Wien (fpd) - Für den steirischen Landesparteiobmann-Stellvertreter
NAbg. Wolfgang Zanger, Mitglied im Finanzausschuss und FPÖ-Rechnungshofsprecher, geht die jüngste Novelle
der Gebarungskontrolle des Rechnungshofes in die richtige Richtung. Dennoch äußert Zanger Kritik: "Möglich
ist eine Kontrolle nur auf Antrag der Landesregierung und der Landtage - wo bleiben da bitte die Oppositionsrechte?"
Durch die vorliegende Novelle soll die Kompetenz des Rechnungshofes bei Gemeindeverbänden auf jene beschränkt
werden, deren Mitgliedsgemeinden insgesamt mindestens 10.000 Einwohner aufweisen. Für Gemeindeverbände
unter 10.000 Einwohnern ist verfassungsgesetzlich keine Kontrollinstanz vorgesehen. Der Landesverfassungsgesetzgeber
wird lediglich ermächtigt, eine solche vorzusehen. Tut er dies nicht, würde eine Kontrolllücke neu
geschaffen.
Für Zanger ist klar: Diese Neuregelung läuft auf zwei Schienen hinaus. Die Landesregierung als auch der
Landtag können einen Antrag auf je zwei Prüfungen pro Jahr stellen. "Man wird entweder wasserdichte
rote oder schwarze Gemeinden prüfen und diese als Vorzeigegemeinden proklamieren oder sich auf Gemeinden einschießen,
die nicht rot oder schwarz regiert werden, um den politischen Gegner so aus dem Weg zu räumen!", so Zanger.
Es müsse auch den Oppositionsparteien in den Landtagen möglich sein, das Minderheitenrecht der Gebarungskontrolle
auszuüben. Ist das nicht der Fall, kann eine objektive Kontrolle laut Zanger nicht gewährleistet werden.
Der FP-Rechnungshofsprecher befürchtet außerdem, dass "dieses Instrument vor allem vor Wahlen missbräuchlich
zur politischen Inszenierung" verwendet werden könnte. Klubobmann Bucher vom BZÖ merkte an, dass
man die Prüfungen nicht an die Bevölkerungszahl, sondern an das Gebarungsvolumen binden sollte. Zanger
dazu: "Wie soll man dieses im Vorfeld feststellen? Es ist gerade Sache einer Prüfung, das festzustellen!" |