Zwischenbericht von Kulturministerin Claudia Schmied und Sozialminister Rudolf Hundstorfer zur
Interministeriellen Arbeitsgruppe
Wien (bmukk) - Kulturministerin Claudia Schmied und Sozialminister Rudolf Hundstorfer ziehen heute
bei einer Sitzung der im April 2009 eingerichteten, auf dem Regierungsprogramm basierenden Interministeriellen
Arbeitsgruppe (IMAG) eine erste positive Zwischenbilanz und definieren weitere Arbeitsschritte.
Mit der IMAG initiierte Kulturministerin Claudia Schmied eine ressortübergreifende Arbeitsplattform zur Verbesserung
der sozialen Lage der KünstlerInnen unter großer Beteiligung von Interessensgemeinschaften und Betroffenen.
Die 2008 beauftrage Studie "Zur sozialen Lage der Künstler und KünstlerInnen in Österreich"
liefert dazu wichtige Fakten. Die IMAG bündelt die Arbeit von BMASK, BM für Frauen und öffentlichen
Dienst, BMWFJ, BMG, BMUKK, BMJ, BMI und BMF.
Die IMAG ist nicht nur für Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene neu - und wird dementsprechend
auch international mit großem Interesse verfolgt. In die IMAG sind über 40 Institutionen, Verbände
und Interessensvertretungen fix eingebunden, was einen intensiven Dialog auf Augenhöhe über die Probleme
der Kunstschaffenden, das Beseitigen von Informationsdefiziten sowie das gemeinsame Erarbeiten von Lösungsansätzen
ermöglicht.
Acht Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Themen Sozialversicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht/Schauspielergesetz,
Kunstförderung, Urheberrecht, Steuerliche Maßnahmen, Mobilitätsbarrieren sowie als Querschnittsmaterie
Frauen in der Kunst. In den insgesamt bislang 35 Arbeitsrunden (9 Plenumsrunden, 26 Sitzungen der Unterarbeitsgruppen)
lag der Arbeitsschwerpunkt im ersten Jahr auf den Bereichen Arbeitslosenversicherung und Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
sowie in der Erarbeitung von Maßnahmen in der Kunstförderung zur Abfederung der sozialen Lage der KünstlerInnen.
Kulturministerin Claudia Schmied: "Die Interministerielle Arbeitsgruppe ist eine ressortübergreifende
Diskussions- und Arbeitsplattform, die neue Ebenen in der Bearbeitung der sozialen Anliegen der Kunstschaffenden
erschließt. Ich freue mich, dass wir hier europaweit eine Vorreiterrolle einnehmen, alle betroffenen Ministerien
intensiv zusammenarbeiten und wir erste Ergebnisse vorweisen können."
Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Viele Probleme der Kunstschaffenden in Österreich im Bereich der
sozialen Sicherheit resultieren nicht zuletzt aus der Komplexität der für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen. Aus diesem Grund wurde seitens des Sozialressorts im Rahmen der IMAG die Arbeitsgruppe "KünstlerInnen
unter einem Sozialversicherungsdach" eingesetzt, die die Grundlagen einer sozialversicherungsrechtlichen Vereinfachung
für KünstlerInnen erarbeitet hat."
Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Kompetenzzentrum für die KünstlerInnen: Durch die wechselnden Versicherungszuständigkeiten
stellt es für KünstlerInnen oftmals eine besondere Schwierigkeit dar, Auskünfte und Unterstützung
von kompetenter Seite zu erlangen. Einer der Eckpfeiler der vorgeschlagenen neuen Regelungen im KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz
(KSV-SG) ist daher die Schaffung eines Kompetenzzentrums bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
als One Stop Shop, der zu Auskunftszwecken, aber auch zur Unterstützung der Kunstschaffenden etwa bei Erfüllung
von Meldepflichten oder der Stellung von Leistungsanträgen dienen soll. Die Servicestelle soll somit künftig
im Frontoffice-Bereich als eine Ansprechstelle für alle KünstlerInnen fungieren und im Backoffice-Bereich
die Einbindung und Vernetzung mit den Gebietskrankenkassen und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds herstellen.
Möglichkeit zur Ruhendstellung der selbständigen Tätigkeit: Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die
das Ruhen ihres Gewerbebetriebes bzw. ihrer Gewerbeberechtigung bei ihrer Kammer anzeigen können, um auf diese
Weise die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu bewirken,
war es Kunstschaffenden bisher nicht möglich, die (einstweilige) Ruhendstellung ihrer selbständigen künstlerischen
Tätigkeit zu melden, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können. Nach den neuen
Regelungen des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz sollen KünstlerInnen als "Neue Selbständige"
einen Antrag auf Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds
stellen können, um für den Zeitraum des Ruhens der künstlerischen Erwerbstätigkeit Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung lukrieren zu können.
"Das KSV-SG ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur sozialen Absicherung aller Künstlerlinnen und
Künstler in Österreich. In enger Zusammenarbeit mit dem BMUKK haben wir nun eine gemeinsame Lösung
erarbeitet, die der oftmals vorliegenden Scheinselbstständigkeit von KünstlerInnen wirksam entgegenwirken
soll. Weiters soll das Schauspielergesetz einer dringend notwendigen Modernisierung unterzogen werden. Wachsende
prekäre Beschäftigungsverhältnisse und eine daraus resultierende erhöhte Armutsgefährdung
Kunstschaffender erfordern einen dringenden Modernisierungs- und Anpassungsbedarf", so Sozialminister Rudolf
Hundstorfer in der heutigen Sitzung.
Der Entwurf des KSV-SG, durch welches das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
geändert werden, soll demnächst in Begutachtung gehen. Das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2011
geplant.
Maßnahmen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nennt in der heutigen Sitzung erfolgreiche Zwischenergebnisse
in den Bereichen Künstlersozialversicherung, Nachwuchsförderung und Information. Über Verordnungen
des BMUKK wurde der maximale Beitragszuschuss im Rahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVF) von
EURO 1.026 auf derzeit EURO 1.350 erhöht. Seit 2001 wurden insgesamt bisher rund EURO 42 Mio. an rund 8.000
KünstlerInnen ausgezahlt. 2009 wurden Start-Stipendien mit einem Gesamtfördervolumen von rd. EURO 600.000
zur Nachwuchsförderung neu eingeführt. Weitere Maßnahmen vor allem für junge KünstlerInnen
sind die Ausweitung und Erhöhung der Stipendienprogramme und Förderungspreise mit dem Interdisziplinären
Preis sowie dem Frauenkulturpreis. Sowohl das Budget für Auslandsmesseförderung sowie für den Nachwuchsfilm
konnten angehoben werden.
Maßnahme des Kulturrat Österreich
Informationsveranstaltungen österreichweit, organisiert vom Kulturrat Österreich und finanziert von BMUKK
und BMASK Vom 27. Mai bis 17. Juni 2010 finden in Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien Informationstage für
KünstlerInnen statt. Im Zentrum stehen Arbeitsmarktfragen, Angebote des Arbeitsmarktservice und Fragen zur
Arbeitslosenversicherung.
Nächste Schritte Als nächste Schritte wird sich die IMAG mit Fragen des Urheberrechts, Steuerrechts und
der Mobilität der KünstlerInnen beschäftigen.
"Wir sind auf einem guten Weg. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die sich intensiv mit den Themen auseinandersetzen
und Vorschläge erarbeitet haben. Unsere Arbeit ist aber noch nicht abgeschlossen. Wir müssen uns weiterhin
ressortübergreifend mit vollem Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für KünstlerInnen
einsetzen", betont Kulturministerin Claudia Schmied und bedankt sich besonders bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
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