Verwaltungsvereinfachungen und mehr Prüfungskompetenz
Eisenstadt (övp-bgld) - „Die Novelle zur Gemeindeordnung ist in Kraft. Sie sieht Verwaltungsvereinfachungen,
mehr Prüfungskompetenz sowie die Stärkung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Umweltgemeinderates
vor. Zentraler Punkt ist, dass der Prüfungsausschuss nun das Recht hat, ausgelagerte Gesellschaften der Gemeinden
zu prüfen“, sagt LHStv. Franz Steindl.
„Als Gemeindereferent ist es mir wichtig, die Gemeinden zu stärken. Dazu zählen nicht nur finanzielle
Maßnahmen, dazu gehört auch, die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend zu adaptieren“, so Steindl.
Die Einigung über die Novelle zur Gemeindeordnung wurde in etlichen Verhandlungsrunden erzielt.
Inhalt der Novellierung
- Die Gemeindeordnung sieht eine Stärkung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und eine Ausweitung
der Kompetenzen des Prüfungsausschusses vor. Der Prüfungsausschuss kann jetzt ausgegliederte Gesellschaften
prüfen und jedes Mitglied des Prüfungsausschusses hat das Recht, einmal im Kalenderjahr die Behandlung
eines Tagesordnungspunktes zu verlangen.
- Weiters wird der Umweltgemeinderat gestärkt. Der Umweltgemeinderat darf an den Sitzungen des Umweltausschusses
teilnehmen, auch wenn seine Partei keinen Anspruch auf ein Ausschussmitglied hat.
In der neuen Gemeindeordnung sind aber auch Fristverlängerungen vorgesehen (z. B. für die Einberufung
der Gemeinderatssitzung von drei auf fünf Tage). Damit soll den Gemeinderäten eine längere Vorbereitungszeit
eingeräumt werden, denn die Sachverhalte werden immer komplexer.
Die Zustellung der Einberufung sowie die Übersendung der Verhandlungsschrift an die Gemeinderatsparteien haben
nun auch auf elektronischem Wege zu erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. „Ich sehe das
als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung“, so Steindl.
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