Kommission gibt Österreich grünes Licht für Verlängerung der Bankenunterstützung
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat die Verlängerung einer österreichischen
Beihilferegelung für Kreditinstitute und einer lettischen Garantieregelung für Banken bis Ende 2010 genehmigt.
Dabei werden die Banken künftig stärker zur Kasse gebeten, wenn der Staat Kreditgarantien übernimmt.
So sollen sie dazu angehalten werden, bei ihrer Finanzierung langfristig ohne staatliche Unterstützung auszukommen.
Gleichzeitig sollen auf diese Weise Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden. Die derzeitigen Regelungen für
den Finanzsektor laufen Ende des Monats aus. Ihre Verlängerung ist an die Bedingung geknüpft, dass höhere
Entgelte für staatliche Garantien erhoben werden und dass für Banken, die bei der Finanzierung weiterhin
in hohem Maße auf solche Garantien angewiesen sind, Rentabilitätsanalysen vorgelegt werden. Die EU-Finanzminister
haben diesem Vorgehen zugestimmt. Die Verlängerung der Bankenstützungsregelungen Schwedens und Deutschlands
hat die Kommission bereits zuvor zu diesen Bedingungen genehmigt. Die Regelungen gelten nun für weitere sechs
Monate bis Ende 2010.
Österreichische Beihilferegelung für Kreditinstitute
Die Kommission hat die Verlängerung einer österreichischen Beihilferegelung für Kreditinstitute
bis zum 31. Dezember 2010 genehmigt. Im Rahmen der Regelung sind insbesondere Garantien für Interbankenkredite
und Bankaktiva sowie Rekapitalisierungsmaßnahmen vorgesehen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen
nur die Bestimmungen über Garantien. Die gesamte österreichische Regelung wurde ursprünglich am
9. Dezember 2008 (siehe IP/08/1933) genehmigt und wäre normalerweise Ende dieses Monats ausgelaufen.
Nach Auffassung der Kommission entspricht die Regelung den Mitteilungen über staatliche Beihilfen für
Banken während der Finanzkrise (siehe IP/08/1495 und IP/08/1901) und den kürzlich geänderten Regeln
für staatliche Garantien, die auf das schrittweise Auslaufen der Stützungsmaßnahmen für den
Finanzsektor abzielen. Den neuen Regeln hat der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ am 18. Mai 2010 zugestimmt.
Die verlängerten Maßnahmen sind insbesondere zielführend und verhältnismäßig. Außerdem
sind Laufzeit und Umfang begrenzt. Künftig müssen die Banken höhere, nach ihrem Rating gestaffelte
Entgelte für staatliche Garantien zahlen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen begrenzt und Banken dazu
angehalten werden, sich letztlich ohne staatliche Unterstützung auf dem Markt zu refinanzieren. Die Kommission
ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die verlängerten Maßnahmen mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe
b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sind.
Hintergrund
Die meisten Stützungsregelungen für Finanzinstitute, die Ende 2008 auf dem Höhepunkt der Finanzkrise
zur Gewährleistung der Finanzstabilität eingeführt wurden, laufen Ende Juni aus. In begründeten
Fällen wurden sie auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten regelmäßig – im Allgemeinen um sechs
Monate – verlängert. |