue Luftreinhaltungsrecht ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in den nächsten
Jahren. Neu hinzu kommt der Schutz vor sehr kleinen Staubpartikeln, der entsprechend der neuen EU-Richtlinie umgesetzt
wird. Die Industrie wird dazu verpflichtet, den modernsten Stand der Technik einzusetzen. Konkret müssen Anlagen
längstens alle zehn Jahre auf den modernsten Stand der Technik gebracht werden, falls dieser sich weiterentwickelt
hat.
"Während dieses Zeitraums können keine neuerlichen Umrüstungen vorgeschrieben werden können
- es besteht also Rechtssicherheit, was für die Betriebe enorm wichtig ist", so die WKÖ-Generalsekretärin.Weiters
ist vorgesehen, dass die großen Fuhrparks sukzessive auf abgasarme Fahrzeuge umgestellt werden. "Zugleich
konnte sichergestellt werden, dass sich Klein- und Mittelbetriebe auch in Zukunft im Sanierungsgebiet bewegen können
und im Werkverkehr Waren zustellen und abholen können", betont Hochhauser. Wegen der hohen Kosten der
Anschaffung neuer Fahrzeuge hätten Fahrverbote Tausende Betriebe vor existenzielle Probleme gestellt. Für
die Luftqualität hat dies wegen der vergleichsweise geringen Fahrleistungen des Werkverkehrs keine Auswirkungen.
Zudem konnten Übergangsfristen für die Transportwirtschaft erreicht werden. In der Bauwirtschaft werden
die bisherigen regionalen Vorschriften durch moderne bundeseinheitliche Emissionsbegrenzungen ersetzt.
"Summa summarum ist mit dem neuen Luftreinhaltungsrecht ein ausgewogener Kompromiss gelungen: Die Luftqualität
wird deutlich besser werden, zugleich konnte der drohende massive Schaden für den Standort Österreich
und die heimischen KMU gerade noch abgewendet werden", resümiert Hochhauser abschließend. |
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ÖAMTC: Fragwürdige Feinstaubmaßnahmen auf dem
Rücken der Autofahrer
Ministerrats-Entwurf zur Novelle IG-Luft geht am eigentlichen Problem vorbei
Wien (öamtc) - In den vergangenen Monaten riss die Kritik unterschiedlichster Organisationen
und Institutionen am Entwurf zur Novelle des IG-L (Immissionsschutzgesetzes-Luft) nicht ab. Am 15.06. hat die Überarbeitung
des Entwurfs den Ministerrat passiert. "Einige Fehler aus dem ursprünglichen Entwurfspapier wurden zwar
korrigiert", kommentiert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die Endversion. "Die Kernfrage, ob Fahrverbotszonen
basierend auf Abgasklassen tatsächlich sinnvoll sind, bleibt jedoch bestehen."
Erfahrungen mit so genannten "Umweltzonen" in Deutschland lassen jedenfalls erwarten, dass hauptsächlich
Verwaltungskosten entstehen werden und der ökologische Effekt von marginaler Bedeutung sein wird. "Dies
gilt umso mehr, als nun absehbar ist, dass vor allem den Interessen der Wirtschaft folgend, ältere Lieferfahrzeuge
weiterhin uneingeschränkt benützt werden dürfen", kritisiert der ÖAMTC-Jurist. "Praktisch
zahlt wieder einmal nur der private Pkw-Fahrer drauf." Überdies ist nicht ausgeschlossen, dass über
den Weg von Verordnungen einzelne Länder unterschiedliche und mitunter strengere Verbote erlassen, als es
vergleichbare Regelungen in Deutschland vorsehen.
Sollte die Regierung nun dieser Vorlage zustimmen, so ist aus Sicht des ÖAMTC eine Evaluierung etwaiger verkehrsbeschränkender
Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Jahren erforderlich. "Auch die Straßenverkehrsordnung
sieht ja vor, dass jede Beschränkung alle zwei Jahre auf ihre Notwendigkeit überprüft wird",
erklärt der Rechtsexperte des ÖAMTC.
Darüber hinaus fordert der Club, dass Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen jedermann klar ersichtlich
sein müssen. "An allen wesentlichen Einfahrtsstraßen in eine 'Zone' müssen klar verständliche
Verkehrszeichen stehen", sagt der ÖAMTC-Jurist. "Von den Autofahrern eine Recherche im Internet
zu verlangen, ist jedenfalls eine Zumutung. |
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