EU-Kommission verbessert Anlegerschutz und Effizienz auf EU-Investmentfondsmarkt   

erstellt am
01. 07. 10

Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat am 01.07. ein Programm fertig gestellt, mit dem der Rechtsrahmen der EU für Investmentfonds verbessert werden soll. Bei den betreffenden Fonds handelt es sich um so genannte „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW), die 2009 ein Gesamtvermögen von über 5 Billionen EUR verwalteten - dies entspricht der Hälfte des BIP der EU. Mit den neuen Regeln, die ein neues standardisiertes Dokument für die Fonds vorschreiben, wird die Stellung der Anleger gestärkt; weiter werden im Einzelnen die strengen Wohlverhaltensregeln festgelegt, die OGAW-Fondsmanager erfüllen müssen. Darüber hinaus wird durch die neuen Regeln die Effizienz des OGAW-Marktes in der EU erhöht, indem neue Möglichkeiten für die Zusammenlegung des Vermögens verschiedener Fonds eingeführt und erleichtert werden, der grenzüberschreitende Vertrieb von OGAW vereinfacht und die Arbeit der nationalen Aufsichtsstellen besser koordiniert wird. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Juli 2011 gelten.

Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Durch das heute vorgelegte Paket wird der Anlegerschutz verbessert, Bürokratie abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Investmentfonds auf dem Weltmarkt erhöht. Außerdem zeigen die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um die Transparenz zu erhöhen und unsere Regeln wirksamer zu machen, dass Europa seine Lehren aus der Krise gezogen hat. Ich hoffe, dass das hart erarbeitete Vertrauen der Anleger sich in der Zukunft noch weiter festigt. Nachdem nun der Rahmen geschaffen wurde, müssen diese Regeln sowohl durch die Aufsichtsbehörden als auch durch die Marktteilnehmer umgesetzt werden, und dies wird noch ein hartes Stück Arbeit sein.“

Die Kommission hat detaillierte Vorschriften in Form von vier Rechtsakten erlassen (zwei Richtlinien und zwei Verordnungen). Die Mitgliedstaaten haben jetzt 12 Monate Zeit für die Durchführung der Richtlinien; die Verordnungen finden ab dem 1. Juli 2011 Anwendung. Diese Rechtsakte betreffen folgende Bereiche:

  • Wesentliche Informationen für den Anleger – ein neues standardisiertes und harmonisiertes Offenlegungsdokument, durch das die Anleger in die Lage versetzt werden sollen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Inhalt und Form dieses Dokuments sind in einer Durchführungsverordnung festgelegt; unter anderem muss die Sprache allgemein verständlich sein und die Informationen über mögliche Risiken müssen anlegerfreundlich präsentiert werden. Zur Anwendung der Durchführungsverordnung wurden detaillierte Methoden für die Berechnung der mit einem Fonds verbundenen Risiken und Gebühren entwickelt, die heute vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) veröffentlicht wurden.
  • Verhaltensregeln für OGAW-Verwaltungsgesellschaften – in einer Durchführungsrichtlinie werden die organisatorischen Anforderungen und Verhaltensregeln für Wertpapierfirmen an die Normen angeglichen, die aufgrund der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die so genannte MIFiD-Richtlinie (siehe IP/07/1625), bereits für viele Finanzdienstleistungen gelten. Diese Regeln umfassen auch die Vermeidung, Beilegung und Offenlegung von Interessenkonflikten. Nach der Richtlinie müssen die OGAW-Manager ausreichend robuste und wirksame Verfahren und Techniken anwenden, um den verschiedenartigen Risiken, mit denen OGAW konfrontiert sein könnten, angemessen begegnen zu können.
  • OGAW-Verschmelzungen und „Master-Feeder-Strukturen“ – in einer Durchführungsrichtlinie sind im Einzelnen bestimmte Anlegerschutzmaßnahmen in Bezug auf diese Techniken der Zusammenlegung von Vermögenswerten sowie ein einheitlicher Ansatz für den Austausch von Informationen zwischen Master- und Feeder-OGAW festgelegt. Sie enthält weiter detaillierte Regeln für die Liquidation, Verschmelzung oder Spaltung eines Master-OGAW.
  • Meldeverfahren und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden – in einer Durchführungsverordnung sind die Standarddokumente und –verfahren genau festgelegt, die für die elektronische Übermittlung im Meldeverfahren vorgeschrieben sind (d.h. die ein OGAW zu verwenden/anzuwenden hat, um Zugang zum Markt eines anderen Mitgliedstaates zu erhalten). Weiter sind darin einheitliche Verfahren zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei der Überwachung der grenzüberschreitenden Tätigkeit der Fondsmanager vorgesehen.


Nachdem der neue europäische Rechtsrahmen für OGAW nun also vollständig ist, sind die zuständigen Behörden und Marktteilnehmer in den Mitgliedstaaten am Zug und müssen die Änderungen umsetzen und dafür sorgen, dass tatsächlich entscheidende Verbesserungen in Bezug auf Transparenz, Effizienz und Wirksamkeit erreicht werden.

Investmentfonds sind Anlageprodukte, die allein dem Zweck dienen, Kapital von Anlegern zu sammeln und über ein Portfolio von Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren kollektiv zu investieren.

In der Richtlinie 2009/65/EG, die die vorhergehende OGAW-Richtlinie 85/611/EWG ersetzt, sind einheitliche Regeln für die Errichtung und das Funktionieren von Investmentfonds in der EU festgelegt. Fondsmanager, die diese Vorschriften erfüllen, können ihre Dienste grenzüberschreitend anbieten. Investmentfonds, die entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie zugelassen sind, können im Anschluss an ein genau festgelegtes Verfahren zur Unterrichtung der entsprechenden zuständigen Behörden Anlegern in der gesamten EU zum Kauf angeboten werden.

Diese Durchführungsmaßnahmen sind auf vier separate Rechtsinstrumente aufgeteilt und bilden zusammen mit der Neufassung der OGAW-Richtlinie und den dazugehörigen Leitlinien des CESR ein Paket, das die Grundlage für einen effizienten und wettbewerbsfähigen OGAW-Markt der Zukunft legt; die darin vorgesehnen Maßnahmen zum Schutz der Anleger sind beispielhaft. Sie wurden auf der Grundlage der Beiträge des CESR erarbeitet und von den Mitgliedstaaten sowie anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt.

     
Informationen: http://    
     
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