|
Investitionsprogramme in der Abwasserentsorgung |
|
erstellt am
23. 06. 10
|
Berlakovich
begrüßt Vorschlag der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft
Aufschiebung von geplanten Investitionen in der Abwasserentsorgung für Gemeinden möglich
– Fördersatz bleibt gleich
Wien (bmlfuw) - Viele Gemeinden können in der derzeitigen finanziellen Situation ihre Investitionsprogramme
in der Abwasserentsorgung nicht wie geplant bis 2015 durchführen. Das würde dazu führen, dass sie
keine Spitzenförderung erhalten würden. Am 23.06. legt die Kommission für Siedlungswasserwirtschaft
– bestehend aus Vertretern von Parteien, Gemeinde- und Städtebund – Umweltminister Niki Berlakovich einen
Entwurf für eine Novelle der Förderrichtlinien vor, die besagt, dass die betroffenen Gemeinden auch bei
einer Verschiebung der Investitionen die gleichbleibende finanzielle Unterstützung erhalten.
„Es ist sehr wichtig, unsere Gemeinden in schwierigen Situationen so gut wie möglich zu unterstützen.
Darum begrüße ich den Vorschlag der Kommission, der den Gemeinden die Möglichkeit einräumt,
die Investitionen für Abwasserprojekte für einen gewissen Zeitraum auszusetzen bzw. zu verschieben“,
so der Umweltminister zu dem Entwurf.
Österreichweit sind ca. 580 Gemeinden mit geplanten Investitionen in der Abwasserentsorgung betroffen, das
heißt, dass sie den Spitzenfördersatz für Investitionen in Kanal und Abwasser verlieren würden.
Nach intensiven Diskussionen zwischen Lebens-, Finanz- und Wirtschaftsministerium, konnten sich die drei Ressorts
nun auf eine Vorgehensweise einigen. Nach der heutigen Zustimmung durch die Kommission kann Berlakovich heute die
Novelle durchführen.
Seit den 1960er Jahren wurden rund 35 Milliarden Euro in den Bereich Siedlungswasserwirtschaft investiert. „Diese
Investitionen haben sich nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für unsere Umwelt in jeder Hinsicht
ausgezahlt. In 92 Prozent der Haushalte werden die Abwässer ordnungsgemäß entsorgt und nicht zuletzt
deshalb kann Österreich auf eine gute Wasserqualität blicken“, so Berlakovich abschließend. |
|
|
|
Leitner: 160 Gemeinden erhalten mehr Zeit für Abwasserentsorgungsprojekte
Zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens des Landes mittels Zukunftsfonds
weiterhin notwendig
St. Pölten (spi) - "Es freut mich, dass sich der Bundeswasserwirtschaftsfonds dem Thema
der drohenden Reduzierung der Bundesförderung bei Abwasserentsorgungsprojekten, welches ich bei der Sitzung
im Herbst 2008 thematisiert und vorgebracht habe, angenommen hat und es nun zu einer guten Lösung im Interesse
der Kommunen gekommen ist. Damit wird den Gemeinden für die Fertigstellung von Projekten der Abwasserentsorgung,
wie Kanälen und Kläranlagen, mehr Zeit gegeben. Die ursprüngliche Frist mit dem Jahr 2015 wird um
3 Jahre auf 2018 verlängert. Damit bleibt gewährleistet, dass auch die Bundesförderung im Ausmaß
von bis zu 50 Prozent bei derartigen Projekten nicht reduziert wird. Damit ist allein in Niederösterreich
rund 160 Gemeinden geholfen. Ohne jene Fristverlängerung hätte die Bundesförderung für derartige
Projekte nach 2015 nur mehr 8 Prozent betragen", so LHStv. Dr. Sepp Leitner nach der Sitzung des Bundeswasserwirtschaftsfonds.
"Auch wenn die Gemeinden mit dieser Verbesserung mehr Luft und damit mehr Zeit bekommen, bleibt die Notwendigkeit
zusätzlicher finanzieller Unterstützung für die Gemeinden am Tisch. Die schwierige finanzielle Situation
der Städte und Gemeinden wird sich in den kommenden Jahren auch bei einem Anziehen der Konjunktur nicht so
rasch erholen können. Mittels zusätzlicher Mittel aus einem NÖ Zukunftsfonds könnte den Gemeinden
bei kommunalen und arbeitsplatzschaffenden Projekten geholfen und damit auch wichtige Aufträge für die
regionale Wirtschaft auf den Weg gebracht werden", so Leitner. |
|
|
|
Mödlhammer: Großer Erfolg für Gemeinden
Spitzenfördersatz geht auch bei Investitionsengpässen nicht verloren
Wien (gemeindebund) - Dankbar zeigte sich Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer
über ein wichtiges Zugeständnis, das Finanzminister Pröll und Umweltminister Berlakovic den Gemeinden
gemacht haben. "Für den Bau von Kanälen und Kläranlagen gibt es Förderungen von bis zu
50 Prozent, bislang aber nur unter der Voraussetzung, dass bis 2015 gebaut wird", erklärt Mödlhammer.
"Aufgrund finanzieller Probleme können aber viele Gemeinden diesen Termin nicht einhalten und mussten
nun einen Verlust des Fördersatzes befürchten. Nun wird diese Frist um drei Jahre auf 2018 verlängert,
dies verschafft den Gemeinden den dringend notwendigen Spielraum."
Insgesamt betrifft dieses Problem rund 550 Gemeinden in ganz Österreich. "Durch die sinkenden Steuereinnahmen
haben viele Kommunen die notwendigen und ursprünglich veranschlagten Mittel für die Siedlungswasserwirtschaft
derzeit nicht und müssen Projekte, für die schon eine Förderzusage besteht, verschieben. Viele Gemeinden
sind dadurch in Gefahr geraten, einen Großteil der Förderung zu verlieren. Ursprünglich hätte
sich nämlich der Fördersatz von bis zu 50 Prozent auf acht Prozent reduziert, wenn nicht bis 2015 gebaut
wird", berichtet Mödlhammer.
Das gesamte Investitionsvolumen der rund 550 Gemeinden, die derzeit Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft haben,
beträgt rund 750 Millionen Euro. Durch Investitionen in diesen Bereich wurden allein im Jahr 2009 rund 11.500
Jobs geschaffen bzw. gesichert. In den einzelnen Bundesländern betrifft diese Maßnahme die folgende
Anzahl von Gemeinden:
Niederösterreich: ca. 160 Gemeinden
Oberösterreich: ca. 200 Gemeinden
Steiermark: ca. 90 Gemeinden
Salzburg: ca. 30 Gemeinden
Tirol: ca. 20 Gemeinden
Kärnten: ca. 20 Gemeinden
Vorarlberg: ca. 20 Gemeinden
Burgenland: ca. 15 Gemeinden
Mödlhammer bedankte sich ausdrücklich bei den Ministern Pröll und Berlakovic: "Ich würde
mir wünschen, dass das Verständnis für die Gemeinden in vielen anderen Bereichen ebenfalls so ausgeprägt
wäre, wie in diesem Fall. Die Gemeinden sind der wichtigste öffentliche Investor, es hätte auch
für die Wirtschaft dramatische Folgen gehabt, wenn sie diese wichtigen Investitionen nicht durchführen
hätten können." |
|
|
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|