Staatliche Beihilfen   

erstellt am
25. 06. 10

Kommission gibt Österreich grünes Licht für Verlängerung der Bankenunterstützung
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat die Verlängerung einer österreichischen Beihilferegelung für Kreditinstitute und einer lettischen Garantieregelung für Banken bis Ende 2010 genehmigt. Dabei werden die Banken künftig stärker zur Kasse gebeten, wenn der Staat Kreditgarantien übernimmt. So sollen sie dazu angehalten werden, bei ihrer Finanzierung langfristig ohne staatliche Unterstützung auszukommen. Gleichzeitig sollen auf diese Weise Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden. Die derzeitigen Regelungen für den Finanzsektor laufen Ende des Monats aus. Ihre Verlängerung ist an die Bedingung geknüpft, dass höhere Entgelte für staatliche Garantien erhoben werden und dass für Banken, die bei der Finanzierung weiterhin in hohem Maße auf solche Garantien angewiesen sind, Rentabilitätsanalysen vorgelegt werden. Die EU-Finanzminister haben diesem Vorgehen zugestimmt. Die Verlängerung der Bankenstützungsregelungen Schwedens und Deutschlands hat die Kommission bereits zuvor zu diesen Bedingungen genehmigt. Die Regelungen gelten nun für weitere sechs Monate bis Ende 2010.

Österreichische Beihilferegelung für Kreditinstitute
Die Kommission hat die Verlängerung einer österreichischen Beihilferegelung für Kreditinstitute bis zum 31. Dezember 2010 genehmigt. Im Rahmen der Regelung sind insbesondere Garantien für Interbankenkredite und Bankaktiva sowie Rekapitalisierungsmaßnahmen vorgesehen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen nur die Bestimmungen über Garantien. Die gesamte österreichische Regelung wurde ursprünglich am 9. Dezember 2008 (siehe IP/08/1933) genehmigt und wäre normalerweise Ende dieses Monats ausgelaufen.

Nach Auffassung der Kommission entspricht die Regelung den Mitteilungen über staatliche Beihilfen für Banken während der Finanzkrise (siehe IP/08/1495 und IP/08/1901) und den kürzlich geänderten Regeln für staatliche Garantien, die auf das schrittweise Auslaufen der Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor abzielen. Den neuen Regeln hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ am 18. Mai 2010 zugestimmt.

Die verlängerten Maßnahmen sind insbesondere zielführend und verhältnismäßig. Außerdem sind Laufzeit und Umfang begrenzt. Künftig müssen die Banken höhere, nach ihrem Rating gestaffelte Entgelte für staatliche Garantien zahlen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen begrenzt und Banken dazu angehalten werden, sich letztlich ohne staatliche Unterstützung auf dem Markt zu refinanzieren. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die verlängerten Maßnahmen mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sind.

Hintergrund
Die meisten Stützungsregelungen für Finanzinstitute, die Ende 2008 auf dem Höhe­punkt der Finanzkrise zur Gewährleistung der Finanzstabilität eingeführt wurden, laufen Ende Juni aus. In begründeten Fällen wurden sie auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten regelmäßig – im Allgemeinen um sechs Monate – verlängert.
     
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