Eisenstadt (blms) - Hans Niessl, der am 24.06. in der konstituierenden Sitzung des Burgenländischen
Landtages von den Mandataren des Hohen Hauses zum Landeshauptmann des Burgenlandes gewählt wurde, ist am 28.06.
in der Wiener Hofburg von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer auf die Österreichische Verfassung angelobt
worden.
Im Sinne des Artikels 101, Abs. 4 der Bundesverfassung hat sich das burgenländische Landesoberhaupt mit den
Worten „Ich gelobe“ verpflichtet, alle Gesetze der Republik Österreich getreulich zu beachten und die mit
dem Amt des Landeshauptmannes verbundenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
In Anwesenheit von Bundeskanzler Werner Faymann würdigte der Bundespräsident Landeshauptmann Hans Niessl,
der seine bereits dritte Amtsperiode antritt, als eine Persönlichkeit, der sich stets mit vollem Einsatz für
den weiteren Aufstieg des Burgenlands einsetzt und die Interessen der Bevölkerung seines Landes in den Vordergrund
seiner Handlungen stellt. |