Neues Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz beschlossen
Innsbruck (lk) - Der Tiroler Landtag hat heute das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz,
das mit 1. September 2010 in Kraft tritt, einstimmig beschlossen. Das Land Tirol wird in den nächsten drei
Jahren zusätzlich mehr als 32 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investieren.
„Das ist ein Meilenstein für die Tiroler Familien. Erstmals sind alle Formen der Kinderbetreuung in einem
Gesetz berücksichtigt“, freut sich Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Damit wird die Grundlage für
ein ganztägiges, ganzjähriges und flächendeckendes Angebot geschaffen. „Der Tiroler Landtag hat
mit dem neuen Gesetz die Weichen für eine bedarfsgerechte und hochwertige Kinderbetreuung gestellt“, bedankt
sich die Landesrätin beim Tiroler Landtag für die breite Zustimmung. „Ich sehe dies als Auftrag, weiter
mit aller Kraft zum Wohle unserer Kinder zu arbeiten“, sagt die Landesrätin und bedankt sich gleichzeitig
auch bei all jenen, die zur Entstehung dieses Gesetzes beigetragen haben.
Äußerst zufrieden zeigt sich auch Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Das neue Gesetz
ist ein wichtiger Impuls für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Investitionen in die Kinderbetreuung
sind wertvoll und lohnen sich in mehrfacher Hinsicht: Ein verbessertes Kinderbetreuungsangebot verhilft nicht nur
Frauen zu mehr Unabhängigkeit, Familien zu mehr Lebensqualität, Gemeinden zu einer Zukunft und der Wirtschaft
zu motivierten Arbeitskräften, sondern ermöglicht auch eine bessere Verteilung sozialer Chancen und eine
möglichst frühe Förderung unserer Kinder.“
Was bringt die Zukunft:
- ganzjähriges und ganztägiges Angebot
- gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung
durch das Land)
- kleinere Gruppengröße (beispielsweise zwanzig Kinder im Kindergarten und Hort, zwölf in der
Kinderkrippe)
- besserer Betreuungsschlüssel
- verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über 5-Jährige
- kostenfreies Kindergartenjahr für über 4-Jährige
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