Schieder zu Doppelbesteuerungsgesetz   

erstellt am
15. 06. 10

Doppelbesteuerungsgesetz bringt rechtliche Sicherheit und mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit auch mit völkerrechtlich nicht anerkannten Staaten
Wien (bmf) - "Mit dem Doppelbesteuerungsgesetz schaffen wir die rechtliche Möglichkeit, auch mit Steuergebieten, die völkerrechtlich kein anerkanntes Subjekt darstellen, Verträge abzuschließen, die rechtliche Sicherheit und mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit ermöglichen", so Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am 15.06. zum im Ministerrat beschlossenen Doppelbesteuerungsgesetz.

Mit diesem Gesetz, an dem in den Grundzügen seit 2007 gearbeitet wurde, ist es einem Steuerpflichtigen nun möglich, ein Verständigungsverfahren zwischen den betroffenen Ländern zur Vermeidung seiner Doppelbesteuerung zu beantragen. Und das auch in jenen Steuergebieten, die völkerrechtlich nicht als Staaten anerkannt sind. Wie bei Doppelbesteuerungsabkommen, denen als Staatsverträgen das Parlament zustimmen muss, wird auch im neuen Gesetz eine Zustimmung des Hauptausschusses festgeschrieben.

"Natürlich werden solche Verträge auf der Basis dessen, was die OECD-Standards betrifft, geschlossen. Das bedeutet auch in der Frage des Informationsaustausch und der Berücksichtigung des Steuerrechts die selben Grundsätze, wie sie in den Musterabkommen von OECD und UNO zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu finden sind", so Schieder.
     
Informationen: http://www.bmf.gv.at    
     
zurück