Kärnten: Neue Verordnung für Sozialbetreuungsberufe   

erstellt am
15. 06. 10

LR Ragger: Geregelten Zugang für interessierte junge Menschen gewährleisten
Klagenfurt (lpd) - "Diese Verordnung gewährleistet ein hohes Niveau der Sozialbetreuer und es bietet interessierten jungen Menschen einen geregelten Zugang zu diesem wichtigen Berufszweig." So fasst Kärntens Sozialreferent LR Christian Ragger die am 15.06. in der Landesregierung beschlossene Verordnung zu den Sozialbetreuungsberufen vor. Dabei steht vor allem die Tätigkeit der Sozialbetreuer in Pflegeeinrichtungen, früher Altenfachbetreuer genannt, im Mittelpunkt.

Es ist laut Ragger sicher gestellt, dass man jederzeit in diesen Beruf einsteigen und dass man die Ausbildung auch berufsbegleitend absolvieren kann. Großer Wert wurde auch auf einen modulartigen Aufbau der Ausbildung gelegt. Man könne sich vom Heimhelfer über den Fach-Sozialbetreuer bis zum Diplom-Sozialbetreuer weiterbilden, wobei die einzelnen Ausbildungsschritte jeweils anerkannt werden.

Ragger hofft, dass dieses System so bald wie möglich auch die Implementierung eines Lehrberufes für Pflege zulassen werde. "Es ist nicht haltbar, dass Österreich die guten Erfahrungen, die man in der Schweiz mit diesem Lehrberuf gesammelt hat, ignoriert und sich der Bund hier nicht bewegt", so Ragger

Die neue Verordnung legt auch ein hohes Anforderungsprofil für Heimhilfen fest. Für Ragger ist dies auch ein Schritt, um diese Berufsgruppe in der Heimverordnung mehr als bisher zu verankern.
     
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