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Neues Rechtsmittel für Markeninhaber/innen |
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Markenwiderspruchsverfahren zur Rechtsdurchsetzung Wien (patentamt) - Ab 1. Juli 2010 steht Markeninhaber/innen ein neues Instrument zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung - das Markenwiderspruchsverfahren. Gegen verwechslungsfähige Marken, die nach dem 1. Juli 2010 veröffentlicht wurden, kann nun Widerspruch eingelegt und die Aufhebung der Registrierungen beantragt werden. Als Inhaber/in einer prioritätsälteren registrierten oder angemeldeten Marke (vorausgesetzt sie wird später auch registriert) besitzen Sie nun, ergänzend zu den bereits bestehenden Rechtsbehelfen, die Option des Markenwiderspruchsverfahrens. Allerdings müssen Sie Fristen beachten: Ein Einspruch muss innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung einer nationalen Marke im Österreichischen Markenanzeiger geschehen. Der Markenanzeiger erscheint am 20. jeden Monats. Für internationale Marken ist die Veröffentlichung durch die WIPO (World Intellectual Property Organization) maßgeblich. Die Frist läuft ab dem Monatsersten, der auf den Ausgabemonat des WIPO-Veröffentlichungsblattes folgt. Erstes Fristende für nationale Marken ist somit der 20.10.2010, für internationale Marken der 2.11.2010. Mit dem neuen Verfahren steht den Anmelder/innen nicht nur ein rasches, sondern auch kostengünstiges Instrument zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung. Die für den Widerspruch zu entrichtenden Gebühren belaufen sich auf nur € 200,- (inkl. Schriftengebühr). Die Möglichkeit der Anfechtung registrierter Marken gemäß den bisherigen Löschungsgründen bleibt weiterhin bestehen. serv.ip adaptiert seine Produkte serv.ip hat auf die neue Rechtslage mit einer Adaption seiner Produkte reagiert. Bislang erhielten Kunden mit einer laufenden Konkurrenzbeobachtung immer den gesamten Bestand registrierter oder angemeldeter Marken. Bei genauerer Analyse musste mitunter viel Zeit investiert werden. Um Ihnen Zeit und Geld zu sparen, wird die Konkurrenzbeobachtung nun auf die neuen Marken innerhalb des Vergleichszeitraumes eingeschränkt. Das Ergebnis ist somit kürzer und übersichtlicher. Das Jahresabonnement für die Konkurrenzbeobachtung umfasst zwölf Recherchen pro Jahr und als zusätzliche Serviceleistung für neue Rechercheaufträge erhalten Sie eine kostenlose Basisrecherche über den gesamten Markendatenbestand. Zu neu registrierten Marken, die Ihnen im Rahmen einer Konkurrenzbeobachtung auffallen, können Sie zusätzlich eine Inhaberauskunft einholen. Die Inhaberauskunft liefert Ihnen sämtliche Marken bestimmter Inhaber/innen oder Anmelder/innen. Sie können zwischen registrierten Marken oder Marken im Anmeldeverfahren wählen. Ratsam ist es jedoch, beide Datenbestände durch serv.ip überprüfen zu lassen. |
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Informationen: http://www.servip.at | ||
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