Behinderungen: Einschätzungsverordnung wird neuen Erfordernissen angepasst   

erstellt am
15. 06. 10

Funktions- statt diagnoseorientierter Einschätzung - psychische Erkrankungen stärker berücksichtigt
Wien (bmask) - "Der Ministerrat beschlioß heute die Voraussetzungen, damit die neue Einschätzungsverordnung für den Grad der Behinderung durch das BMASK erlassen werden kann", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer 15.06. nach dem Ministerrat. Mit der Neufassung wurden neue, den heutigen Gegebenheiten angepasste Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung festgelegt. Die wesentlichen Verbesserungen liegen in der Einführung einer funktions- anstelle einer diagnosebezogenen Beurteilung und in einer signifikanten Optimierung der Einschätzung psychischer Erkrankungen. Die neue Verordnung ist von Bedeutung für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, für die Ausstellung eines Behindertenpasses, für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe und für die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen.

Derzeit erfolgt die Einschätzung des Grades der Behinderung im Bereich des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes nach der Richtsatzverordnung zum Kriegsopferversorgungsgesetz, die vor 45 Jahren in Kraft getreten ist und bei weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft oder den Anforderungen des heutigen Arbeitslebens entspricht. Zu Anwendung kommen sollen die neuen Kriterien ab 1. September 2010. Der Bundesbehindertenbeirat hat die Umsetzung der neuen Verordnung ebenfalls empfohlen.

"Es muss kein Mensch mit Behinderung Angst haben, dass er oder sie neu und vielleicht niedriger eingestuft wird. Umgekehrt kann man aber freiwillig um Neueinstufung ansuchen, wenn man sich etwas davon verspricht", so Hundstorfer. Vereinbart wurde auch eine Evaluierung nach einem Jahr.
     
zurück