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Diskussionen über gemeinsamen Obsorge |
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erstellt am
24. 06. 10
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Heinisch-Hosek:
Harmonie in der Familie kann nicht per Gesetz verordnet werden
Familienrecht muss neue Antworten auf die veränderten Lebenssituationen von Familien
finden
Wien (sk) - "Harmonie in der Familie kann nicht per Gesetz verordnet werden. Wir sagen daher
'Nein' zu einer automatischen gemeinsamen Obsorge, weil eine Zwangsbeglückung der Eltern nicht deeskalierend
wirkt, sondern zu mehr Konflikten führt. In erster Linie muss aber das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen",
erklärte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am 24.06. bei der Parlamentsenquete zum Thema: "Konflikten
konstruktiv begegnen. Herausforderungen im Familienrecht". Das Familienrecht müsse reformiert werden,
um Antworten auf die veränderten Lebensbedingungen von Familien des 21.Jahrhunderts zu geben, so die Ministerin.
Ihre Vorschläge, um die Situation von Scheidungskindern zu verbessern, umfassen konkrete Maßnahmen wie
das verpflichtende Mitverhandeln von Besuchszeiten bei einvernehmlichen Scheidungen, eine generelle Verfahrensbeschleunigung
bei Scheidungsfällen und eine verpflichtende Elternberatung nach strittigen Scheidungen.
"Statt die gemeinsame Obsorge per Gesetz zu verordnen, müssen wir die freiwillige gemeinsame Obsorge
fördern und unterstützen", fordert Heinisch-Hosek. 90 Prozent der Scheidungen in Österreich
endeten einvernehmlich, dennoch würde nur rund die Hälfte dieser geschiedenen Paare die gemeinsame Obsorge
beantragen. "Bei allen anderen aber, hat es meistens gute Gründe, warum die gemeinsame Obsorge nicht
zustande kommt", so die Frauenministerin. Immer noch - das zeige der jüngst veröffentlichte Frauenbericht
- übernehmen Frauen trotz Berufstätigkeit den Großteil der Familienarbeit. "Warum sollte sich
das nach der Scheidung plötzlich ändern?", fragt Heinisch-Hosek. Viele Trennungen seien auch von
Streit und Konflikten begleitet. Eine automatische gemeinsame Obsorge würde diese Konflikte eher verschärfen
als deeskalierend wirken, ist sich Heinisch-Hosek sicher: "Wenn sich zwei bis auf's Blut streiten, möchte
ich niemanden dazu zwingen, sich gemeinsam kümmern zu müssen." Sie spricht sich stattdessen für
eine "Abkühlphase" aus, damit sich die Gemüter beruhigen können. Nach dieser soll erneut
geklärt werden, ob eine gemeinsame Obsorge im Sinne des Kindeswohles in Frage komme.
Ein anderer Vorschlag der Frauenministerin, um Konflikte nach Trennungen zu entschärfen, sieht vor, dass die
Regelung von Besuchzeiten bei einvernehmlichen Scheidungen verpflichtend mitverhandelt wird und die Eltern diese
gemeinsam festlegen müssen. Derzeit kann über die Besuchszeit auch erst nach einem Scheidungsfall verhandelt
werden. Um die oftmals langen Wartezeiten bei Scheidungsverfahren zu verkürzen - sie dauern oftmals mehrere
Jahre -,spricht sich Heinisch-Hosek außerdem für eine generelle Verfahrensbeschleunigung aus: "Ich
kann mir vorstellen, bei solchen Verfahren zu verordnen, dass innerhalb einer angemessenen Zeit eine Entscheidung
vorliegen muss, um zu verhindern, dass der Kontakt zu einem Elternteil abbricht". Nach strittigen Scheidungen
seien auch verpflichtende Elterngespräche ein Mittel zur Deeskalation. "Diese können dazu beitragen,
dass die Eltern eine Lösung im Sinne ihres Kindes finden", sagte die Frauenministerin abschließend.
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Steibl: Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen
ÖVP-Familiensprecherin erhofft sich von heutiger Enquete für Familienrecht wichtige
Beiträge
Wien (övp-pk) - Die heutige parlamentarische Enquete "Konflikten konstruktiv begegnen -
aktuelle Herausforderungen im Familienrecht" war bisher durch eine konstruktive Diskussion mit spannenden
und interessanten Ausführungen der geladenen ReferentInnen und ExpertInnen geprägt. Deren Einschätzungen
und Äußerungen werden in jedem Fall einen wichtigen Beitrag in der folgenden Debatte rund um Änderungen
im Familienrecht, insbesondere in Richtung gemeinsamer Obsorge, finden. Das stellte Familiensprecherin Abg. Ridi
Steibl fest.
Steibl unterstrich, dass bei diesem Thema keinesfalls irgendjemand diskriminiert oder ausgeschlossen werden dürfe.
"Es darf keinen Geschlechterkampf geben." Es gehe nicht an, dass Väter monatelang auf die Entscheidung
des Gerichts über die Besuchszeiten warten müssen und sie ihre Kinder so lange nicht sehen dürfen.
Diese Verfahren sollten beschleunigt werden - auch im Interesse des Kindes. "Es geht nicht um Diskriminierung
oder Bevorzugung von Erwachsenen, sondern im Mittelpunkt steht für mich ganz klar das Wohl des Kindes. Und
dafür müssen wir Lösungen für die verschiedenen Lebensmodelle finden", schloss die ÖVP-Familiensprecherin. |
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FPÖ setzt sich abermals als die gestaltende Oppositionskraft durch
Nach ÖVP schwenkt auch BZÖ auf die langjährige Forderung der FPÖ ein,
eine gemeinsame Obsorge als Regelfall einzuführen
Wien (fpd) - Nach vielen freiheitlichen Anträgen und hartnäckiger Diskussion von Seiten
freiheitlicher Abgeordneter sieht es für die Einführung eines modernen Obsorgerechts in Österreich
gut aus. "Nachdem bereits in der UN-Kinderrechtskonvention der Grundsatz, dass beide Elternteile gemeinsam
für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind, implementiert wurde, Deutschland die gemeinsame
Obsorge als Regelfall bereits 1998 eingeführt hatte und auch die Schweiz eine vergleichbare Regelung demnächst
beschließen wird, scheint auch Österreich die Zeichen der Zeit zu erkennen", so FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Peter Fichtenbauer.
Die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller ergänzt, dass ohne den Einsatz der FPÖ
die aktuellen Entwicklungen in dieser Frage wohl kaum denkbar gewesen wären. "Seit mehr als zwei Jahren
kämpft die FPÖ für die Einführung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall, weil damit der Beziehungskonflikt
im Zuge einer Trennung vom Kind getrennt wird und damit endlich das Kind nicht mehr als Waffe missbraucht werden
kann. Es ist danach zu trachten, die Rolle als ehemaliger Partner in einer Beziehung und die Rolle als Elternteil
zu trennen, um für das Kind oder die Kinder eine bestmögliche Entwicklung mit Kontakt zu beiden Eltern
zu gewährleisten."
Alleine in dieser Gesetzgebungsperiode habe die FPÖ vier Anträge betreffend die gemeinsame Obsorge eingebracht,
die allesamt von sämtlichen anderen Parteien abgelehnt wurden. Dass nun zumindest bei ÖVP und dem kaum
noch existenten BZÖ auf die freiheitliche Linie eingeschwenkt wird, sei begrüßenswert, so Fichtenbauer
und Kitzmüller. |
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Bucher, Ebner fordern Kinderrechtscharta mit gemeinsamer Obsorge als Regelfall
Kinder haben das Recht auf beide Elternteile
Wien (bzö) - BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher und BZÖ-Generalsekretär Mag.
Christian Ebner präsentierten im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz eine "Kinderrechtscharta".
Obsorge, Betreuungs- und Besuchsrecht sowie Unterhaltszahlungen müssen sich am Recht jedes Kindes auf beide
Eltern orientieren, da die Elternschaft unabhängig von der Beziehung der Eltern zueinander besteht. "Das
Wohl des Kindes muss im Zentrum stehen. Jedes Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Die gemeinsame und gleichberechtigte
Obsorge ist ein Kinderrecht", so Bucher, der auf aktuelle Zahlen verwies. So gibt es in Österreich 360.000
geschiedene Elternteile, 130.000 Kinder die keinen oder wenig Kontakt zum Vater haben und sogar 30.000 Kinder,
die keinen beziehungsweise wenig Kontakt zur Mutter haben.
Kernpunkt der Kinderrechtscharta ist die gemeinsame Obsorge als Regelfall und nicht wie bisher als Ausnahme. Dafür
soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. "Die Väter sollen nicht nur Besuchsonkel sein, sondern
das Recht haben, die Kinder auch aktiv betreuen zu dürfen. Der Idealfall ist eine Aufteilung der Betreuungszeit
im Verhältnis 50:50", erklärte Bucher.
Der Betreuungszeit soll auch die Regelung der Unterhaltszahlungen entsprechen. "Wenn das Kind z.B. mehr als
vier Tage pro Monat beim Vater verbringt, soll sein Geldunterhalt entsprechend der Aufenthaltszeit des Kindes reduziert
werden", forderte der BZÖ-Bündnisobmann. Weiters verlangte Bucher mehr Personal für die Betreuungsstellen
der Jugendwohlfahrt. Wenn der Kindesunterhalt nicht prompt bezahlt wird, solle der Staat rascher einspringen, damit
es nicht zu einer Verarmung der Familie komme.
BZÖ-Generalsekretär Ebner forderte die Möglichkeit einer präventiven Regelung und forderte
daher einen "vorbeugenden Obsorgevertrag". "Wir wollen von Anfang an eine klare Regelung ermöglichen.
Ziel ist der intensive Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen." Bei der Verweigerung des Besuchsrechts
durch einen Elternteil sei das BZÖ für einen sanften Druck, etwa zu Beginn durch ein verpflichtendes
Beratungsgespräch.
"Im Bereich der Obsorge von Kindern gibt es massiven Handlungsbedarf. Mit dieser Kinderrechtscharta will das
BZÖ die Anpassung der Obsorgeregelungen an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse",
so Bucher und Ebner abschließend. |
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